Personen- oder Sachfolgeschäden. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden, die aus • einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war, • Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmer oder einer Tochtergesellschaft handelt.
Appears in 5 contracts
Samples: D&o Insurance Agreement, D&o Insurance Application, D&o Insurance Application
Personen- oder Sachfolgeschäden. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden, die aus • einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war, • Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmer oder einer Tochtergesellschaft eines im Versicherungsschein benannten Unternehmens handelt.
Appears in 2 contracts
Samples: D&o Insurance Application, D&o Insurance Application
Personen- oder Sachfolgeschäden. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden, die aus • einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war, ; • Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmer oder einer Tochtergesellschaft handelt.
Appears in 1 contract
Samples: D&o Insurance Application
Personen- oder Sachfolgeschäden. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden, die aus • einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war, • Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmer oder einer Tochtergesellschaft des Versicherungsnehmers handelt.
Appears in 1 contract