Online-Tickets Musterklauseln

Online-Tickets. (1) Als Online-Tickets gelten per App gekaufte Fahrkarten, die auf ein mobiles Endgerät („Handy-Ticket“) geladen wer- den. Online-Tickets sind persönliche Fahrkarten, die auf den Namen des Käufers ausgestellt werden. Wird das Online-Ti- cket als Handyticket genutzt, auf ein mobiles Endgerät gela- den (Mobiltelefon/Tablet) und ist der Besitzer dieses mobi- len Endgeräts nicht der Nutzer, so muss die Fahrt von beiden Personen zusammen durchgeführt werden. (2) Als Online-Ticket wird nur ein eingeschränktes Fahrkar- tensortiment verkauft. Zusätzliche Kundenkarten sind nicht online erhältlich. (3) Online-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis für die in der Fahr- karte angegebene Person. Bei Tageskarten muss die im On- line-Ticket als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren. Kann sich die eingetragene Person nicht durch einen Ausweis legitimieren, gilt das Online-Ticket nicht als gültige Fahr- karte. (4) Online-Tickets sind vor Fahrtantritt zu erwerben. Ein Kauf erst im Fahrzeug ist unzulässig. Wird das Online-Ticket erst während der Fahrt gekauft oder kann das Online-Ticket während der Fahrt nicht vorgezeigt werden (auch für den Fall einer technischen Störung, leerer Akku etc.), ist der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nach § 9 der Beförderungsbedingungen im VRB verpflichtet. Ein Betreten des Verkehrsmittels ist erst nach vollständiger Übertragung des Handy-Tickets gestattet. Eine „Bestellung“ des Online-Tickets gilt nicht als Fahrtberechtigung. Eine nachträgliche Vorlage im Falle einer Beanstandung wird nur anerkannt, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Fahrgast zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. In diesem Fall kann die Verkehrsver- bund Region Braunschweig GmbH beziehungsweise das be- treffende Verkehrsunternehmen entscheiden, lediglich ein ermäßigtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00 € zu erhe- ben. Eine Erstattung bzw. Stornierung von Online-Tickets ist ausgeschlossen, in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn das Datum der Nutzung in der Zukunft liegt, kann nach Einzel- fallprüfung eine Erstattung vorgenommen werden. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvoll- ständigen Übertragung des Online-Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Die Bedienung des mobilen Endgerätes wäh- rend der Kontrolle erfolgt durch den Reisenden. (5) Im Übrigen gelten für Online-...
Online-Tickets. 3.5.1 Online-Tickets sind Print@Home-Tickets und Mobile-Tickets. Sie können im Web-Shop der SKD sowie über der Customer Care Center erworben werden. 3.5.2 Die bestellten Online-Tickets werden als elektronische Tickets (PDF) nach Abschluss des Zahlungsvorgangs direkt an den Kunden per E-Mailversand zugestellt. Das xxxxx@xxxx-Ticket ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN A 4-Papier ausgedruckt wird, es kann nicht an der Kasse abgeholt werden. Von jedem xxxxx@xxxx-Ticket darf nur ein Exemplar gedruckt werden. Werden Tickets vervielfältigt oder manipuliert, verlieren die Tickets sofort Ihre Gültigkeit ohne Ersatzleistung. 3.5.3 Das Mobile-Ticket ist nur gültig, wenn der Barcode bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vollständig angezeigt wird und am Einlass gescannt werden kann. Ggf. ist es erforderlich, auch andere Teile des MobileTickets vorzuzeigen.
Online-Tickets a. Für das Einlösen der Online-Tickets sind ein internetfähiges Smartphone, ein Ausdruck oder eine E-Mail Adresse erforderlich. b. Die Online-Tickets gelten nur für das Freizeitbad Grafenwerth. Sie werden als für Smartphones optimierte Seiten ausgeliefert. Die im Handyticket enthaltene Codegrafik kann direkt am Drehkreuz des Schwimmbades gelesen werden und ermöglicht somit den Zutritt. c. Das Ticket ist in der Auftragsbestätigungs-E-Mail enthalten. Diese wird wenige Minuten nach dem Bezahlvorgang von Ticos-Systems an die im Bestell- prozess angegebene E-Mail-Adresse versendet.
Online-Tickets a) Die über den Onlineshop erhältlichen Tickets berechtigen ausschließlich zu einem einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf dem Ticket angegebenen Tag. Während des auf dem Ticket angegebenen Zeitfensters kann die Veranstaltung dabei ohne Wartezeit betreten werden. Außerhalb des vorgenannten Zeitfensters kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Änderung des gebuchten Tages und/oder der Besuchszeit ist nicht möglich. b) Die bestellten Tickets sind Print@Home- Tickets und Mobile-Tickets. Sie werden nach Eingang der Zahlung direkt an den Kunden in elektronischer Form (PDF- Format) per E-Mail an die in der Bestellung vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. c) Das Ticket ist nur gültig, wenn es am Einlass oder an der Kasse entweder ausgedruckt oder digital in der Form vorgelegt wird, dass der Barcode vollständig angezeigt und eingescannt werden kann.

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  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Cookies Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Diese dienen der Op- timierung unserer Websites, der Weiterentwicklung von Services und Marketingzwecken. Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen die Technologien und deren Funktionsweisen. Wenn Sie eine unserer Websites besuchen, werden wir Informationen in Form eines „Cookies“ auf Ihrem Computer ablegen, die wir bei Ihrem nächs- ten Besuch automatisch wiedererkennen. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internet- browser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert wer- den. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Der Einsatz von Cookies hilft uns, Ihnen die uneinge- schränkte Nutzung unseren Websites anbieten zu können. Mithilfe von Cookies gestalten wir Ihren Besuch auf unseren Websites so komfortabel wie möglich. Cookies erlauben es uns beispielsweise auch, unsere Website Ihren Interessen anzupassen oder Ihren Be- nutzernamen zu speichern, damit Sie ihn nicht bei jedem Besuch erneut eingeben müssen. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wiedererkennen, können Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktiona- lität unserer Websites eingeschränkt sein. Die Stadtwerke Essen nutzen Cookies aus verschiedenen Kate- gorien. Eine Übersicht der auf unseren Websites verwendeten Cookies finden Sie in unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx/ datenschutz/cookie-hinweise. Rechtsgrundlage für den Einsatz notwendiger Cookies ist unser berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DSGVO. Ohne diese erforderlichen Cookies kann der fehlerfreie Betrieb unserer Web- site nicht gewährleistet werden, Sie können den notwendigen Cookies aus diesem Grunde nicht widersprechen. Im Rahmen eines Consent Managements („Cookie Banner“) haben Sie die Möglichkeit, nach Ihren Vorgaben aktiv über das Setzen von nicht notwendigen Cookies im Bereich unserer Web- sites zu entscheiden. Rechtsgrundlage für das Setzen der Cookies ist daher Ihre aktive Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. (a) DSGVO. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, die dort getroffene Entscheidung zu ändern und Ihre Zustimmung nachträglich zu erteilen oder für die Zukunft zu widerrufen. Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxx Telefon: 0201 /800-0 xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Amtsgericht Essen Handelsregister B 4170 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister Xxxxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Bankverbindungen: Sparkasse Essen 251 900 (BLZ 360 501 05) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX0XXXX Xxxxxxxx Xxxxx 00 00-000 (XXX 360 100 43) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr Xxxxxxx 8:00 – 13:00 Uhr

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.