Strategische Risiken Musterklauseln

Strategische Risiken. Nichterreichung strategischer ZieLe Hoch Hoch Disruptive MarktteiLnehmer Xxxxxxx Xxxx Zukünfiige ErfoLgsrisiken der Wirkstoffforschung und -entwickLung Hoch Hoch AusbLeibender ErfoLg von Fusionen und Akquisitionen MitteL MitteL PoLitische Risiken Hoch Hoch
Strategische Risiken. Das Risiko der Nichterreichung von Evotecs strategischen Zielen hängt sowohL von internen aLs auch von externen Faktoren ab. Evotec beschäfiigte zum Jahresende 2022 4.952 Mitarbeiter. Im Zuge des weiteren Wachstums und Fortschritts der PipeLine ist davon auszugehen, dass die ZahL der Mitarbeiter infoLge der Ausweitung der Geschäfistätigkeiten steigt. Um die erwartete EntwickLung und Expansion zu bewäLtigen, muss Evotec ihre Management-, Betriebs-, Rechts-, CompLiance- und Finanzsysteme weiter impLementieren und verbessern, ihre Einrichtungen ausbauen und zusätzLi- ches quaLifiziertes PersonaL einsteLLen und ausbiLden. Zudem wird die Unter- nehmensLeitung womögLich diesen EntwickLungstätigkeiten – zuLasten des Tagesgeschäfis – überdurchschnittLich vieL Aufmerksamkeit und einen beträchtLichen TeiL ihrer Zeit widmen müssen. Evotec arbeitet aktiv an der EntwickLung von PipeLine-Produkten, die vieLe verschiedene Thera- piefeLder und ein breites Spektrum von Erkrankungen umfassen. Zudem entwickeLt das Unternehmen regeLmäßig neue Leistungsangebote. Dazu zähLt etwa die Expansion in den Bereich der Aufiragsforschung, die unter anderem das Anfertigen und Prüfen von ProtokoLLen sowie das ErsteLLen und Einreichen von ZuLassungsanträgen umfasst. Wirkstoffkandidaten für aLL diese TherapiefeLder und Erkrankungen erfoLgreich zu entwickeLn und die aufsichtsrechtLichen Anforderungen und Voraussetzungen für die HersteLLung voLLständig zu verstehen, erfordert eine FüLLe von Wissen und Erfahrung, Ressourcen und eine Prozessorganisation, die eine zeitgLeiche Ausführung auf verschiedenen Gebieten unterstützen. Bei begrenzter Verfügbarkeit von Ressourcen ist Evotec vieLLeicht nicht in der Lage, soLche Projekte effektiv durchzuführen und zugLeich ihre Geschäfistätigkeiten zu erweitern und zusätzLiches quaLifiziertes PersonaL einzusteLLen bzw. auszubiLden. Dies könnte zu Schwächen in Evotecs Infrastruktur führen, die operative FehLer, die NichteinhaLtung von Gesetzen oder Vorschrifien, den VerLust von Geschäfischancen und Mitarbeitern sowie eine reduzierte Produktivität der verbLeibenden Mitarbeiter nach sich ziehen könnten. Das anhaLtende Wachstum von Evotec in den bestehenden und die Expansion in neue GeschäfisfeLder kann erhebLiche Kosten mit sich bringen und dazu führen, dass FinanzmitteL aus anderen Projekten abgezogen werden. Ist die UnternehmensLeitung nicht in der Lage, die erwartete EntwickLung und Expansion effektiv zu steuern, kann der Kostenanstieg stärker ausfaLLen aLs...
Strategische Risiken. Mit der Übernahme der Dresdner Bank und ihrer Verschmelzung auf die Commerzbank hat sich die Bank das Ziel gesetzt, den Konzern nachhaltig als eines der führenden deutschen Kreditinstitute zu etablieren und eine Plattform für die Ausschöpfung weiteren Wachstumpotenzials, insbesondere in Deutschland, zu schaffen. Dabei verfolgt die Bank insbesondere die Zielsetzung, den Konzern zu einer der führenden Hausbanken für Privat- und Firmenkunden in Deutschland zu machen. Sich weiterhin verschlechternde konjunkturelle Bedingungen in den Kernmärkten des Konzerns, d. h. vor allem in Deutschland und Mittel- und Osteuropa, sowie sich weiterhin verschlechternde Kapitalmarktbedingungen können das Erreichen dieses Ziels und die Umsetzung dieser neuen strategischen Ausrichtung jedoch behindern. Sollte es dem Konzern nicht oder nicht vollständig gelingen, seine angekündigten strategischen Pläne umzusetzen oder sollten die mit der Umsetzung dieser Pläne verbundenen Kosten die Erwartungen der Bank übersteigen, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen. Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Oft wird er über Konditionen geführt, so dass Margen entstehen, die wirtschaftlich nicht attraktiv oder nicht risikoadäquat sind. Im Geschäft mit Privatkunden besteht ein z.T. erheblicher Konkurrenzkampf. Dies kann sich in Zukunft noch verschärfen, da sich viele Wettbewerber in Folge der Finanzmarktkrise stärker auf das Retailbanking als ihr Kerngeschäft fokussieren. Außerdem wollen die Banken ihre Abhängigkeit vom Interbankenmarkt reduzieren, indem sie sich stärker über Einlagen von Privatkunden refinanzieren. Auch dies kann die Wettbewerbsintensivität weiter erhöhen. Im Geschäft mit Firmenkunden, und auch im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben, wenn auch in jüngster Zeit von einer defensiveren Geschäftspolitik der Auslandsbanken gesprochen wird. In Folge dieses intensiven Wettbewerbs lassen sich in einzelnen Segmenten oder Teilbereichen des Marktes keine wirtschaftlich attraktiven Margen erzielen. Als Reaktion hierauf berücksichtigen manche Mitbewerber im Geschäft mit Firmenkunden das mit der Kreditvergabe verbundene Ausfallrisiko nicht immer angemessen (risikoadjustierte Preisgestaltung). Daher besteht derzeit die Gefahr, dass sich die W...
Strategische Risiken. Im professionellen Sportmanagement liegt die ent- scheidende Herausforderung darin, sportliche und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen, was im Wesentlichen bedeutet, mit begrenztem wirtschaft- lichen Budget, sportliche Ziele zu erreichen, die den finanziellen Spielraum für die weitere Zukunft erwei- tern könnten. Auf diesem Weg hat sich die Geschäfts- führung von Borussia Dortmund verpflichtet, keine finanziellen Risiken einzugehen, die die Existenz des BVB gefährden. Die Finanz- und Unternehmensentwicklung ist ent- scheidend vom sportlichen Erfolg abhängig. Da sportlicher Erfolg nicht planbar ist, kann hierfür nur eine erfolgreiche Basis durch das verantwortliche Management geschaffen werden. Investitionen sind daher insbesondere im Lizenzspielerkader eine not- wendige Voraussetzung für die Erreichung sportli- cher Ziele wie z.B. einer Qualifikation für den UEFA- Cup. Zum Erreichen wirtschaftlicher Ziele ist es unter bestimmten Voraussetzungen allerdings not- wendig, vorgesehene Investitionen und Entschei- dungen zu verschieben, da diese nur zu Lasten einer erneuten Neuverschuldung möglich wären. Ferner wird nach wirtschaftlichen Überlegungen ggf. auch ein Spielerverkauf durchgeführt, der allein nach sportlichen Kriterien ausgeblieben wäre. Zwischen der Verfolgung wirtschaftlicher und sport- lichen Interessen entsteht somit vor allem bei nach- haltiger Verfehlung der sportlichen Ziele ein Kon- flikt bzw. eine gegenseitige negative Beeinflussung von sportlicher und wirtschaftlicher Entwicklung. Die Geschäftsführung wird in einem solchen Falle – unter Abwägung der Chancen und Risiken – eine Lösung suchen, die in einer mittelfristigen Betrach- tung den strategischen Zielen angemessen Rech- nung trägt.

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  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.