Pfandrecht und besicherte Forderungen Musterklauseln

Pfandrecht und besicherte Forderungen. Die EV Digital Invest AG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxx, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 239815 B, E-Mail: xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxx.xx (nachfolgend „EVDI“), vertreten durch die Vorstände Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx und Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxx, beide mit gleicher Ge- schäftsanschrift, betreibt auf der Internetseite xxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx einen Kreditmarkt- platz für Darlehen (nachfolgend „Plattform“). Im Rahmen einer von EVDI über die Plattform organisierten Schwarmfinanzierungskam- pagne (nachfolgend „Kampagne“) wird inte- ressierten Anlegern (nachfolgend „Crowd-In- vestoren“) die Möglichkeit geboten, mit dem Darlehensnehmer Verträge über die Gewäh- rung von Darlehen abzuschließen (nachfol- gend „Darlehensverträge“). Gemäß den Darlehensverträgen bestellt der Sicherungsgeber zur Besicherung der An- sprüche aus den Darlehensverträgen das vor- stehend unter Ziffer (i) genannte Pfandrecht (nachfolgend „Sicherheit“ oder auch „Pfand- recht“). Die Sicherheit wird von dem Treuhänder treu- händerisch für die Crowd-Investoren gehal- ten, verwaltet und ggfs. verwertet. Der Treu- händer ist Gesamtgläubiger (nach Maßgabe von § 892 ABGB [österr. Allgemeines Bürger- liches Gesetzbuch]) aller Forderungen der Crowd-Investors gegenüber dem Darlehens- nehmer (Parallelschuld) und somit ohne Zu- stimmung der Crowd-Investors gegenüber dem Darlehensnehmer selbstständig forde- rungsberechtigt. Für die von dem Treuhänder gemäß dem Treuhandvertrag bis zum Eintritt des Verwer- tungsfalles gemäß Ziffer 5.1 des Treuhand- vertrages erbrachten Leistungen erhält der Treuhänder von dem Darlehensnehmer eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von EUR 6.000,00 zzgl. USt. Für die Tätigkeiten, die der Treuhänder zur Verwaltung und Ver- wertung der Sicherheit ab Eintritt des Verwer- tungsfalles gemäß Ziffer 5.1 des Treuhand- vertrages erbringt, erhält er eine Vergütung in Höhe von EUR 225,00 / Stunde zzgl. USt. Der Darlehensnehmer und der Sicherungsgeber verpflichten sich hiermit zur Begleichung der Vergütung gemäß vorstehendem Satz sowie der nachgewiesenen Kosten und sonstigen Aufwendungen des Treuhänders im Rahmen von dessen treuhänderischer Tätigkeit für Rechnung der Crowd-Investoren, soweit diese Kosten und sonstigen Aufwendungen auf einen Zeitpunkt nach Eintritt des Verwer- tungsrechts des Treuhänders gemäß nach- stehender Ziffer 4 fallen. Der Treuhänder rechnet die Vergütung und den Erstattungs- betrag der sonstigen Kosten und Aufwendun- gen am Ende jedes Kalender...