Personalausgaben Musterklauseln

Personalausgaben. Dies sind alle Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung (im Rahmen des Stellenplans4) sowie die Ausgaben für Hausmeister-, Reinigungs- und Wirtschaftspersonal - entsprechend den trägerspezifischen vergütungsrechtlichen Regelungen – einschließlich der Ausgaben für Fortbildung und notwendige Vertretungskosten.
Personalausgaben. 1.1. festangestellte Kräfte (auch geringfügig Beschäftigte) 1.2. Honorarkräfte (z.B. nicht festangestellte Aushilfen, Supervision) 1.3. sonstige Personalausgaben Personalausgaben insgesamt
Personalausgaben. Dies sind alle Ausgaben für die pädagogischen Beschäftigten der Einrichtung (im Rah- men des Stellenplans und des zugrundeliegenden Personalschlüssels) sowie der Aus- gaben für Fortbildung/Qualifizierung und notwendige Vertretungskosten. Außerordentliche Personalausgaben (z.B. Abfindungen) sind von der Gemeinde zu Ge- nehmigen. Freiwilligkeitsleistungen des Kinderschutzbundes bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Die Personalkosten für das Familienzentrum sind nicht förderfähig i.S.d. Ziff. 4.5, da sie über eine Landesförderung finanziert werden.
Personalausgaben. Dies sind alle Ausgaben für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung (im Rahmen des Stellenplans und des zugrunde liegenden Personalschlüssels) sowie die Ausgaben für Hausmeister-, Reinigungs- und Wirtschaftspersonal – entsprechend den trägerspezifischen vergütungsrechtlichen Regelungen – einschließlich der Ausgaben für Fortbildung und notwendige Vertretungskosten. Wird in den VÖ-Gruppen ein warmes Mittagessen angeboten, so werden je Gruppe 25 % einer FSJ-Kraft berücksichtigt. Alternativ können 3000.- Euro angesetzt werden. In einem zu erstellenden Kornwestheimer Sprachförderkonzept sollen zukünftig die von der Kommune zu übernehmenden Stellenanteile festgelegt werden. Außerordentlichen Personalausgaben können in Abstimmung mit der bürgerliche Gemeinde gewährt werden. Die weitere Vorgehensweise ist abzustimmen. Freiwilligkeitsleistungen der Kirchengemeinde bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der bürgerlichen Gemeinde. Ausgaben für kirchliches Verwaltungspersonal sind keine Personalausgaben des Kindergartens im Sinne dieses Vertrages. Sie werden als Verwaltungskosten nach Ziff. 4.2.3 berücksichtigt.
Personalausgaben. Personalstellenreserve/Personalausgabenquote (Nr. 4 und Nr. 7 BewGr- MPG) - Besserstellungsverbot/Bezüge und Versorgung (Nr. 10 (6) BewGr-MPG, Nr. 1.3 ANBest-I und Nr. 6 BewGr-MPG) - Abbau bezahlter Überstunden - Einhaltung der im Rahmen der W-Grundsätze vereinbarten Controlling- Instrumente
Personalausgaben. Ebenso zuwendungsfähig sind Personalausgaben. Diese werden auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben (Nachweis durch Beschäftigungsdokument und Lohn- und Gehaltsabrechnungen) wie folgt erstattet: a. in Vollzeit für das Projekt tätiges Personal. b. in Teilzeit für das Projekt tätiges Personal – feste Stundenzahl pro Monat. c. in Teilzeit für das Projekt tätiges Personal – flexible Stundenzahl pro Monat. Personalausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie direkt bei der Projektpartnerin bzw. dem Projektpartner beschäftigtes Personal betreffen und das Personal für das Projekt eingesetzt wird. Personalausgaben, die einen Sachbeitrag zum Projekt darstellen, werden als direkte Personalausgaben behandelt. Personalausgaben sind im Sinne des Grundsatzes für Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit nur förderfähig, wenn die ausgeführte Tätigkeit im Projekt eine entsprechende Vergütung rechtfertigt. Für das Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt. Das Besserstellungsverbot ist dabei zu beachten. D.h. wenn die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger vorwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird, dürfen Beschäftigte nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bedienstete mit entsprechenden Tätigkeiten (Nr. 1.3 ANBest-P). Über- oder außertarifliche Leistungen sind nicht förderfähig. Darüber hinaus gilt für Projektträger der gesetzliche Mindestlohn. Personalausgaben können nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten anerkannt werden, die bei der Projektpartnerin bzw. dem Projektpartner ohne Projektumsetzung nicht anfallen würden. Personalausgaben sind auf folgende Ausgaben beschränkt: ● Lohn- und Gehaltszahlungen, die in einem Beschäftigungsdokument oder per Gesetz festgelegt sind, und die den festgelegten Aufgaben des betreffenden Mitarbeiters bzw. der betreffenden Mitarbeiterin in der projektspezifischen Tätigkeitsbeschreibung entsprechen. ● alle anderen Ausgaben, die direkt mit den dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin entstandenen und von diesem getätigten Gehalts- bzw. Lohnzahlungen zusammenhängen, wie beschäftigungsbezogene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Rentenbeiträgen gemäß der VO (EG) Nr. 883 bzw. 2004 des Europäischen Parlaments und ...

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Umfang Der Auftragnehmer erstellt und pflegt ein in Form und Struktur standardisiertes, grundschutzkonformes Sicherheitskonzept und weist dem Auftraggeber auf dieser Basis den grundschutzkonformen Betrieb nach (Sicherheitsnachweis). Das Sicherheitskonzept beschreibt die nach IT-Grundschutz-Methodik zusammengefasste Struktur des betrachteten Informationsverbundes sowie die maßgeblichen4 Sicherheitsanforderungen im Zuständig- keitsbereich des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt die dauerhafte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sicher. Zu diesem Zweck prüft er regelmäßig den Umsetzungsstand der Sicherheitsanforderungen und dokumentiert die- sen im Sicherheitsnachweis. Die Betrachtung und Prüfung von Sachverhalten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die über die Leistungen nach Kapitel 2.5 hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Leistungsvereinbarung.

  • Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.