Operative Risiken Musterklauseln

Operative Risiken. UmweLtschutz-, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsrisiken MitteL Niedrig Einkaufsrisiken Hoch Hoch Prozessrisiken MitteL MitteL Direkte oder sekundäre Katastrophenrisiken an Standorten Niedrig Hoch 1) Das Risiko einer Cyber-Attacke hat sich nach dem Bilanzstichtag am 6. April 2023 materialisiert Aufgrund der Nettorisikobewertung kann es allein durch die Veränderung von Finanzkennzahlen, die als Basis für die Risikobewertung dienen, zu einer Erhöhung oder Verringerung der Gesamtrisikobewertung kommen. Die Aussage zur Entwick- lung der Risikoveränderungen gegenüber dem Vorjahr ist daher nicht gleichbedeu- tend mit einer Erhöhung oder Verringerung der Risikorelevanz für Evotec.
Operative Risiken. Evotec entwickeLt ihr operatives Risikomanagement kontinuierLich weiter und optimiert die Rechenschafispffiicht und LeistungsbeurteiLungsmecha- nismen aLLer AbteiLungen und Funktionen. Evotec sammeLt aktiv Daten über operative Risiken, um proaktiv die Chance zur Risikoprävention nutzen zu können. Langfristig soLL das operative Risiko in aLLen Bereichen und AbteiLungen monatLich überprüfi werden, um präventiv EinbLicke zu erhaLten, die das operative Risiko des Konzerns verringern und auf Lange Sicht Einsparungen ermögLichen. Aufgrund der Natur ihrer Geschäfistätigkeiten unterLiegt Evotec einer VieL- zahL von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken. Die EHS-Teams und die Managementsysteme des Unternehmens tragen dazu bei, diese Risiken zu identifizieren und Performanceverbesserungen voranzutreiben, indem Branchenstandards und CompLiance-Anforderungen festgeLegt und Informationen dazu bereitgesteLLt werden und indem die KompLexität auf ein Minimum reduziert wird. Mit BLick auf die Zukunfi werden in der EHS- Funktion Governance und Kompetenz aufgebaut, denn Evotec ist bestrebt, sich stärker auf ein proaktives Risikomanagement zu konzentrieren, das auf die gLobaLen Trends, die aktueLLen rechtLichen EntwickLungen sowie die Kundenerwartungen in diesem Bereich ausgerichtet ist. Evotec ist in ihrer Geschäfistätigkeit darauf angewiesen, dass verschiedene MateriaLien für Labor und Produktion zuverLässig geLiefert werden. Im Rahmen unseres GeschäfismodeLLs sind kurzfristige BesteLLungen nicht zu vermeiden, sodass Lieferengpässe zu Projekt- und Produktionsverzöge- rungen führen und die KapazitätspLanung und ErtragsLage des Unternehmens beLasten können. Neben Preisanstiegen bei Labor- und ProduktionsmateriaL sind auch steigende Strom- und Gaskosten ein finanzieLLes Risiko. Xxxxxx begegnet diesem Risiko, indem sie eng mit ihren ZuLieferern zusammen- arbeitet und auf verschiedene BezugsqueLLen zurückgreifi. Aufgrund von aufsichtsrechtLichen Anforderungen ist es Evotec jedoch nicht immer mögLich, die BezugsqueLLe zu wechseLn, sodass sich dieses Risiko nicht voLL- ständig beheben Lässt. Zur frühzeitigen BedarfsermittLung und ErsteLLung fortLaufender MarktanaLysen ist Evotec bemüht, dieses Risiko durch die Überprüfung und Überwachung der VertragsverhäLtnisse und den ständigen Austausch mit den operativen Geschäfisbereichen zu begrenzen. Vor dem Hintergrund des RussLand/Ukraine-Konffiikts sieht sich Evotec kurzfristig mit hohen Einkaufsrisiken konfrontiert, da die Strom-...
Operative Risiken. Die Ergebnisse der zukünftigen Erdöl- und Erdgasbohrungen der US-Tochtergesellschaften, die den Kern des Geschäftes der DRAG-Gruppe darstellen, könnten schlechter als erwartet ausfallen. Die bestehende und zukünftige Produktion von Erdöl und Erdgas durch die US-Tochtergesellschaften könnte durch technische oder geologische Probleme verzögert und/oder nur in einem geringeren Umfang als prognos- tiziert verwirklicht werden. Bei den Angaben über den Umfang von Rohstoffreserven oder -ressourcen und die Wirtschaftlichkeit ihres Ab- baus handelt es sich um Annahmen, die naturgemäß Unsicherheiten enthalten. Die DRAG-Gruppe ist von Personen in Schlüsselpositionen abhängig. Aufgrund der Endlichkeit erschlossener Rohstoffvorkommen muss die DRAG-Gruppe auch in Zukunft neue Roh- stoffvorkommen explorieren bzw. erwerben und für die Produktion erschließen. Der langfristige Erfolg der DRAG-Gruppe hängt davon ab, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Knappheit von Dienstleistern, Ausrüstungsgegenständen, Betriebsmitteln und Fachkräften könnte den Be- triebsablauf der US-Tochtergesellschaften stören oder zu höheren Betriebskosten führen. Die derzeitige geographische Konzentration aller Öl- und Gasförderrechte der US-Tochtergesellschaften im Wattenberg-Feld in Colorado, im Williston Basin in North Dakota bzw. im Uinta-Basin in Utah, USA, führt dazu, dass diese Gesellschaften einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, aufgrund von Faktoren Umsatzeinbußen oder Beschränkungen der Produktion zu erleiden, die sich auf die genannten Regionen beschränken.
Operative Risiken. Bei den Angaben über den Umfang von Rohstoffreserven oder -ressourcen und die Wirtschaftlichkeit ihres Ab- baus handelt es sich um Annahmen, die naturgemäß Unsicherheiten enthalten. Die DRAG-Gruppe ist von Personen in Schlüsselpositionen abhängig. Aufgrund der Endlichkeit erschlossener Rohstoffvorkommen muss die DRAG-Gruppe auch in Zukunft neue Roh- stoffvorkommen explorieren bzw. erwerben und für die Produktion erschließen. Die Ergebnisse der zukünftigen Erdöl- und Erdgasbohrungen der US-Tochtergesellschaften, die den Kern des Geschäftes der DRAG-Gruppe darstellen, könnten schlechter als erwartet ausfallen. Die Kosten für das Abteufen oder den Betrieb von bestehenden oder zukünftigen Erdöl- und Erdgasbohrungen der US-Tochtergesellschaften, die den Kern des Geschäftes der DRAG-Gruppe darstellen, könnten deutlich hö- her als erwartet ausfallen. Die bestehende und zukünftige Produktion von Erdöl und Erdgas durch die US-Tochtergesellschaften könnte durch technische oder geologische Probleme verzögert und/oder nur in einem geringeren Umfang als prognos- tiziert verwirklicht werden. Inflationsbedingter Preisanstieg bzw. Knappheit von Dienstleistern, Ausrüstungsgegenständen, Betriebsmit- teln und Fachkräften könnte den Betriebsablauf der US-Tochtergesellschaften stören oder zu höheren Betriebs- kosten führen. Die derzeitige geographische Konzentration aller Öl- und Gasförderrechte der US-Tochtergesellschaften im Wattenberg-Feld in Colorado, im Powder Basin in Wyoming und im Uinta-Basin in Utah, USA, führt dazu, dass diese Gesellschaften einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, aufgrund von Faktoren Umsatzeinbußen oder Be- schränkungen der Produktion zu erleiden, die sich auf die genannten Regionen beschränken. Die Geschäftstätigkeit der DRAG-Gruppe unterliegt Risiken im Zusammenhang mit dem Transport und der La- gerung von Rohstoffen. Der wirtschaftliche Erfolg der US-Tochtergesellschaften hängt von den Tätigkeiten verschiedener Dritter ab. Die Geschäftstätigkeit der DRAG-Gruppe in den USA ist Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Drit- ten als Operator ausgesetzt. Es bestehen Explorationsrisiken. Der langfristige Erfolg der DRAG-Gruppe hängt davon ab, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die Geschäftstätigkeit der DRAG-Gruppe könnte durch Störungen oder Ausfälle bei den von ihr eingesetzten IT-Systemen erheblich beeinträchtigt werden. Die Geschäftstätigkeit der DRAG-Gruppe in den USA ist Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Wasser ausgeset...
Operative Risiken. Das Stock Connect-Programm setzt das Funktionieren der operativen Systeme der jeweiligen Marktteilnehmer voraus. Die Marktteilnehmer dürfen an diesem Programm nur teilnehmen, wenn sie bestimmte operative Anforderungen sowie bestimmte Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen. Die Wertpapier- und Rechtssysteme der Börse in Hongkong und der Börsen in der VRC oder in Festlandchina weichen deutlich voneinander ab, und die Marktteilnehmer müssen möglicherweise fortwährend Problemen Rechnung tragen, die sich aus diesen Abweichungen ergeben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Systeme der Börsen und der Marktteilnehmer in Zukunft ordnungsgemäß funktionieren oder weiterhin an Veränderungen und Entwicklungen in beiden Märkten angepasst werden. Für den Fall, dass die entsprechenden Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren, könnte der Handel über das Programm an beiden Märkten unterbrochen werden. Der Zugang eines Teilfonds zum Markt für chinesische A-Aktien (und damit seine Fähigkeit zur Verfolgung seiner Anlagestrategie) kann beeinträchtigt werden. Zudem, wenn ein Teilfonds eine Verkaufstransaktion in Bezug auf chinesische A-Aktien mittels dem »Special Segregated Account Model« (Modell eines speziell getrennt geführten Xxxxxx) abschließt (ein »chinesisches A-Aktien-Geschäft«), und dieses chinesische A-Aktien-Geschäft nicht durch einen gleichzeitigen Austausch von Barmitteln und Wertpapieren abgewickelt werden kann, ist der dieses chinesische A-Aktien-Geschäft durchführende Broker verpflichtet, dieses Geschäft scheitern zu lassen, was zu einem obligatorischen Buy-in und einer Marktstrafe führen kann (die »Strafe«). In diesen Fällen ist die Strafe vom jeweiligen Teilfonds zu tragen, sofern diese durch einen gleichzeitigen Austausch von Barmitteln und Wertpapieren gescheiterte Abwicklung des Geschäfts nicht der Fahrlässigkeit der Anlageverwaltungsgesellschaft zuzuschreiben ist, und in diesem Fall gehen alle Kosten zu Lasten der Anlageverwaltungsgesellschaft.

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  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Liquiditätsrisiko Für den OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Begriff Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Begriffe In dieser Vereinbarung bedeuten: a) Anbieter1: natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder Gruppe solcher Personen, die Leistungen anbieten, sich um die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung, die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe oder die Erteilung einer Konzession bewerben; 1 Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung nur die männliche Form verwendet. b) öffentliches Unternehmen: Unternehmen, auf das staatliche Behörden auf- grund von Eigentum, finanzieller Beteiligung oder der für das Unterneh- men einschlägigen Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherr- schenden Einfluss ausüben können; ein beherrschender Einfluss wird ver- mutet, wenn das Unternehmen mehrheitlich durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen finanziert wird, wenn es hinsichtlich sei- ner Leitung der Aufsicht durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen unterliegt oder wenn dessen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat oder von anderen öffentlichen Unternehmen ernannt worden sind; c) Staatsvertragsbereich: Geltungsbereich der internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz über das öffentliche Beschaffungswesen; d) Arbeitsbedingungen: zwingende Vorschriften des Obligationenrechts vom 30. Xxxx 19111 über den Arbeitsvertrag, normative Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge und der Normalarbeitsverträge oder, wo diese feh- len, die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen; e) Arbeitsschutzbestimmungen: Vorschriften des öffentlichen Arbeitsrechts, einschliesslich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. Xxxx 19642 und des zugehörigen Ausführungsrechts sowie der Bestimmungen zur Unfallverhütung. f) Einrichtung des öffentlichen Rechts: jede Einrichtung, die – zum besonderen Zweck gegründet wurde, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen; – Rechtspersönlichkeit besitzt; und – überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von ande- ren Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird, hinsicht- lich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mit- gliedern besteht, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; g) staatliche Behörden: der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. 1 SR 220 2 SR 822.11

  • Haftung des Hotels 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: