Optionale Leistungen Musterklauseln

Optionale Leistungen. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind optionale, zusätzlich kostenpflichtige Services. Sie werden erbracht, wenn sie in der Serviceliste des Bestellscheins unter dem ETS-Service für AIX separat ausgewiesen sind.
Optionale Leistungen. Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung erbringt teranet folgende Leis- tungen gegen gesondertes Entgelt. teranet überlässt dem Kunden ein Netzabschlussgerät mit erweitertem Leis- tungsumfang zu den in der Preisliste ausgewiesenen Konditionen und den Be- dingungen dieser Leistungsbeschreibung Der Telefonanschluss wird in der Ausführung mit zwei Sprachkanälen überlas- sen. Der Kunde erhält standardmäßig eine Rufnummer, gegen gesonderte Be- auftragung bis zu 10 Rufnummern. tnet_PK_Broschüre_Leistungen_Informationen_0421 Anstelle des Standard-Netzabschlussgerätes erhält der Kunde ein Netzab- schlussgerät mit S0-Schnittstelle zur Anschaltung von ISDN-Endgeräten. Der Anschluss wird als IP-Anschluss über das teranet Next-Generation-Network (NGN) realisiert; ein ISDN-Basisanschluss (DSS1) mit amtsseitiger Signalisierung der ISDN-Leistungsmerkmale über den D-Kanal ist nicht Bestandteil dieses Ver- trages. Aus ggf. resultierenden Einschränkungen beim Betrieb von ISDN-Gerä- ten entsteht für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz, noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die ISDN-Funktionalität beinhaltet zusätzlich folgende Leistungsmerkmale: - Anklopfen (CW): Signalisierung weiterer Anrufe während des Gespräches. - Rückfrage/Makeln (CH): Herstellen einer zweiten Verbindung während des Gesprächs (Rückfrage). - Hin- und Herschalten zwischen zwei aktiven Verbindungen (Makeln). - Dreierkonferenz (3PTY): Zusammenschalten zweier Verbindungen, sodass drei Teilnehmer miteinander verbunden sind.
Optionale Leistungen. Beientsprechendervertraglicher VereinbarungerbringtStadtwerkeOldenburgi.H. Media. folgendeLeistungengegen gesondertes Entgelt. 2.1 Fritz-Box Stadtwerke Oldenburg i.H. Media.
Optionale Leistungen. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind optionale, zusätzlich kostenpflichtige Services. Sie werden erbracht, wenn sie in der Serviceliste des Bestellscheins unter dem ETS-Service für VMware separat ausgewiesen sind. Die Servicegebühren werden vom IBM Business Partner in Rechnung gestellt. Mögliche Gebührenanpassungen nach Änderungen müssen durch den Kunden zusammen mit seinem IBM Business Partner geprüft werden.
Optionale Leistungen. Falls Sie zusätzliche Leistungen bei Unfalltod beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Besonderen Bedingun- gen für die Unfalltod-Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung (Abschnitt IV). Falls Sie Leistungen bei Berufsunfähigkeit beantragt haben, gelten für Sie zusätzlich die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „XL“ (B911).
Optionale Leistungen. Für den Tarif ComBusiness point-to-point der NetCom BW gibt es weitere, optionale Leistungen, mit denen der Kunde entsprechend seiner speziellen Anforderungen den Service erweitern kann.
Optionale Leistungen. 10.1 Optionale Leistungen sind solche, die nicht regelmäßig zur Anwendung kommen. Sie sind zusätzlich zu den Leistungsmodellen beispielhaft aufgeführt, die Aufzählungen sind nicht abschließend. Optionale Leistungen können auch in anderen Leistungsmodellen oder Leistungsphasen vereinbart werden, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen. 10.2 Optionale Leistungen können mit Zuschlägen zu den Vergütungssätzen der Grundleistungen oder nach Aufwand honoriert werden.
Optionale Leistungen. 2.1. Zusätzlich zur angebotenen Software und Hardware können Dienstleistungen (Serviceleistungen), wie zum Beispiel a. Facebook Kampagnen, b. Leistungen für zusätzliche Betreuung, c. Kosten für Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen, die nicht in der Gewährleistung gedeckt sind, d. Leistungen für die individuelle Erstellung von Softwarekomponenten (z.B. Templates, Apps), und/oder e. Leistungen für persönliches Coaching in Anspruch genommen werden, und werden nach Aufwand verrechnet. Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Ein Anspruch des Kunden auf darüberhinausgehende Erbringung von Dienstleistungen besteht nicht. 2.2. Für jene Serviceleistungen, die im Angebot bzw. Kaufvertrag nicht vermerkt sind, werden bei Instandnahme zusätzliche Kosten verrechnet. Preise können der/n aktuellen Preisliste(n) entnommen werden bzw. werden mit dem Kunden persönlich abgesprochen. Wenn nicht anders vereinbart, beinhalten Preise nur die beschriebene Serviceleistung, jedoch nicht Kosten, die zusätzlich dafür anfallen (u.a. Kosten für Anreise, Installation/Montage, Lizenzrechte…). 2.3. Persönlich vereinbarte Preise für Serviceleistungen sind nur ein geschätzter Betrag. Der Endbetrag kann erst nach vollständiger Leistungserbringung berechnet werden. 2.4. Der Kunde hat im Rahmen der Leistungserbringung grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungs- termin, außer es wurde im Einzelvertrag schriftlich vereinbart. Auch dann hat der Kunde geringfügige Terminüberschreitungen von 2-4 Wochen (je nach Arbeitsaufwand) zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch zusteht. 2.5. Der Leistungszeitraum wird von wesolutions dem Kunden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Andernfalls wird wesolutions ehestmöglich, jedoch binnen 20 Kalendertagen ab Vertragsabschluss mit der Leistungserbringung beginnen. 2.6. Erbrachte Dienstleistungen werden von wesolutions lückenlos mit Stundenaufzeichnungen erfasst. Diese werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Rechnungslegung zu Grunde gelegt. 2.7. Bei einem käuflichen Erwerb von Softwarekomponenten sind weitergehende Dienstleistungen von wesolutions (u.a. Support- und Wartungsleistungen, Updates, Upgrades, usw.), außer schriftlich vereinbart, nicht inkludiert. 2.8. Die von der Leistungserbringung durch wesolutions umfassten Softwareversionen und Plattformen werden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Gibt der Kunde Änderungswünsche oder sonstige Inputs bekannt, so...
Optionale Leistungen. 211 Der AN räumt dem AG das optionale Recht ein, folgende, gesondert abzurechnende Leistungen einseitig zu beauftragen. Es steht dem AG unbeschränkt frei, einzelne, mehrere oder alle optionalen Leistungen zu beauftragen, die Beauftragung (auch nur einzelner oder mehrerer oder aller optionalen Leistungen) ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungs- frist von vier Monaten zu widerrufen sowie eine, mehrere oder alle optionalen Leistung nach erfolgtem Widerruf neuerlich zu beauftragen. Dem AN stehen keine Ansprüche welcher Art auch immer aus dem Titel des nicht erfolgten Abrufes von optionalen Leistungen zu.
Optionale Leistungen. 30.1 Soweit EXWE sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener Onpage-Optimierungsmaßnahmen, Programmierleistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet EXWE das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch EXWE zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. 30.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenem Aufwand vergütet.