Vorsorge Musterklauseln

Vorsorge. Für Werterhöhungen und/oder Neuerwerbungen von versicherten Sachen während einer Versicherungsperiode steht dem Versicherungsnehmer eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 10 % der jeweils vereinbarten Ver- sicherungssumme zur Verfügung, wenn der Versicherungsnehmer dem Ver- sicherer spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informiert (Vorsorge).
Vorsorge. Für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risiken gewähren wir Ihnen im Rahmen der vorstehenden Bedingungen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht insoweit aber nur, wenn Sie uns jedes neu eingetretene Risiko spätestens nach 3 Monaten anzeigen. Sollten Sie dieser Anzeigepflicht nicht fristgemäß nachkommen, entfällt der Versicherungsschutz für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risiken rückwirkend.
Vorsorge. Für Werterhöhungen oder Neuerwerbungen von Hausrat, Kunst- oder Wert- gegenständen während einer Versicherungsperiode steht Ihnen eine zusätz- liche Versicherungssumme von bis zu 15 % der jeweils vereinbarten Ver- sicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung, wenn Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informieren (Vorsorge).
Vorsorge. Jeder versicherten Person steht ein Sicherheitstutorial zur Verfü- gung, das die versicherte Person über die Optionen bei den Sicher- heitseinstellungen ihrer onlinefähigen Endgeräte informiert und die versicherte Person anleitend dabei unterstützt, diese Sicherheits- einstellungen gemäß den Anforderungen durch ihr Nutzungsverhal- ten zu optimieren.
Vorsorge. Solange Anpassung der Versicherungssumme nach vorliegenden Bestimmungen vereinbart ist, erhöht sich vom Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die jeweilige Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 5 Prozent.
Vorsorge. Für werterhöhende Um- und Ausbauten steht eine zusätzliche Versicherungssumme von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung, sofern Sie uns die Arbeiten 3 Monate nach Baubeginn angezeigt haben (Vorsorge).
Vorsorge. ◾ Gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % Erstattungsfähig sind alle nach gesetzlichen Programmen eingeführte Vorsorgeunter- suchungen zur Früherkennung von Krankheiten insbesondere von Krebs. Der Versicherer stellt auf Anfrage ein Merkblatt mit aktuellen Detailinformationen zur Verfügung. ◾ Zahnvorsorge zu 100 % Erstattungsfähig sind gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten inkl. der Erstellung eines Mundhygienestatus, die lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel (Prophylaxe) sowie die Entfernung von Zahnbelägen (Zahnstein). ◾ Schutzimpfungen zu 100 % Erstattungsfähig sind Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die in Deutschland vom Gesetzgeber oder bei Auslandsreisen ergänzend zu den nicht erstattungsfähigen Pflichtimpfungen (Einreise) von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen sind.
Vorsorge. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
Vorsorge. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Pensionsplänen der Gesellschaft bzw. von ihr kontrollierten Unternehmen teil. Zudem sind beim Eintritt in den Ruhestand Überbrückungsrenten zwischen Frühpensionierung ab Vollzug des 55. Altersjahrs und dem ordentlichem Pensionierungsalter zulässig, jährlich in Höhe bis zu der maximal in diesem Zeitpunkt zu erwartenden Rentenleistung, die mit der ordentlichen Pensionierung erreicht worden wäre.
Vorsorge. Für Werterhöhungen oder Neuerwerbungen von Hausrat, Kunst- oder Wertgegenständen während einer Versicherungsperiode steht Ihnen eine zusätzliche Versicherungssumme von bis zu 20 % der jeweils vereinbarten Gesamtversicherungssumme für Hausrat, Kunst- oder Wertgegenstände zur Verfügung, wenn Sie uns spätestens bis zum Ablauf dieser Versicherungsperiode hierüber informieren (Vorsorge).