Pensionskasse. Die Mitarbeitenden der Unternehmen werden bei der Vorsorgeeinrichtung, mit welcher das Unternehmen eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet hat, entsprechend dem jeweils gültigen und von den zuständigen Organen der Vorsorgeeinrichtung erlassenen Reglement gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes versichert. Wer nach Reglement versi- cherungspflichtig ist, muss der zuständigen Vorsorgeeinrichtung beitreten.
Appears in 2 contracts
Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Pensionskasse. Die Mitarbeitenden der Unternehmen Kaderangehörigen werden bei der Vorsorgeeinrichtung, mit welcher das Unternehmen eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet hat, entsprechend dem jeweils gültigen und von den zuständigen Organen der Vorsorgeeinrichtung erlassenen Reglement Vorsorgereglement gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes versichert. Wer nach Reglement versi- cherungspflichtig ist, muss der zuständigen Vorsorgeeinrichtung beitreten.
Appears in 1 contract
Sources: Kaderanstellungsbedingungen