Common use of Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Clause in Contracts

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung Privaten Pflege- pflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeich- nis wird vom Verband der Privaten privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen pflegewissen- schaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittel- verzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung Kranken- versicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich erforder- lich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflege- hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit Krank- heit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflege- hilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld Um- feld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls jeden- falls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich Be- hinderungsausgleich dienen.

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Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.e. V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen pflegewissen- schaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Bundes- sozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfs- mittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung Krankenversi- cherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung Lebens- führung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung Erstat- tung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind PflegehilfsmittelPflege- hilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten priva- ten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pfle- gehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung Krankenversi- cherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen tech- nischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen Vo- raussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel Pfle- gehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung Kran- kenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten leis- ten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung Lebensfüh- rung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend vorwie- gend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten privaten Krankenversicherung e.e. V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinischmedizi- nisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschriebenfortge- schrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähigerstattungs- fähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz 2 MB/PPV 2012 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls je- denfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: kvoptimal.de

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 MB/PPV 2019 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: www.bundeswehr-ratgeber.de

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten privaten Krankenversicherung e.e. V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinischmedizi- nisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschriebenfortge- schrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähigerstattungs- fähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz 2 MB/PPV 2009 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls je- denfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: www.concret.de

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeich- nis der privaten Privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig regelmä- ßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfs- mittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen Voraussetzun- gen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 MB/PPV 2017 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen ande- ren zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung Le- bensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen ausgeschlos- sen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: www.continentale.info

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflege- hilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 zweiter Halbsatz 2 MB/PPV 2010 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung Kranken- versicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: www.beamtenversicherungsexperte.de

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten pri- vaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung privaten Kran- kenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinischme- dizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Recht- sprechung Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfs- mittelverzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähigerstat- tungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz Halb- satz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen zu- ständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflege- hilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld Um- feld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung Pflegeversiche- rung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: produktcd.generali.de

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittelver- zeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten aufge- führten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfs- mittelverzeichnis Pflegehilfsmittelver- zeichnis wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung privaten Krankenver- sicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse pflege- wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Recht- sprechung Rechtspre- chung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben*. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmittel- verzeichnis nicht aufgeführte Pfle- gehilfsmittel Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung Behinde- rung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen zu- ständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflegehilfs- mittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine allei- ne oder jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern son- dern vorwiegend dem Behinderungsausgleich dienen.

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