Common use of Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Clause in Contracts

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflege- hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführte Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. 7 Satz 1 2. Halbsatz erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krank- heit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflege- hilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Um- feld erforderlich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jeden- falls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Be- hinderungsausgleich dienen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Versicherer erstattet die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung Pflege-Pflichtversicherung aufgeführten Pflegehilfsmittel. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird vom Verband der privaten Privaten Krankenversicherung e.V. regelmäßig regelmä- ßig unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts, der pflegewissenschaftlichen pflegewissenschaLlichen Erkenntnisse und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fortgeschrieben. Im Einzelfall sind Aufwendungen für im Pflege- hilfsmittelverzeichnis Pflegehilfsmit- telverzeichnis nicht aufgeführte Pflegehilfsmittel nur dann erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen in § 4 Abs. Absatz 7 Satz 1 2. Halbsatz 2 erfüllt sind und die Pflegehilfsmittel nicht wegen Krank- heit Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung Krankenversi- cherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei können Pflege- hilfsmittel Pflegehilfsmittel grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Um- feld erforderlich Umfeld erforder- lich sind. Von der Erstattung aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind Pflegehilfsmittel, die nicht alleine oder jeden- falls jedenfalls schwerpunktmäßig der Pflege, sondern vorwiegend dem Be- hinderungsausgleich Behinderungsausgleich dienen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen