Paritätische Kommission. Die Sozialpartner bilden eine paritätische Kommission, deren Vorsitz ab wechselnd geführt wird. Die paritätische Kommission bezweckt, die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Bankbranche zu verfolgen, allgemeine Fragen über die Anstellungsbedin gungen der Bankangestellten zu besprechen und Grundlagen für Verhandlun gen bereitzustellen. Die paritätische Kommission verschafft sich alle zwei Jahre in gemeinsamer Absprache Transparenz über Lohnsysteme und Lohnentwicklung der der VAB unterstellten Bankangestellten. In Ausnahmefällen und auf begründeten An trag eines der beteiligten Sozialpartner kann die Salärtransparenz auch in einem Zwischenjahr durchgeführt werden. Die paritätische Kommission führt einen ständigen Ausschuss zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende, der die Situation in der Bankbranche beobachtet und bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen vorschlägt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch
Paritätische Kommission. Die Sozialpartner bilden eine paritätische Kommission, deren Vorsitz ab ab- wechselnd geführt wird. Die paritätische Kommission bezweckt, die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Bankbranche zu verfolgen, allgemeine Fragen über die Anstellungsbedin Anstellungsbedin- gungen der Bankangestellten zu besprechen und Grundlagen für Verhandlun Verhandlun- gen bereitzustellen. Die paritätische Kommission verschafft sich alle zwei Jahre in gemeinsamer Absprache Transparenz über Lohnsysteme und Lohnentwicklung der der VAB unterstellten Bankangestellten. In Ausnahmefällen und auf begründeten An An- trag eines der beteiligten Sozialpartner kann die Salärtransparenz auch in einem Zwischenjahr durchgeführt werden. Die paritätische Kommission führt einen ständigen Ausschuss zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende, der die Situation in der Bankbranche beobachtet und bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen vorschlägt.
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Samples: www.employeurs-banques.ch
Paritätische Kommission. Die Sozialpartner bilden eine paritätische Kommission, deren Vorsitz ab wechselnd geführt wird. Die paritätische Kommission bezweckt, die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Bankbranche zu verfolgen, allgemeine Fragen über die Anstellungsbedin gungen Anstellungsbedingungen der Bankangestellten zu besprechen und Grundlagen für Verhandlun gen bereitzustellenVerhandlungen bereit zustellen. Die paritätische Kommission verschafft sich alle zwei Jahre in gemeinsamer Absprache Transparenz über Lohnsysteme und Lohnentwicklung der der VAB unterstellten Bankangestellten. In Ausnahmefällen und auf begründeten An trag eines der beteiligten Sozialpartner kann die Salärtransparenz auch in einem Zwischenjahr durchgeführt werden. Die paritätische Kommission führt einen ständigen Ausschuss zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende, der die Situation in der Bankbranche Bank branche beobachtet und bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen vorschlägt.
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Samples: www.arbeitgeber-banken.ch