Betriebsausgaben Musterklauseln

Betriebsausgaben. Zu den Betriebsausgaben gehören die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Verwaltungskosten.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die SUB 2009 folgende Betriebsmittel (oh- ne Versorgungszuschläge): Mehrbedarfe aufgrund von Preis-, Tarif- und Besoldungssteigerungen sind in dem Zuweisungsbetrag noch nicht berücksichtigt. Diese werden nach Abschluss des Haushaltsjahres entsprechend den tatsächlichen Preis- und Besoldungssteigerungen gesondert zugewiesen. Die SUB legt bis spätestens 31.07. jeden Jahres entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung den Jahresabschluss des Vor- jahres vor.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die SUB 2007 folgende Betriebsmittel (oh- ne Versorgungszuschläge): Mehrbedarfe aufgrund von Preis-, Tarif- und Besoldungssteigerungen sind in dem Zuweisungsbetrag noch nicht berücksichtigt. Diese werden nach Abschluss des Haushaltsjahres entsprechend den tatsächlichen Preis- und Besoldungssteigerungen gesondert zugewiesen. Der Zuweisungsbetrag erhöht sich 2007 um 30 T EUR, die aus dem Zuweisungsbetrag für die Universität Hamburg auf die SUB zum Betrieb des Verlages Hamburg University Press (HUP) verlagert werden. Die SUB legt bis spätestens 31.07. jeden Jahres entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung den Jahresabschluss des Vor- jahres vor.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die HfMT 2004 fol- gende Mittel: ⮚ 10.804 T€ für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge). Für die ZLV ab 2005 wird bei der Budgetbemessung auch der Fortschritt der Hochschule beim Umsetzen der Strukturreform berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der quantitativen und qualitativen Zie- le in der Lehre und der angestrebten Personalstrukturen.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die HFBK 2008 6.796 T€ für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge). Hinzu kommen Mittel in Höhe von 17 T€ aus dem Hochschulpakt 2020.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die HFBK 2007 6.796 T€ für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge). Die HFBK wird den Jahresabschluss 2007 und die Haushaltsrechnung 2007 entspre- chend den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung zum 31.03.2008 vorlegen.
Betriebsausgaben. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Bürgerschaft zum Haushaltsplan und im Rahmen der geltenden Haushaltsvorschriften erhält die HfMT 2008 für Betriebsausgaben (ohne Versorgungszuschläge) 11.828 T€. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 17 T€ aus dem Hochschulpakt 2020.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.