Paketierter Cloud Service Musterklauseln

Paketierter Cloud Service. Wenn der Cloud Service gegen eine einzelne Vergütung in SAP Qualtrics for Supplier XM enthalten ist (zusammen „Paketierter SAP Qualtrics Cloud Service“), gelten für diesen Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service die folgenden zusätzlichen Bedingungen: 4.10.1. Nutzungsmetrik und Einschränkungen für SAP Ariba Strategic Sourcing Suite. Subskriptionen des Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service, der SAP Ariba Strategic Sourcing Suite umfasst, werden nach Nutzern gemessen und umfassen 50 Lieferanten pro Nutzer in Blöcken von 25 Lieferanten. 4.10.2. Nutzungsmetrik und Einschränkungen für Mitgliedschaft in SAP Ariba Commerce Automation. Subskriptionen des Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service, der die Mitgliedschaft in SAP Ariba Commerce Automation umfasst, umfassen 1.000 Lieferanten in Blöcken von 25 Lieferanten (insgesamt 40 Blöcke von 25 Lieferanten). 4.10.3. Nutzungsmetrik und Einschränkungen für SAP Ariba Supply Chain Collaboration for Buyers. Subskriptionen des Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service, der SAP Ariba Supply Chain Collaboration for Buyers umfasst, werden in Blöcken von Ausgaben in Höhe von 10 Mio. USD Ausgaben gemessen und umfassen 25 Lieferanten für jeden Block von Ausgaben in Höhe von 10 Mio. USD.
Paketierter Cloud Service. Wenn der Cloud Service gegen eine einzelne Vergütung in SAP Qualtrics for Supplier XM enthalten ist (zusammen „Paketierter SAP Qualtrics Cloud Service“), gelten für diesen Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
Paketierter Cloud Service. Wenn der Cloud Service gegen eine einzelne Vergütung in einem entsprechenden SAP Qualtrics Cloud Service enthalten ist, gelten für diesen SAP Qualtrics Cloud Service die folgenden zusätzlichen Bedingungen: 2.15.1. Das Experience-Management-Paket für Nachfolge und Entwicklung umfasst SAP SuccessFactors Succession & Development und SAP Qualtrics 360 Feedback. SAP Qualtrics 360 Feedback wird mit einem (1) SAP- Qualtrics-360-Feedback-Nutzer pro 10 Nutzer des Paketierten Cloud Service SAP SuccessFactors Succession & Development bereitgestellt. 2.15.2. Das Experience-Management-Paket für Basis-HR umfasst SAP SuccessFactors Employee Central, HR- Kernoption und SAP Qualtrics Employee Lifecycle. 2.15.3. Der Auftraggeber ist für das Löschen aller Auftraggeberdaten bei Kündigung verantwortlich. XXX stellt dem Auftraggeber ein Mittel zur Durchführung einer derartigen Löschung bereit. Der Kontaktweg für Support ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg für den Cloud Service ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.
Paketierter Cloud Service. Wenn der Cloud Service gegen eine einzelne Vergütung in SAP Qualtrics Digital CX inbegriffen ist (zusammen „Paketierter SAP Qualtrics Cloud Service“), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen für diesen Paketierten SAP Qualtrics Cloud Service:
Paketierter Cloud Service. Wenn der Cloud Service gegen eine einzelne Vergütung in einem entsprechenden SAP Qualtrics Cloud Service enthalten ist, gelten für diesen SAP Qualtrics Cloud Service die folgenden zusätzlichen Bedingungen: 2.16.1. Die Nutzung des SAP Qualtrics Cloud Service gemäß einem Auftrag ist im Cloud Service inbegriffen und darf nur in Verbindung mit dem Cloud Service erfolgen. 2.16.2. SAP Qualtrics 360 Feedback wird mit einem (1) SAP-Qualtrics-360-Feedback-Nutzer pro 10 Nutzer des Paketierten Cloud Service SAP SuccessFactors Succession & Development bereitgestellt. 2.16.3. SAP Qualtrics Employee Lifecycle umfasst vier (4) Umfragen pro Vertragsjahr. Vertragsjahr bezeichnet einen Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten, der am ersten Tag der Laufzeit bzw. dem jeweiligen Jahrestag des Beginns der Laufzeit beginnt. 2.16.4. Die Serviceoption „EU-Access“ ist für den Cloud Service nicht verfügbar. 2.16.5. Der Auftraggeber ist für das Löschen aller Auftraggeberdaten bei Kündigung verantwortlich. XXX stellt dem Auftraggeber ein Mittel zur Durchführung einer derartigen Löschung bereit. Der Kontaktweg für Support ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg für den Cloud Service ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

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  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).