Ordentliche Kündigungsrechte Musterklauseln

Ordentliche Kündigungsrechte. 8.1 Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung für den Anleger nicht. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hierdurch unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach Ziff. 9. vorliegt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer Vertragspartei aus wichtigem Grund in der Person der anderen Vertragspartei nicht mehr zumutbar.
Ordentliche Kündigungsrechte. 8.1 Während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung besteht für den Anleger kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierte Schuldverschreibung zum Ablauf eines Kalenderquartals ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hierdurch sowohl für den Anleger als auch die Emittentin unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach Ziff. 9. vorliegt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer Vertragspartei aus wichtigem Grund in der Person der anderen Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist.
Ordentliche Kündigungsrechte. 10.1. Ordentliche Kündigungsrechte bei 1T Unternehmerkunden. Sofern in diesen Allgemeinen One Trading Geschäftsbedingungen keine abweichenden Kündigungsfristen festgelegt sind, können 1T Niederlande und der Zuständige 1T Anbieter einerseits und der 1T Unternehmerkunde andererseits die gesamte Beziehung oder einzelne Teile davon jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich kündigen. 1T Niederlande und der Zuständige 1T Anbieter können jedoch eine ordentliche Kündigung akzeptieren, ohne dass der 1T Unternehmerkunde eine Kündigungsfrist einzuhalten hat (z.B. wenn ein 1T Unternehmerkunde alle Vermögenswerte abhebt und das 1T Konto löscht).
Ordentliche Kündigungsrechte. 8.1 Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen kann sowohl durch die Emittentin als auch die Anleger unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Erstmalig ist eine solche Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragsdauer am 30. Juni 2025 möglich.
Ordentliche Kündigungsrechte. 9.1 SmartBytes und ein SmartBytes Kunde können jeweils zum Ende eines jeden Monats unter Setzung einer Kündigungsfrist von einem Monat die gesamte Geschäftsbeziehung beenden, ausgenommen dann, wenn in diesen AGB explizit andere Kündigungstermine und Kündigungsfristen vorgesehen sind. SmartBytes kann nach eigenen Ermessen eine ordentliche Kündigung des SmartBytes Kunden auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine akzeptieren.
Ordentliche Kündigungsrechte. 8.1 Während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung besteht für den Anleger kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierte Schuldverschreibung zum 31. Dezember eines Kalenderjahres ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt hierdurch sowohl für den Anleger als auch die Emittentin unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach Ziff. 9. vorliegt

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.