Nutzungsbeschränkung. Dem Mieter ist es untersagt, das Kfz zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Nutzungsbeschränkung. In Ergänzung zu der Bestimmung IV.3. der EULA darf der Lizenznehmer die Software ausschließlich auf Computern, Servern und Netzwerken an eigenen Standorten oder an Standorten des Endbenutzers verwenden.
Nutzungsbeschränkung. Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrgut zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.).
Nutzungsbeschränkung. 8.1 Bei bestimmten Produkten sind Nutzungsbeschränkungen Bestandteil des Kaufvertrags. Der Käufer muss diese Nutzungsbeschränkungen, wie sie in dem Katalog von REACTIVE- ROBOTICS und/oder auf dem Produkt und/oder in der begleitenden Dokumentation vorgeschrieben sind, streng einhalten. Der Käufer ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Verwendung der Produkte durch den Käufer beziehen. verantwortlich. Jede Garantie oder Gewährleistung, die REACTIVE- ROBOTICS gegenüber dem Käufer übernimmt, ist ungültig, wenn ein Produkt, das von der Garantie oder Gewährleistung umfasst ist, für einen Zweck verwendet wird, für das es nach der Nutzungsbeschränkung nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus stellt der Käufer REACTIVE-ROBOTICS von allen Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen frei, die gegen REACTIVE-ROBOTICS aufgrund solcher zweckwidriger Verwendung geltend gemacht werden, und entschädigt REACTIVE-ROBOTICS für alle Schäden, Kosten, Aufwendungen und jede sonstige Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, die REACTIVE-ROBOTICS aufgrund solcher zweckwidriger Verwendung erleidet. 8.2 Bei Produkten, die zur klinischen und medizinischen Behandlung und zur diagnostischen Verwendung zugelassen sind, tragen der Käufer und das jeweilige medizinische Personal die Verantwortung für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. 8. RESTRICTED USE 8.1 With respect to certain Products, use restrictions are a condition of the purchase which Buyer must satisfy by strictly abiding by the restriction as set forth in REACTIVE-ROBOTICS's catalogue and/or on the Product and/or accompanying documentation. Buyer is solely liable to ensure compliance with any regulatory requirements related to the Buyer's use of the Products. Any warranty granted by REACTIVE-ROBOTICS to the Buyer shall be deemed void if any Products covered by such warranty are used for any purpose not permitted hereunder. In addition, the Buyer shall indemnify REACTIVE- ROBOTICS and hold REACTIVE-ROBOTICS harmless from and against any and all claims, damages, losses, costs, expenses and other liability of whatever nature that REACTIVE- ROBOTICS suffers or incurs by reason of any such unintended use. 8.2 With respect to Products regulatory approved for clinical and medical treatment and diagnostic use, any decisions relating to such treatment and use shall be at the risk of the Buyer and the respective healthcare providers.
Nutzungsbeschränkung. Dem Mieter ist bekannt, dass die Anzahl der Benutzer auf 150 Personen beschränkt ist.
Nutzungsbeschränkung. 10.1 Bei bestimmten Produkten und bestimmter SaaS sind Nutzungsbeschränkungen Bestandteil des Vertrages. Der Kunde muss diese Nutzungsbeschränkungen, wie sie in dem Katalog von GEHC und/oder auf dem Produkt und/oder in der begleitenden Dokumentation zu den Produkten und/oder der SaaS vorgeschrieben sind, streng einhalten. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Verwendung der Produkte und/oder SaaS durch den Kunden beziehen, verantwortlich. Jede Garantie oder Gewährleistung, die GEHC gegenüber dem Kunden übernimmt, ist ungültig, wenn ein Produkt und/oder SaaS, das von der Garantie oder Gewährleistung umfasst ist, für einen Zweck verwendet wird, für das es nach der Nutzungsbeschränkung nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus stellt der Kunde GEHC von allen Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen frei, die gegen GEHC aufgrund solcher zweckwidriger Verwendung geltend gemacht werden, und entschädigt GEHC für alle Schäden, Kosten, Aufwendungen und jede sonstige Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, die GEHC aufgrund solcher zweckwidriger Verwendung erleidet.
Nutzungsbeschränkung. 14.1. Die Angebote sind Tools und dienen nur dazu, Sie bei Ihren Design-, Analyse-, Schätzungs-, Kalkulations- und sonstigen Aktivitäten zu unterstützen, und sie sind kein Ersatz für Ihr professionelles Urteil oder Ihre eigenen unabhängigen Design-, Analyse-, Schätzungs-, Kalkulations- und sonstigen Aktivitäten. Wir sind in keiner Weise für Ihre Inhalte oder für Entscheidungen, die Sie auf der Basis Ihrer Inhalte treffen, verantwortlich oder haftbar. Sie sind verantwortlich für Ihre Nutzung der Angebote und der Inhalte (einschließlich für deren Nutzung durch Ihre autorisierten Nutzer). Ihre Zuständigkeiten umfassen insbesondere die Entscheidung über die angemessene Verwendung der Angebote und die Auswahl der Angebote und anderer Computerprogramme und Materialien, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre beabsichtigten Resultate zu erzielen. Sie sind zudem dafür verantwortlich, die Eignung unabhängiger Verfahren zur Erprobung der Zuverlässigkeit, Präzision, Vollständigkeit, Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und sonstigen Eigenschaften der Inhalte, einschließlich insbesondere aller mit Unterstützung der Angebote ausgearbeiteten Elemente, zu ermitteln. Sie erkennen darüber hinaus an, dass die Angebote und die Inhalte womöglich nicht die Ergebnisse erzielen, die Sie im Rahmen Ihrer Design-, Analyse-, Schätzungs-, Kalkulations- und sonstigen Beschränkungen anstreben.
Nutzungsbeschränkung. Der Lizenznehmer erhält für die lizenzierten Produkte Nutzungs- und Zugriffsrechte nach Maßgabe der im Softwarebestellschein sowie im Lizenzvertrag aufgeführten Konditionen. Nutzung und Zugriff sind dabei nur insoweit zulässig als durch diese Bedingungen ausdrücklich gestattet. Die Nutzung der Softwarelizenzen ist auf die im Softwarebestellschein vom Lizenznehmer vereinbarte Anzahl von Nutzern beschränkt. Die Nutzer sind vom Lizenznehmer namentlich zu benennen. Deren Zugangsberechtigung wird vom Lizenzgeber schriftlich bestätigt. Eine weitergehende und von der Vereinbarung nicht erfasste Nutzung durch unautorisierte Dritte ist unzulässig. Die hinterlegten Tarifdaten, Prämien, Leistungsaussagen, Tarifdruckstücke sowie die abgerufenen Dokumente dürfen vom Lizenznehmer nur im Rahmen der Nutzung des Programmes und nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung und jede gewerbliche Weitergabe der Programme, Daten oder Dokumente, ist untersagt. Der Lizenznehmer zahlt für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von 5% der Vertragssumme. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht bleiben hiervon unbenommen. Diese Konventionalstrafe entbindet den Lizenznehmer nicht von den vertraglichen Verpflichtungen und weiteren Schadenersatzzahlungen. Die Konventionalstrafe ist bei Pflichtverletzungen der oben genannten Art in jedem Falle geschuldet, d.h. selbst falls der Vertrag aus irgendeinem Grunde nicht (oder nicht mehr) bestehen sollte.
Nutzungsbeschränkung. Die Benutzung des Mietfahrzeuges ist nicht gestattet bei (a) Teilnahme an Motor- und Sportveranstaltungen, (b) Fahrten außerhalb des auf dem Mietvertrag ausdrücklich umschriebenen Fahrgebietes. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung, (c) dem Transport von Gegenständen entgegen gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzungsbeschränkung. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs und/oder wie folgt zu verwenden: • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und/oder dem Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind. • Zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind. • Zum Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). • Zur Weitervermietung. • Für Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. • Für Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des Vermieters.