Personalwesen Musterklauseln

Personalwesen. Verantwortlich: Personalleiter Neue Mitarbeiter sind zum Beginn der Tätigkeit über die Brandge- fahren und Brandschutzmaßnahmen im Betrieb einschließlich der vorhandenen Sicherheitsorganisation zu informieren. Der Erhalt dieser Informationen ist schriftlich zu bestätigen. Fluchtwege, Alarmsignale, Sammelplätze, Alarmpläne und die Brandschutzord- nung sind Brandschutzaspekte, die jedem Betriebsangehörigen bekannt zu machen sind. Informationen über die betriebsspezifi- schen Gefahren in Verbindung mit dem richtigen Verhalten sind wichtige Bausteine im Gesamtsicherheitskonzept. Regelmäßige Schulungen über die Gefahren und die Organisation unterstützen den Sicherheitsgedanken.
Personalwesen. A Regelleistungen
Personalwesen. 9. Finanz- und Rechnungswesen 10. Betriebswirtschaft 11. Unternehmensrecht, einschließlich Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Unternehmensreorganisationsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivil- und Verwaltungsverfahrensrecht 12.
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der Gemeinde Wettersbach für das Jahr 1974 wird übernommen und nach Maßgabe des § 10 später aufgrund der veränderten Tätig- keitsmerkmale auf die neuen Verhältnisse abgestellt. Die Beschlüsse des Gemeinderats der Gemeinde Wettersbach über die Gestaltung der Arbeits- zeit werden beibehalten. Die Arbeitszeit für die Ortsverwaltung Wettersbach wird durch den Ortschaftsrat entsprechend den örtlichen Bedürfnissen festgelegt.
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der Gemeinde Grötzingen für das Jahr 1973 wird übernommen und nach Maßgabe des § 10 später aufgrund der veränderten Tätigkeits- merkmale auf die neuen Verhältnisse abgestellt. Die bisher für die Gemeindeverwaltung Grötzingen geltende Arbeitszeitregelung bleibt beibe- halten.
Personalwesen. 1. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind in der allgemeinen Verbraucherberatung folgende Mitar- beiter entsprechend dem Stellenplan der VZ tätig (angegeben ist jeweils die Ausgangsvergü- tung):  ein/x Xxxxxx/in der VB (TVL 11) (FH-Diplom-Oecotrophologe/in oder anderer geeigneter Stu- diengang);  zwei Beratungskräfte (TVL 9, Fg. 1a) (FH-Diplom-Oecotrophologe/in oder anderer geeigne- ter Studiengang);  eine Bürokraft (halbe Stelle) (TVL 5);  ein Rechtsanwalt (Honorarkraft), zurzeit 2,5 Stunden/Woche;  nach Bedarf Aushilfen.;  eine Beratungskraft (ganze Stelle) für die Verbraucherinsolvenzberatung (TVL 9) (FH- Diplom-Oecotrophologe/in oder anderer geeigneter Studiengang) (vorbehaltlich der Bereit- stellung der anteiligen Landes- und Kommunalmittel, vgl. § 8 (2)). Arbeitgeber der festangestellten Mitarbeiter/innen und der Aushilfen ist die VZ. Vorgesetzte der Beratungsstellenleitung ist die zuständige Regionalleitung.
Personalwesen. Die Beschäftigten der Ortsverwaltung werden im Stellenplan der Stadt Karlsruhe unter einer besonderen Rubrik ausgewiesen. Der Stellenplan der Gemeinde Hohenwettersbach für das Jahr 1971 wird übernommen und später aufgrund der veränderten Tätigkeitsmerkmale auf die neuen Verhältnisse abgestellt.
Personalwesen. Führung und Begleitung der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden im Rahmen einer Anstellung bei der Beauftragten o Einstellung und Entlassung von Dolmetschenden und interkulturell Vermitteln- den o periodische Lohnabrechnung o Personalführung mit Beurteilungs- und Qualifikationsgesprächen o Vermittlung von Supervision und Sicherstellen von Weiterbildung
Personalwesen. 9 c Handel mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen und aus der Berufsbildposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
Personalwesen. 8 b Mittel zur Sonnenkosmetik