Organisatorische Leitung. a) Die organisatorische Leitung ist u. a. verantwortlich für • die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber den Krankenkassen, • die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen und • den Abschluss der erforderlichen Versicherungen. b) Der Xxxxxx der von Hebammen geleiteten Einrichtung hat zu gewährleisten, dass für die organisatorische Leitung auch in Zeiten von Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit eine Stellvertretung zur Verfügung steht, die in die Aufgaben nach Abs. 2 a) eingearbeitet wurde und damit vertraut ist.
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Samples: Ergänzungsvertrag, Ergänzungsvertrag, Qualitätsvereinbarung
Organisatorische Leitung. a) Die organisatorische Leitung ist u. a. verantwortlich für • die Einhaltung der Mitteilungspflichten gegenüber den Krankenkassen, • die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen und Betriebskostenpauschalen, • den Abschluss der erforderlichen Versicherungen.
b) Der Xxxxxx der von Hebammen geleiteten Einrichtung hat zu gewährleisten, dass für die organisatorische Leitung auch in Zeiten von Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit eine Stellvertretung zur Verfügung steht, die welche in die Aufgaben das interne Qualitätsmanagementsystem nach Abs. Anlage 1 § 2 a) Buchstabe A dieses Vertrages eingearbeitet wurde und damit vertraut istwurde.
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Samples: Qualitätsvereinbarung