Option System Health Check Musterklauseln

Option System Health Check. IBM wird eine bestimmte Anzahl Systemstatusprüfungen (nachfolgend „System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten Maschinen (Preisgruppe) durchführen. Der System Health Check Service umfasst die Prüfung folgender Aspekte: 1. Plattenplatz von Dateisystemen; 2. Status der berechtigten Linux-Programme einschließlich: a. Kernel Logs und allgemeine Systemparameter; b. Anwendungen; c. Dateisystemzugriff. Die für diese Analyse erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst. Nach Abschluss der Aktivitäten wird das rAAT die erfassten Daten auswerten und dem Kunden mit dem nächsten planmäßigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und Linux-Betriebssysteme, die durch die Option „System Health Check“ abgedeckt werden, bereitstellen. Die zusätzliche Gebühr für die Option „System Health Check“ basiert auf der Preisgruppe und der Anzahl an System Health Checks pro Maschine und Vertragsjahr, so wie in der Serviceliste des Bestellscheins aufgeführt. Bei unterjähriger Aufnahme der Option in ein laufendes Vertragsjahr reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Checks anteilig.
Option System Health Check. IBM wird eine bestimmte Anzahl Systemstatusprüfungen (nachfolgend „System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten Maschinen (Preisgruppe) durchführen. Der System Health Check Service umfasst die Prüfung folgender Aspekte:
Option System Health Check. IBM wird, sofern diese Option im Bestellformular ausgewählt ist, bis zu vier (4) Systemstatusprüfungen („System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten Maschinen durchführen. Der System Health Check Service umfasst folgende Aufgaben: • Im Rahmen der im Bestellformular für jede jährliche Servicelaufzeit ausgewählten System Health Checks wird IBM eine technische Analyse folgender Aspekte durchführen: • Serviceprozessor (Systemmanagement); • Managementmodul in der BladeCenter-Umgebung; • Plattencontroller; und • Betriebssystemprotokolle. • Jeweils einmal während jeder jährlichen Servicelaufzeit wird IBM eine Analyse der berechtigten Maschinen auf der Basis der Funktion des Servers (z. B. Exchange-Server, Terminal-Server etc.) durchführen. Die Analyse der Funktion einiger Server erfordert möglicherweise bestimmte Systemtools, die auf dem System des Kunden installiert und ausgeführt werden, um die optimale Konfiguration zu bestimmen. Die für diese Analyse erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst. Nach Abschluss der Aktivitäten im Rahmen der Option System Health Check wird das Remote Account Advocate Team die erfassten Daten analysieren und dem Kunden mit dem nächsten planmässigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und Microsoft Windows-Betriebssysteme, die durch die Option System Health Check abgedeckt werden, bereitstellen. Die Gebühr für die Option System Health Check basiert auf der Serverklasse und der für jede jährliche Servicelaufzeit ausgewählten Anzahl an System Health Checks. Die Serverklasse und die für jede jährliche Servicelaufzeit ausgewählte Anzahl an System Health Checks sind im Bestellformular angegeben. Die Gebühr für den System Health Check Service wird jedes Mal angepasst, wenn IBM nach schriftlicher Anforderung des Kunden eine neue berechtigte Maschine in den Leistungsumfang des Service aufnimmt und dies zu einer Änderung der für den Kunden geltenden Serverklasse führt. Wenn der Kunde den Service von einem IBM Business Partner erwirbt, sind allfällige Änderungen der Gebühr beim IBM Business Partner zu erfragen. Der System Health Check Service beinhaltet keine Unterstützung für folgende Aufgaben: • Entwurf und Entwicklung von Anwendungen; • Nutzung der Programme durch den Kunden in einer anderen als der spezifizierten Betriebsumgebung; • Beratungsaktivitäten; oder • Leistungsbez...
Option System Health Check. IBM wird eine bestimmte Anzahl Systemstatusprüfungen (nachfolgend „System Health Checks“ genannt) für die ausgewählte Anzahl an berechtigten Maschinen (Preisgruppe) durchführen. Der System Health Check Service umfasst folgende Aufgaben: 1. Pro Check Durchführung einer technischen Analyse von a) Serviceprozessor (System Management), b) Managementmodul in der BladeCenter-Umgebung, c) Plattencontroller und d) Betriebssystem Logs; 2. Einmal pro Vertragsjahr Durchführung einer Analyse der berechtigten Maschinen hinsichtlich der Funktion der Server (z.B. Exchange-Server, Terminal-Server, etc.). Die Analyse der Serverfunktionen erfordert möglicherweise bestimmte Systemtools, die auf den berechtigten Maschinen des Kunden installiert und ausgeführt werden, um die optimale Konfiguration zu bestimmen. Die für diese Analyse erforderlichen Daten werden per Fernzugriff erfasst. Nach Abschluss der Aktivitäten wird das rAAT die erfassten Daten auswerten und dem Kunden mit dem nächsten planmäßigen ETS-Statusreport die Ergebnisse der Analyse und etwaige zusätzliche Empfehlungen für eine mögliche Optimierung der beim Kunden installierten berechtigten Maschinen und Windows-Betriebssysteme, die durch die Option „System Health Check“ abgedeckt werden, bereitstellen. Die zusätzliche Gebühr für die Option „System Health Check“ basiert auf der Preisgruppe und der Anzahl an System Health Checks pro Maschine und Vertragsjahr, so wie in der Serviceliste des Bestellscheins aufgeführt. Bei unterjähriger Aufnahme der Option in ein laufendes Vertragsjahr reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Checks anteilig.

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783