Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung Musterklauseln

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KH 01.09 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/KS).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KKEH 01.09 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Tarifbedingungen 2009 (TB/KK 2009).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KUT 01.15 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. PS2 01.12 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2012) Die Tarifleistungen betragen 100 % der nach den Nummern 1 - 11 vorgesehenen Beträge. Versicherungsfähig sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihil- fe oder Heilfürsorge haben. Die Tarifleistungen betragen für
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/TS).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die ergänzende Pflegekrankenversicherung Musterbedingungen 2009 (MB/EPV 2009) mit Tarifbedingungen 2009 (TB/EPV 2009).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Rückerstattung bei Leistungsfreiheit Hinweis Als Form der Verwendung kann die Beitragsrückerstattung für leistungsfrei gebliebene Versicherte beschlossen werden. Der Vorstand legt dann fest, für welche Tarife oder Tarifkombinationen und in welcher Höhe die Aus- schüttung erfolgt. Anspruch besteht für jede versicherte Person, wenn a) die Versicherung während des gesamten abgelaufenen Kalenderjahres bestanden hat und für das abgelau- fene Kalenderjahr keine Versicherungsleistungen erbracht worden sind. Die Ausschüttung der Beitrags- rückerstattung und ihre Höhe kann davon abhängig gemacht werden, dass diese Voraussetzung für mehrere aufeinander folgende Kalenderjahre erfüllt ist. b) die Versicherung am 30.06. des folgenden Jahres ohne Beitragsrückstand noch besteht. Diese Vorausset- zung entfällt, wenn die Versicherung infolge Tod, Anspruch auf Heilfürsorge oder Eintritt der Versicherungs- pflicht beendet wurde. Für die Berechnung der Beitragsrückerstattung wird jeweils 1/12 des Jahresbeitrages des abgelaufenen Kalen- derjahres zugrunde gelegt. Bei MediStart 1 BO wird der Bonus auf die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung angerechnet. Für die Berechnung des Anrechnungsbetrages wird die monatliche Bonuszahlung in Höhe von 40 EUR zugrunde gelegt, multipliziert mit der Anzahl der für die Beitragsrückerstattung festgelegten Monatsbeiträge. Die Beitragsrückerstattung wird im 3. Quartal des folgenden Geschäftsjahres ausgezahlt oder gutgeschrieben. Es wird empfohlen, dem liquidationsberechtigten Arzt bzw. Zahnarzt das Heilmittelverzeichnis bzw. das Ver- zeichnis für zahntechnische Leistungen des Tarifs MediStart 1 vorzulegen. Heilmittelverzeichnis des Tarifs MediStart 1