Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung Musterklauseln

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KH 01.09 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/KS).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KUT 01.15 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. KKEH 01.09 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) mit Tarifbedingungen 2009 (TB/KK 2009).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Rückerstattung bei Leistungsfreiheit Hinweis Als Form der Verwendung kann die Beitragsrückerstattung für leistungsfrei gebliebene Versicherte beschlossen werden. Der Vorstand legt dann fest, für welche Tarife oder Tarifkombinationen und in welcher Höhe die Aus- schüttung erfolgt. Anspruch besteht für jede versicherte Person, wenn
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die ergänzende Pflegekrankenversicherung Musterbedingungen 2009 (MB/EPV 2009) mit Tarifbedingungen 2009 (TB/EPV 2009).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung (AVB/TS).
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. PS2 01.12 Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2012) Die Tarifleistungen betragen 100 % der nach den Nummern 1 - 11 vorgesehenen Beträge. Versicherungsfähig sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihil- fe oder Heilfürsorge haben. Die Tarifleistungen betragen für rechtlichen Dienstverhältnis ohne bzw. mit einem bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kind 50 %,