Strategische Risiken Musterklauseln

Strategische Risiken. Das Risiko der Nichterreichung von Evotecs strategischen Zielen hängt sowohL von internen aLs auch von externen Faktoren ab. Evotec beschäfiigte zum Jahresende 2022 4.952 Mitarbeiter. Im Zuge des weiteren Wachstums und Fortschritts der PipeLine ist davon auszugehen, dass die ZahL der Mitarbeiter infoLge der Ausweitung der Geschäfistätigkeiten steigt. Um die erwartete EntwickLung und Expansion zu bewäLtigen, muss Evotec ihre Management-, Betriebs-, Rechts-, CompLiance- und Finanzsysteme weiter impLementieren und verbessern, ihre Einrichtungen ausbauen und zusätzLi- ches quaLifiziertes PersonaL einsteLLen und ausbiLden. Zudem wird die Unter- nehmensLeitung womögLich diesen EntwickLungstätigkeiten – zuLasten des Tagesgeschäfis – überdurchschnittLich vieL Aufmerksamkeit und einen beträchtLichen TeiL ihrer Zeit widmen müssen. Evotec arbeitet aktiv an der EntwickLung von PipeLine-Produkten, die vieLe verschiedene Thera- piefeLder und ein breites Spektrum von Erkrankungen umfassen. Zudem entwickeLt das Unternehmen regeLmäßig neue Leistungsangebote. Dazu zähLt etwa die Expansion in den Bereich der Aufiragsforschung, die unter anderem das Anfertigen und Prüfen von ProtokoLLen sowie das ErsteLLen und Einreichen von ZuLassungsanträgen umfasst. Wirkstoffkandidaten für aLL diese TherapiefeLder und Erkrankungen erfoLgreich zu entwickeLn und die aufsichtsrechtLichen Anforderungen und Voraussetzungen für die HersteLLung voLLständig zu verstehen, erfordert eine FüLLe von Wissen und Erfahrung, Ressourcen und eine Prozessorganisation, die eine zeitgLeiche Ausführung auf verschiedenen Gebieten unterstützen. Bei begrenzter Verfügbarkeit von Ressourcen ist Evotec vieLLeicht nicht in der Lage, soLche Projekte effektiv durchzuführen und zugLeich ihre Geschäfistätigkeiten zu erweitern und zusätzLiches quaLifiziertes PersonaL einzusteLLen bzw. auszubiLden. Dies könnte zu Schwächen in Evotecs Infrastruktur führen, die operative FehLer, die NichteinhaLtung von Gesetzen oder Vorschrifien, den VerLust von Geschäfischancen und Mitarbeitern sowie eine reduzierte Produktivität der verbLeibenden Mitarbeiter nach sich ziehen könnten. Das anhaLtende Wachstum von Evotec in den bestehenden und die Expansion in neue GeschäfisfeLder kann erhebLiche Kosten mit sich bringen und dazu führen, dass FinanzmitteL aus anderen Projekten abgezogen werden. Ist die UnternehmensLeitung nicht in der Lage, die erwartete EntwickLung und Expansion effektiv zu steuern, kann der Kostenanstieg stärker ausfaLLen aLs...
Strategische Risiken. Nichterreichung strategischer ZieLe Hoch Hoch Disruptive MarktteiLnehmer Xxxxxxx Xxxx Zukünfiige ErfoLgsrisiken der Wirkstoffforschung und -entwickLung Hoch Hoch AusbLeibender ErfoLg von Fusionen und Akquisitionen MitteL MitteL PoLitische Risiken Hoch Hoch
Strategische Risiken. Im professionellen Sportmanagement liegt die ent- scheidende Herausforderung darin, sportliche und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen, was im Wesentlichen bedeutet, mit begrenztem wirtschaft- lichen Budget, sportliche Ziele zu erreichen, die den finanziellen Spielraum für die weitere Zukunft erwei- tern könnten. Auf diesem Weg hat sich die Geschäfts- führung von Borussia Dortmund verpflichtet, keine finanziellen Risiken einzugehen, die die Existenz des BVB gefährden. Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist ent- scheidend vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nicht planbar ist, kann hierfür nur eine erfolgreiche Basis durch das verantwortliche Management geschaffen werden. Investitionen sind daher insbesondere im Lizenzspielerkader eine not- wendige Voraussetzung für die Erreichung sportli- cher Ziele wie z.B. einer Qualifikation für den UEFA- Cup. Zum Erreichen wirtschaftlicher Ziele ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings not- wendig, vorgesehene Investitionen und Entschei- dungen zu verschieben, da diese nur zu Lasten einer erneuten Neuverschuldung möglich wären. Ferner wird nach wirtschaftlichen Überlegungen ggf. auch ein Spielerverkauf durchgeführt, der allein nach sportlichen Kriterien ausgeblieben wäre. Zwischen der Verfolgung wirtschaftlicher und sport- lichen Interessen entsteht somit vor allem bei nach- haltiger Verfehlung der sportlichen Ziele ein Kon- flikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung von sportlicher und wirtschaftlicher Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Falle – unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die in einer mittelfristigen Betrach- tung den strategischen Zielen angemessen Rech- nung trägt.
Strategische Risiken. Mit der Übernahme der Dresdner Bank und ihrer Verschmelzung auf die Commerzbank hat sich die Bank das Ziel gesetzt, den Konzern nachhaltig als eines der führenden deutschen Kreditinstitute zu etablieren und eine Plattform für die Ausschöpfung weiteren Wachstumpotenzials, insbesondere in Deutschland, zu schaffen. Dabei verfolgt die Bank insbesondere die Zielsetzung, den Konzern zu einer der führenden Hausbanken für Privat- und Firmenkunden in Deutschland zu machen. Sich weiterhin verschlechternde konjunkturelle Bedingungen in den Kernmärkten des Konzerns, d. h. vor allem in Deutschland und Mittel- und Osteuropa, sowie sich weiterhin verschlechternde Kapitalmarktbedingungen können das Erreichen dieses Ziels und die Umsetzung dieser neuen strategischen Ausrichtung jedoch behindern. Sollte es dem Konzern nicht oder nicht vollständig gelingen, seine angekündigten strategischen Pläne umzusetzen oder sollten die mit der Umsetzung dieser Pläne verbundenen Kosten die Erwartungen der Bank übersteigen, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen. Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Oft wird er über Konditionen geführt, so dass Margen entstehen, die wirtschaftlich nicht attraktiv oder nicht risikoadäquat sind. Im Geschäft mit Privatkunden besteht ein z.T. erheblicher Konkurrenzkampf. Dies kann sich in Zukunft noch verschärfen, da sich viele Wettbewerber in Folge der Finanzmarktkrise stärker auf das Retailbanking als ihr Kerngeschäft fokussieren. Außerdem wollen die Banken ihre Abhängigkeit vom Interbankenmarkt reduzieren, indem sie sich stärker über Einlagen von Privatkunden refinanzieren. Auch dies kann die Wettbewerbsintensivität weiter erhöhen. Im Geschäft mit Firmenkunden, und auch im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben, wenn auch in jüngster Zeit von einer defensiveren Geschäftspolitik der Auslandsbanken gesprochen wird. In Folge dieses intensiven Wettbewerbs lassen sich in einzelnen Segmenten oder Teilbereichen des Marktes keine wirtschaftlich attraktiven Margen erzielen. Als Reaktion hierauf berücksichtigen manche Mitbewerber im Geschäft mit Firmenkunden das mit der Kreditvergabe verbundene Ausfallrisiko nicht immer angemessen (risikoadjustierte Preisgestaltung). Daher besteht derzeit die Gefahr, dass sich die W...

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  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Abs. 4 in Höhe der für die für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Auf- nahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung. - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag, - aus versicherungsmedizinischen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer. - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.