Organisatorische Anforderungen Musterklauseln

Organisatorische Anforderungen. Der an der Vereinbarung teilnehmende Arzt ist verpflichtet,
Organisatorische Anforderungen. Der Leistungserbringer hat die nachfolgend genannten organisatorischen Voraus- setzungen zu gewährleisten:
Organisatorische Anforderungen. Der Arzt hat mindestens eine Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, die auf die Behand- lung von Gebärmutterhalskrebs spezialisiert ist, nachzuweisen.
Organisatorische Anforderungen. Bei der Durchführung der Untersuchungen bzw. Eingriffe ist gewährleistet, dass ❒ eine medizinische Fachkraft im Eingriffsraum und ❑ eine weitere medizinische Fachkraft unmittelbar und ❑ ein weiterer Arzt mit Erfahrung in der Notfallmedizin in der Einrichtung zur Verfügung stehen. ❒ Die medizinischen Fachkräfte verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Assistenz bei diagnostischen Katheterangiographien und therapeutischen Eingriffen am Gefäßsystem sowie in der Nachbetreuung von Patienten. (Bitte entsprechende Zeugnisse oder Bescheinigungen beifügen). Bei der Durchführung von therapeutischen Eingriffen am Gefäßsystem ist zusätzlich gewährleistet, dass ❑ ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Erfordernisses eines chirurgischen Eingriffs die Patienten je nach Art und Schwere des Eingriffs innerhalb von höchstens 2 Stunden in eine stationäre Einrichtung zur gefäßchirurgischen Versorgung transportiert und dort versorgt werden können ❑ schriftliche Absprachen mit der stationären Einrichtung zur Übernahme dieser Patienten Bestehen. (Bitte die diesbezügliche schriftlich dokumentierte Absprache vorlegen). ❑ Es steht ein geeigneter Überwachungsraum für die Nachbetreuung der Patienten zur Verfügung. ❑ Für die Nachbetreuung nach einem therapeutischen Eingriff befindet sich der Eingriffsraum in räumlicher Nähe, um ggf. einen erneuten Eingriff durchführen zu können. Es ist gewährleistet, dass ❒ nach einer diagnostischen Katheterangiographie je nach Art und Schwere der Patient in der Regel 4 Stunden ❒ nach einem therapeutischen Eingriff am Gefäßsystem je nach Art und Schwere der Patient mindestens in de Regel 6 Stunden betreut und beobachtet wird. Während der Nachbetreuung ist gewährleistet, dass ❒ eine medizinische Fachkraft mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Nachbetreuung (Bitte entsprechende Zeugnisse bzw. Bescheinigungen beifügen). ❒ ein Arzt mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Nachbetreuung zur unmittelbaren Hilfestellung in der Einrichtung zur Verfügung stehen. ❒ Während der ersten 24 Stunden nach einer diagnostischen Katheterangiographie oder einem therapeutischen Eingriff am Gefäßsystem steht ein Arzt mit der Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie telefonisch für den Patienten zur Verfügung. Folgendes wird dokumentiert: ❒ die Beteiligten bei der Durchführung der diagnostischen Katheterangiographie oder dem therapeutischen Eingriff (medizinische Fachkräfte und Ärzte) ❒ die Dauer d...
Organisatorische Anforderungen. ▪ Ständige Erreichbarkeit der Einrichtung oder des Operateurs bzw. behandelnden Arztes für den Patienten ▪ Dokumentation der ausführlichen und umfassenden Information des Patienten über den operativen Eingriff und die ggf. notwendige Anästhesie (alternative Möglichkeiten der Durchführung und Nachbehandlung) ▪ Geregelter Informations- und Dokumentenfluss zwischen den beteiligten Ärzten ▪ Gewährleistung einer Kooperation für die Weiterbehandlung, wenn der vorbehandelnde Arzt und der Operateur bzw. behandelnde Arzt nicht identisch sind ▪ Gewährleistung einer Kooperation für die Nachbehandlung, wenn der Operateur bzw. behandelnde Arzt und der nachbehandelnde Arzt nicht identisch sind ▪ Geregelte Abfallentsorgung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ❑ Die genannten organisatorischen Anforderungen sind erfüllt. ❑ Folgende organisatorischen Anforderungen sind nicht erfüllt: _ (Bitte einzeln aufführen) ▪ Anwendung fachgerechter Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren ▪ Sachgerechte Aufbereitung der Medizinprodukte ▪ Dokumentationen über Infektionen nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz, IfSG) ▪ Hygieneplan nach § 36 Abs. 1 IfSG ❑ Die genannten hygienischen Anforderungen sind erfüllt. ❑ Folgende hygienischen Anforderungen sind nicht erfüllt: (Bitte einzeln aufführen) ▪ Organisationsplan für Notfälle/Notfallplan für Zwischenfälle ▪ Regelmäßige Fortbildung des Praxispersonals im Notfall-Management ▪ Vorhalten geeigneter Reanimationsmaßnahmen (entsprechend dem operativem Spektrum) ▪ Sicherstellung einer Notfallversorgung ❑ Die genannten Anforderungen für Notfälle sind erfüllt. ❑ Folgende Anforderungen für Notfälle sind nicht erfüllt: (Bitte einzeln aufführen) ▪ Eingriffsraum ▪ Umkleidemöglichkeit für Personal (einschließlich der Möglichkeit zur Hände-desinfektion und Entsorgung), getrennt vom Eingriffsraum ▪ Fläche für die Lagerung, Entsorgung und Aufbereitung von Geräten bzw. Verbrauchsmaterial ▪ ggf. Ruheraum für Patienten ▪ ggf. Umkleidebereich für Patienten
Organisatorische Anforderungen. Damit Handlungssicherheit für alle Projektbeteiligte gegeben ist und eine ungewollte Veröffentlichung von schutzbedürftigen Informationen verhindert wird, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

Related to Organisatorische Anforderungen

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.