Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern. Soweit kein Dauervertrag auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde Dauerverträge (auch Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern. Soweit kein Dauervertrag keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde Dauerverträge die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen