Cloud Services Musterklauseln

Cloud Services. Dieser Anhang C – Cloud Services (Anhang C) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen, welchen der Anhang C beigefügt ist. Die Allgemeingültigen Bedingungen und der Anhang C bilden zusammen mit Anhang H, Anhang P und Anhang LVM den Rahmenvertrag („Rahmenvertrag“). Dieser Anhang C ist solange gültig wie die oben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen.
Cloud Services. Dieser Anhang für Cloud Services (“Anhang C”) ist ein Anhang zu den oben angeführten Allgemeinen Vertragsbestimmungen.. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und dieser Anhang C bilden zusammen mit den beigefügten Anhängen H, P und LVM den Rahmenvertrag. Die Geltung dieses Anhangs C stimmt mit der Geltung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen überein
Cloud Services. Für CLOUD SERVICES gilt:
Cloud Services. Die Ergebnisse, die als Grundlage für die Bereitstellung der Cloud Services dienen, sind im jeweiligen Statement of Work bzw. der
Cloud Services. 1. Geltungsbereich dieses Abschnitts Dieser Teil B. (Cloud Services) findet Anwendung, soweit Gegenstand der vereinbarten Vertragsleistungen von Soley die Bereitstellung von Softwarefunktionen für den Zugriff und die Verwendung durch den Kunden über das Internet ist („Cloud Service“).
Cloud Services. 1. Infotech stellt dem Kunden Cloud-Services ausschließ- lich mit den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistun- gen und ggf. geschuldeten Service Level („Leistungen“) zur Verfügung. Bestandteil der Leistungen der Cloud- Services kann die Interaktion mit Leistungen oder An- wendungen Dritter sein („Drittprodukte“). Es obliegt dem Kunden, die für die Nutzung der Drittprodukte zu- sammen mit den Cloud-Services erforderlichen Vo- raussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss von Verträgen mit den Anbietern der Drittprodukte sowie die Nutzung oder Installation der Drittprodukte nach Maßgabe des mit den Anbietern der Drittprodukte durch den Kunden abgeschlossenen Vertrags. An diesen Verträgen ist Infotech nicht betei- ligt und für die von den Anbietern der Drittprodukte geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich. 2. Über die vereinbarten Leistungen hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestal- tung oder Funktionalität der Cloud-Services. Eine über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Beschaf- fenheit der Cloud-Services oder Interoperabilitäten mit beim Kunden vorhandener Hardware und Software schuldet Infotech nur, wenn diese dem Kunden aus- drücklich in Textform zugesichert worden sind. 3. Der Zugang zu den Cloud-Services erfolgt über das In- ternet über einen verschlüsselten Kanal (VPN). Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu den Cloud-Services ggf. beim Kunden erforderlichen Hardware (z.B. Router, Smart Device) oder Software (z.B. Browser, Plug-Ins, Apps) ist der Kunde verant- wortlich. Dies gilt nicht für den zum Betrieb des ver- schlüsselten Kanals erforderlichen Router. Dieser Rou- ter wird dem Kunden auf Kosten von Infotech unver- züglich nach Zustandekommen des Vertrags unentgeltlich übersendet und zur Nutzung für die Ver- tragslaufzeit überlassen. Der Router wird während der Vertragslaufzeit durch Infotech über einen verschlüs- selten Kanal Remote konfiguriert und betrieben. Mit Beendigung des Vertrags ist der Router, der im Eigen- tum von Infotech bleibt, sowie auch alle ggf. zusätzlich überlassenen Router an Infotech durch Rücksendung herauszugeben. 4. Die dem Kunden nach der auf der Website von Infotech oder separat bereitgestellten Leistungsbeschreibung geschuldete Verfügbarkeit der Cloud-Services ist gege- ben, wenn die Cloud-Services zur Nutzung vertragsge- mäß bereitstehen, unabhängig davon, ob der Kunde hierauf tatsächlich von außen zugreifen kann. 5. Infotech ist berecht...
Cloud Services. 18.1 Für die Nutzung von IaaS, PaaS oder SaaS („Cloud Services“) darf ERGO unter Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbestimmun- d) grant ERGO appropriate inspection and audit rights in or- der to enable ERGO to determine that Supplier is in com- pliance with these obligations. e) Every contractor is obliged - upon ERGO´s request to disclose to ERGO as to which natural persons and/or legal entities directly or indirectly hold a controlling interest in the contractor - to report any changes without delay - to disclose to the extent known, if these persons or enti- ties are in any way related to ERGO employees involved in the respective procurement process Either ERGO or the contractor shall upon prior request of the other party disclose to the extent known any existing or planned connection between organs and employees of one party and or- gans and employees of the other party that may influence the buying process applicable to the specific case. Supplier´s duties set forth in this clause are principal contractual ob- ligations and any relevant violation shall be good cause for extraor- dinary termination for ERGO.
Cloud Services. 2.1.1 Nutzer können auf der Website des Dienstleisters Mini-Games via Templates bzw. Module nutzen und Features dazu in Anspruch nehmen, mit denen sie eigene Marketingkampagnen lancieren und Leads generieren können («Cloud Services»). 2.1.2 Der Dienstleister kann die Cloud Services oder einen Teil davon nach eigenem Ermessen kostenlos zur Verfügung stellen und diese jederzeit ersatzlos einstellen. 2.1.3 Vom Nutzer bezahlte Cloud Services stellt der Dienstleister gemäss den Bedingungen des Bestellformulars zur Verfügung. Die Nutzung der Cloud Services wird dem Nutzer gemäss diesem MSA sowie den jeweils aktuellen SLS ermöglicht. 2.1.4 Um die Aktualität und Effektivität der Cloud Services sicherzustellen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Angebot der Cloud Services jederzeit zu erweitern, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Dies darf laufende Marketingkampagnen von zahlenden Nutzern nicht beeinträchtigen.
Cloud Services. 6.1 Für die Nutzung von IaaS, PaaS oder SaaS („Cloud Services“) darf Munich Re unter Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbestimmungen Personen bei Munich Re, den Verbundenen Unternehmen oder Dritten Zugriffsberechtigungen erteilen. Insbesondere ist Munich Re berechtigt, Cloud Services zu nutzen, um • eigene Produkte und Applikationen zu entwickeln, zu testen und zu pflegen; • Produkte und Applikationen für eigene Zwecke oder für Dritte zu betreiben; • Produkte und Applikationen Dritten zur Verfügung zu stellen. 6.2 Der AN sichert zu, dass die vereinbarte Verfügbarkeit der Cloud Services über die gesamte Laufzeit besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN ist ausgeschlossen. 6.3 Während der Laufzeit der Cloud Services und bis einschließlich 180 Tage nach Vertragsende hat Munich Re die Möglichkeit, jederzeit auf ihre Daten zuzugreifen, sie zu entnehmen und zu exportieren. Zum Export stellt der AN, falls erforderlich, geeignete Tools zur Verfügung.
Cloud Services. Als Cloud Service gelten unter anderem die Bereitstellung von Leistungen wie Soft- ware as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS)- und Infrastructure as a Service (IaaS), die Bereitstellung von Speicherkapazitäten sowie Rechenleistung von Computern bzw Softwarelösungen „off Premises“ (also nicht am Kundenstand- ort).