Onkologie Musterklauseln

Onkologie. Die Onkologie ist ein Teilgebiet der inneren Medizin, das sich mit der Entstehung, Diagnostik und Heilbehandlung von Tumoren und tumorbedingten Krankheiten befasst.
Onkologie. Die Erforschung und Behandlung maligner Erkrankungen bilden einen fachübergreifenden Schwerpunkt. Die wissenschaftlichen Schwerpunkte in der Onkologie umfassen Aspekte der Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie, hämato- onkologischer Erkrankungen. Einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Forschungsaktivität bildet der Sonderforschungsbereich 502, in dem molekulare Aspekte der Pathogenese, Diagnostik und Therapie des Morbus-Hodgkin und verwandter Erkrankungen untersucht werden. Die Aktivität der im Schwerpunkt Onkologie kooperierenden Kliniken zeigt sich in einer Vielzahl wissenschaftlicher Projekte, die u.a. auch im Zentrum für Molekulare Medizin zusammengefaßt sind. - Regulation von Abwehrmechanismen (Entzündung, Fibrose, Infektiologie) Eine Bündelung der zumeist interdisziplinär angelegten Arbeitsgruppen findet sich zum einen im ZMMK, zum anderen in der Forschergruppe „Zell-Zell- und Zell-Matrix- Interaktionen“.
Onkologie. Gebühren für Spezialisten, Diagnosetests, Radiotherapie, Chemotherapie und Krankenhausaufenthalte, die in Verbindung mit der Planung und Ausführung einer Krebsbehandlung ab dem Zeitpunkt der Diagnose entstanden sind.
Onkologie. Die Leistungen nach den Nrn. 86500 und 86501 werden gemäß der Onkologievereinbarung vergütet (FBl.3 D-01-51-00). Alle Leistungen eines Behandlungsfalles, in dem die Nr. 86501 abgerechnet und anerkannt wurde, werden mit 5,095 Cent vergütet.
Onkologie. Eingeschlossen ist im Frühstadium von Brustkrebs das molekular- diagnostische Testverfahren, das in der interoperativen Sentinell- Lymphenknoten-Diopsie besteht, um Metastasen und Lymphknoten frühzeitig nach der OSNA-Methode ohne Lymphdrüsenentfernung zu erkennen. Hals-, Nasen-, Ohren- Heilkunde: Eingeschlossen ist die Mandelentfernung und die Chirurgie der Nasenhöhlen und der Nasenmuschel mit Hilfe von Radiofrequenztherapie und der Laserbehandlung im Operationssaal, außer bei chirurgischer Behandlung des Schnarchens, des obstruktiven Schlafapnoesyndroms mittels Gaumensegeloperation (Uvulo- Palato-Pharyngo-Plastik). Inklusive Laser-Chirurgie bei rektalem und hämorrhoidalem Krankheitsgeschehen.
Onkologie. Ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Diagnostik und Therapie von malignen Tumoren und tumorbedingten Krank- heiten befasst.
Onkologie. ASV-Leistung und Onkologie-Vereinbarung ASV-Leistungen, die auch in der Onkologie-Vereinba- rung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) ent- halten sind werden bis zu ihrer Aufnahme in den EBM nach den regionalen Kostenpauschalen des Anhangs 2 der Onkologie-Vereinbarung vergütet. Wie wirken sich die ASV-Fälle auf Plausibili- tätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfun- gen aus? Gar nicht, die ASV-Leistungen bleiben völlig unberück- sichtigt bei den Prüfungen der normalen Abrechnung.
Onkologie. Eingeschlossen ist im Frühstadium von Brustkrebs das molekular-diagnostische Testverfahren, das in der interoperativen Sentinell­ Lymphenknoten-Diopsie besteht, Proktologie. Inklusive Laser-Chirurgie bei rektalem und hämorrhoidalem Krankheitsgeschehen. Psychiatrie. Hauptsächlich Behandlungen auf Grundlage der Neurobiologie.
Onkologie. Eingeschlossen ist im Frühstadium von Brustkrebs das molekular-diagnostische Testverfahren, das in der interoperativen Sentinell­ Lymphenknoten-Diopsie besteht, um Metastasen und Lymphknoten frühzeitig nach der OSNA-Methode ohne Lymphdrüsenentfernung zu erkennen. Hals-, Nasen-, Ohren-Heilkunde: Eingeschlossen ist die Mandelentfernung und die Chirurgie der Nasenhöhlen außer bei chirurgischer Behandlung des Schnarchens, des obstruktiven Schlafapnoesyndroms mittels Gaumensegeloperation (Uvulo-Palato­ Pharyngo-Plastik). Proktologie. Inklusive Laser-Chirurgie bei rektalem und hämorrhoidalem Krankheitsgeschehen. Psychiatrie. Hauptsächlich Behandlungen auf Grundlage der Neurobiologie.
Onkologie. Die Leistungen nach den Nrn. 86500 und 86501 werden gemäß der Onkologievereinba- rung vergütet (VDX-Viewer, Konto 400). Alle Leistungen eines Behandlungsfalles, in dem die Nr. 86501 abgerechnet und aner- kannt wurde, werden mit 5,08 Cent vergütet. Bei Teilnahme an der Vereinbarung über die Einführung von Medikamentenpauschalen auf INN – Basis (INN – Vereinbarung) wird ein Punktwert von 5,08 Cent vergütet. Bei Nichtteilnahme werden die Leistungen mit 5,00 Cent vergütet. Kommt die INN-Vereinbarung nicht zu Stande bzw. tritt sie wieder außer Kraft, verbleibt es bei dem Punktwert von 5,08 Cent. Die Leistungen nach den Nrn. 25210, 25211, 25320, 25321, 25322, 25323, 25340, 25341 und 25342 EBM werden vorläufig vereinbart mit einem Punktwert von - 4,94 Cent für Ärzte, die eigene bauliche Voraussetzungen nachweisen - 4,672 Cent für Ärzte, die keine eigenen bauliche Voraussetzungen nachweisen - 3,926 Cent für ermächtige Ärzte bzw. ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen Die endgültige Vergütung/Punktwert wird quartalsweise nach Vorliegen der Abrech- nungsergebnisse auf der Basis des Gesamtvergütungsanteils für diese Leistungen des jeweiligen Vorjahresquartals berechnet.