Personalwesen Musterklauseln

Personalwesen. Verantwortlich: Personalleiter Neue Mitarbeiter sind zum Beginn der Tätigkeit über die Brandge- fahren und Brandschutzmaßnahmen im Betrieb einschließlich der vorhandenen Sicherheitsorganisation zu informieren. Der Erhalt dieser Informationen ist schriftlich zu bestätigen. Fluchtwege, Alarmsignale, Sammelplätze, Alarmpläne und die Brandschutzord- nung sind Brandschutzaspekte, die jedem Betriebsangehörigen bekannt zu machen sind. Informationen über die betriebsspezifi- schen Gefahren in Verbindung mit dem richtigen Verhalten sind wichtige Bausteine im Gesamtsicherheitskonzept. Regelmäßige Schulungen über die Gefahren und die Organisation unterstützen den Sicherheitsgedanken.
Personalwesen. A Regelleistungen 1. Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrags: a) Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen vom einzustellen- den Mitarbeitenden, b) Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen, c) Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger, d) Erstellung des Arbeitsvertrags. 2. Laufende Personalverwaltung: a) Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohn- steuer-, Arbeits- und Tarifrecht, b) Anlegen der Personalakte (Hilfsakte), c) Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen, d) Verarbeitung von Veränderungsinformationen, e) Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts, f) Bescheinigungswesen g) Anfertigung von Pflicht-Statistiken, h) Koordinierung und Erstellen von Stellenplanentwürfen, i) Personalkostenhochrechnung j) Führen der Personalübersicht der Kindertagesstätten mit laufender Erfas- sung der Veränderungen (Stichtagsmeldung)
Personalwesen. ∙ Bei Einstellung, Beförderung, Schulung, Leistungsbewertung und -anerkennung bringt Green Workwear die Selbstverpflichtung des Unternehmens für das Programm zum Ausdruck. ∙ Green Workwear stellt klar, dass keiner Arbeitnehmerin und keinem Arbeitnehmer eine Rückstufung, Bestrafung oder andere negative Konsequenz droht, wenn er/sie sich weigert, Bestechungsgelder zu zahlen, und zwar selbst dann nicht, wenn das Unternehmen dadurch Aufträge verliert. ∙ Bei Zuwiderhandlungen gegen das Programm sieht Green Workwear angemessene Sanktionen vor.
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der früheren Gemeinde Neureut für das Jahr 1974 wird übernommen und im Laufe der Zeit auf die sich nach Aufgabenverlagerung erge- benden Verhältnisse umgestellt werden. Die bisher für die Gemeindeverwaltung Neureut geltende Arbeitszeitregelung bleibt beibehal- ten.
Personalwesen. Finanz- und Rechnungswesen
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der Gemeinde Wolfartsweier für das Jahr 1971 wird übernommen und später aufgrund der veränderten Tätigkeitsmerkmale auf die neuen Verhältnisse abgestellt.
Personalwesen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben der Verbraucherberatung sind folgende Personalstellen not- wendig: eine Leitungsstelle der VB (Entgeltgruppe 10 TV-L) oder anderer geeigneter Studiengang); eine Bürokraftstelle (halbe Steife), (Entgeltgruppe 5 TV-L), ein Rechtsanwalt (Honorarkraft für und sozialorientierte Beratung; zurzeit 1 nach Bedarf Aushilfen; ggf. Reinigungskraft, (Entgeltgruppe 1 TV-L). Arbeitgeber der festangestellten Mitarbeiter/innen und der Aushilfen ist die VZ. Vorgesetzte der Beratungsstellenleitung ist die zuständige Den Arbeitsverhältnissen für die festangestellten Mitarbeiter/innen und Aushilfen liegt der MTV in Verbindung mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sowie dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu- grunde. Die Fachbereiche der VZ unterstützen die VB durch gezielte Einarbeitung und ständige, umfassende Weiterbildung, durch Arbeitskonzepte, fachliche Anleitung und Beratung (z. B. bei komplexen Verbraucher- problemen), durch ständig aktualisierte Arbeitsunterlagen, und Eilinformationen, durch Organisations- und Planungshilfen.
Personalwesen. Führung und Begleitung der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden im Rahmen einer Anstellung bei der Beauftragten o Einstellung und Entlassung von Dolmetschenden und interkulturell Vermitteln- den o periodische Lohnabrechnung o Personalführung mit Beurteilungs- und Qualifikationsgesprächen o Vermittlung von Supervision und Sicherstellen von Weiterbildung
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der Gemeinde Grötzingen für das Jahr 1973 wird übernommen und nach Maßgabe des § 10 später aufgrund der veränderten Tätigkeits- merkmale auf die neuen Verhältnisse abgestellt. Die bisher für die Gemeindeverwaltung Grötzingen geltende Arbeitszeitregelung bleibt beibe- halten.
Personalwesen. A Regelleistungen 1. Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrags: a) Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen vom einzustellen- den Mitarbeitenden, b) Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen, c) Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger, d) Erstellung des Arbeitsvertrags. 2. Laufende Personalverwaltung: a) Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohn- steuer-, Arbeits- und Tarifrecht, b) Anlegen der Personalakte (Hilfsakte), c) Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen, d) Verarbeitung von Veränderungsinformationen, e) Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts, f) Bescheinigungswesen g) Anfertigung von Pflicht-Statistiken, h) Koordinierung und Erstellen von Stellenplanentwürfen, i) Personalkostenhochrechnung 3. Beendigung des Arbeitsvertrages: a) Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgebersei- tigen Kündigungen b) Abwicklung der Beendigung 4. Führung von Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements 5. Entgeltabrechnung: a) Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und damit zusammen- hängende Arbeiten b) Zahlbarmachung der Bezüge c) Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen d) Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insol- venzen e) Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen