Pausen und Arbeitsunterbrechungen Musterklauseln

Pausen und Arbeitsunterbrechungen. 1 Für Pausen und Arbeitsunterbrechungen gelten mit Ausnahme von Absatz 2 und 3 die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
Pausen und Arbeitsunterbrechungen. 1Für Pausen und Arbeitsunterbrechungen gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. 2Wird anstelle einer Pause eine als Arbeitszeit zählende Arbeitsunterbre- chung von mindestens 20 Minuten gewährt, besteht kein Anspruch auf eine bezahlte Kurzpause gemäss Ziff. 2.10.3. 3Füllzeiten werden an die bezahlte Kurzpause gemäss Ziff. 2.10.3 ange- rechnet.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.