Organisatorische Leitung. a) Die organisatorische Leitung ist u. a. verantwortlich für • die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber den Krankenkassen, • die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen und • den Abschluss der erforderlichen Versicherungen.
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Samples: Ergänzungsvertrag Nach § 134a SGB V, Ergänzungsvertrag Nach § 134a SGB V, www.gkv-spitzenverband.de
Organisatorische Leitung. a) Die organisatorische Leitung ist u. a. verantwortlich für • die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber den Krankenkassen, • die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen und Betriebskostenpauschalen, • den Abschluss der erforderlichen Versicherungen.
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Samples: bfhd.de