Online-Vertragsportal (OVP) allgemein und Login Musterklauseln

Online-Vertragsportal (OVP) allgemein und Login. Für Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken ist die Verwaltung von Hilfsmitteln oder pharmazeutischen Dienstleistungen in der Patientenversorgung in den vergangenen Jahren immer komplexer und unübersichtlicher geworden. Jede Krankenkasse strebt für sich oder als Vertragsgemeinschaft mit anderen Krankenkassen eigene Hilfsmittelversorgungsverträge an und differenziert dabei oft noch nach einzelnen Produktgruppen. Diese Zunahme der Vertragsvielfalt erschwert den Überblick und führt in der Apotheke häufig zu der Frage, ob ein konkret verordnetes Hilfsmittel zu Lasten der betreffenden Krankenkasse überhaupt abgegeben werden darf oder nicht. Um auch in Zukunft den Überblick über die Abgabefähigkeit für Produkte und die Beratungsmöglichkeiten zu besonderen pharmazeutischen Dienstleistungen zu behalten, steht Apotheken, die Mitglied in einem Landesapothekerverband/-verein sind, in einem geschützten Mitgliederbereich das Online-Vertragsportal zur Verfügung. Ihr Landesapothekerverband/-verein stellt für Sie Ihre Beitrittsdaten zu den im OVP gelisteten Verträgen ein. Sofern Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, kann der Landesapothekerverband/ -verein nach Ihrer Bereitstellung, auch Ihre Präqualifizierungsdaten im OVP hinterlegen. Ihre individuellen Zugangsdaten für das OVP werden durch den jeweiligen Landesapothekerverband/- verein übermittelt. Mit Hilfe des Online Vertragsportals erhält die Apotheke erstmals einen vollständigen Überblick über ihre Vertragsbeitritte, aber auch über die grundsätzlichen Vertragsabschlussmöglichkeiten, die im Regionalbereich des jeweiligen Landesapothekerverbandes möglich sind. Das Online- Vertragsportal unterstützt den Apotheker, alle seine Beitritte zu Verträgen zu verwalten, Vertragstexte und -passagen werden nach Wunsch gezielt und systemunterstützt angezeigt. Das Ziel ist, dass alle Apotheken, die Mitglied in einem Landesapothekerverband sind, in die Lage versetzt werden, Produkte vertragssicher abgeben zu können. • Vollständiger Überblick über Vertragsbeitritte • Überblick über Vertragsabschlussmöglichkeiten im Bereich des jeweiligen LAV o Hilfsmittel o pharmazeutische Dienstleistungen o Verträge mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) • elektronisches Vertragsarchiv o alle relevanten Vertragsunterlagen o jederzeit online verfügbar o Zugriff grundsätzlich durch jeden Apotheken-Mitarbeiter möglich • mehr Sicherheit bei Abgabe von Hilfsmitteln o Information zur Abgabefähigkeit eines Produktes (Ampelschema) Die Anme...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.