Common use of Personen und Fahrzeuge auf Flugplätzen Clause in Contracts

Personen und Fahrzeuge auf Flugplätzen. Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen, einschließlich geschleppter Luftfahrzeuge, auf dem Rollfeld eines Flugplatzes bedürfen der notwendigen Kontrolle durch die Flugplatzkontrollstelle, um eine Eigengefährdung oder eine Gefährdung landender, rollender oder startender Luftfahrzeuge zu vermeiden.

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Samples: General Rules, General Rules, General Rules

Personen und Fahrzeuge auf Flugplätzen. i) Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen, einschließlich geschleppter Luftfahrzeuge, auf dem Rollfeld eines Flugplatzes bedürfen der notwendigen Kontrolle durch die Flugplatzkontrollstelle, um eine Eigengefährdung oder eine Gefährdung landender, rollender oder startender Luftfahrzeuge zu vermeiden. ii) Für Bedingungen, unter denen Verfahren für geringe Sicht in Betrieb sind, gilt:

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Samples: General Rules