Begriff. Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Begriff. Ergänzende Gefahren für Schäden an technischen Gebäudebestandteilen sind
Begriff. Art. 250
Begriff. Ergänzende Gefahren für Schäden an Technischer Betriebseinrichtung sind
Begriff. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die richtigen Bezeichnungen der unter diesen Tarifvertrag fallenden Personen „Schauspielerinnen“ bzw. „Schau- spieler“ sind und die Arbeitsverträge gemäß vorstehender Ziffer 4.1. dement- sprechend „Vertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler“ heißen sollten. Die Produzentenallianz wird ihre Mitglieder spätestens mit Abschluss dieses Tarifvertrages hierauf hinweisen und die Anpassung anderslautender Ver- tragsmuster empfehlen.
Begriff. Art. 315
Begriff. Eine außerbetriebliche Arbeitsstätte liegt dann vor, wenn der/die AN regelmäßige Teile seiner/ihrer Normalarbeitszeit dort leistet.
Begriff. Art. 301
Begriff. Art. 30188 Das Verfahren richtet sich nach der ZPO89.
Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zehn (10) Jahre und diese Lizenz läuft am (10) Jahrestag des Inkrafttretens ab.