Cloud Services Musterklauseln

Cloud Services. Dieser Anhang für Cloud Services (“Anhang C”) ist ein Anhang zu den oben angeführten Allgemeinen Vertragsbestimmungen.. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und dieser Anhang C bilden zusammen mit den beigefügten Anhängen H, P und LVM den Rahmenvertrag. Die Geltung dieses Anhangs C stimmt mit der Geltung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen überein
Cloud Services. Dieser Anhang C – Cloud Services (Anhang C) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen, welchen der Anhang C beigefügt ist. Die Allgemeingültigen Bedingungen und der Anhang C bilden zusammen mit Anhang H, Anhang P und Anhang LVM den Rahmenvertrag („Rahmenvertrag“). Dieser Anhang C ist solange gültig wie die oben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen.
Cloud Services. Die Ergebnisse, die als Grundlage für die Bereitstellung der Cloud Services dienen, sind im jeweiligen Statement of Work bzw. der
Cloud Services. 18.1 Für die Nutzung von IaaS, PaaS oder SaaS („Cloud Services“) darf ERGO unter Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbestimmun- d) grant ERGO appropriate inspection and audit rights in or- der to enable ERGO to determine that Supplier is in com- pliance with these obligations. e) Every contractor is obliged - upon ERGO´s request to disclose to ERGO as to which natural persons and/or legal entities directly or indirectly hold a controlling interest in the contractor - to report any changes without delay - to disclose to the extent known, if these persons or enti- ties are in any way related to ERGO employees involved in the respective procurement process Either ERGO or the contractor shall upon prior request of the other party disclose to the extent known any existing or planned connection between organs and employees of one party and or- gans and employees of the other party that may influence the buying process applicable to the specific case. Supplier´s duties set forth in this clause are principal contractual ob- ligations and any relevant violation shall be good cause for extraor- dinary termination for ERGO. 15.
Cloud Services. 2.1.1 Nutzer können auf der Website des Dienstleisters Mini-Games via Templates bzw. Module nutzen und Features dazu in Anspruch nehmen, mit denen sie eigene Marketingkampagnen lancieren und Leads generieren können («Cloud Services»).
Cloud Services. 1. Geltungsbereich dieses Abschnitts Dieser Teil B. (Cloud Services) findet Anwendung, soweit Gegenstand der vereinbarten Vertragsleistungen von Soley die Bereitstellung von Softwarefunktionen für den Zugriff und die Verwendung durch den Kunden über das Internet ist („Cloud Service“). 2.
Cloud Services. SAP stellt die in Anlage 1 zur Order Form beschriebenen Cloud Services während der gemäß Abschnitt 2.2 vereinbarten Laufzeit dem Auftraggeber zur Nutzung zur Verfügung.
Cloud Services. Für einen Nutzer von Cloud-Services sind diese Services ähnlich zu betrachten wie ein klassisches Outsourcing von IT-Leistungen. Daher sollten Cloud-Services Vereinbarungen enthalten, die auch bei einem klassischen IT-Outsourcing-Vertrag durchaus üblich sind. Einen Katalog mit empfohlenen Vertragselementen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Servicelevel-Vereinbarungen (SLA) von Cloud-Service-Unternehmen berücksichtigt sein sollten, finden Sie auf xxx.xxxx.xx unter der Rubrik Berufsgruppe IT-Dienstleistung/Checkliste für Cloud-Verträge Grundsätzlich gehen vertragliche Vereinbarungen den in AGB enthaltenen Bestimmungen vor. Darüber hinaus werden AGB nur dann Vertragsinhalt, wenn dies (nachweislich) – am besten schriftlich – vereinbart wird. Gleichzeitig (vor Vertragsabschluss) müssen die AGB dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Übermittlung der AGB nach Vertragsabschluss auf Rechnungen, Lieferscheinen oder dergleichen ist grundsätzlich wirkungslos. Nachteilige, ungewöhnliche und überraschende Klauseln in AGB, also Klauseln mit denen der Auftraggeber nach den Begleitumständen des Vertrages und dem Erscheinungsbild der Urkunde nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber wurde ausdrücklich (nachweislich) darauf hingewiesen. Gewerbetreibende, die regelmäßig AGB verwenden, haben die AGB in den dem Kundenverkehr dienenden Räumlichkeiten auszuhängen. Verweisen Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils auf die Geltung ihrer AGB, so liegt Dissens vor, soweit sich die AGB widersprechen; dies grundsätzlich ungeachtet der in Punkt 1.2 enthaltenen Klausel. Meist wird der Vertrag dennoch zu Stande kommen, da sich die Vertragspartner über die wesentlichen Punkte des Vertrages (in der Regel: Leistung und Preis) einig sind/waren; lediglich die einander widersprechenden Klauseln gelten nicht (Teilungültigkeit). Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind dann durch gesetzliche Bestimmungen oder ergänzende Auslegung zu ermitteln. Um die Geltung der AGB für den Streitfall soweit wie möglich zu sichern, ist in den AGB dennoch die „Abwehrklausel“ gemäß Punkt 1.2 enthalten.
Cloud Services. Jeder SAP Concur Cloud Service wird im Service Description Guide von SAP Concur beschrieben und unterliegt dessen Bedingungen. Der Service Description Guide von SAP Concur ist durch Bezugnahme Bestandteil dieser Ergänzenden Bedingungen und wird auf der SAP-Concur-Support-Portal-Website bereitgestellt.