Common use of Pflicht zur Bereitstellung der Daten Clause in Contracts

Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Der Abschluss eines Vertrages bzw. die Anforderung einer Dienstleistung erfordert die individuelle Angabe personenbezogener Daten. Die Mindestinformationen (Pflichtfelder) müssen angegeben werden. Bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, es sei denn, eine rechtliche Verpflichtung (z. B. Grundversorgung) liegt vor. Beantragte Dienstleistungen (z. B. Auskunfts- oder Beratungsleistung) können bei fehlenden Daten gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

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Samples: Beendigung Eines Vorübergehenden Wasseranschlusses, Ergänzende Bestimmungen Für Die Versorgung Mit Fernwärme, Ergänzende Bestimmungen Für Die Fernwärmeversorgung

Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Der Abschluss eines Vertrages bzw. die Anforderung einer Dienstleistung erfordert die individuelle Angabe personenbezogener Daten. Die Mindestinformationen (Pflichtfelder) müssen angegeben werden. Bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, es sei denn, dass eine rechtliche Verpflichtung (z. B. Grundversorgung) liegt vorvorliegt. Beantragte Dienstleistungen (z. B. Auskunfts- oder Beratungsleistung) können bei fehlenden Daten gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

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Samples: Vertrag Für Die Übertragung Der THG Quote 2022, Erdgaslieferungsvertrag, Netzanschlussvertrag

Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Der Abschluss eines Vertrages bzw. die Anforderung einer Dienstleistung erfordert die individuelle Angabe personenbezogener Daten. Die Mindestinformationen (PflichtfelderPflicht- xxxxxx) müssen angegeben werden. Bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, es sei denn, eine rechtliche Verpflichtung (z. B. Grundversorgung) liegt vor. Beantragte Dienstleistungen (z. B. Auskunfts- oder Beratungsleistung) können bei fehlenden Daten gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

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Samples: Erdgaslieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Der Abschluss eines Vertrages bzw. die Anforderung einer Dienstleistung erfordert die individuelle Angabe personenbezogener Daten. Die Mindestinformationen Mindest- informationen (Pflichtfelder) müssen angegeben werden. Bei Nichtbereitstellung Nichtbereit- stellung der personenbezogenen Daten kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, es sei denn, dass eine rechtliche Verpflichtung (z. B. GrundversorgungGrundver- sorgung) liegt vorvorliegt. Beantragte Dienstleistungen (z. B. Auskunfts- oder BeratungsleistungBe- ratungsleistung) können bei fehlenden Daten gegebenenfalls nicht durchgeführt durch- geführt werden.

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Samples: Auftrag Zur Trennung Eines Stromhausanschlusses

Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Der Abschluss eines Vertrages bzw. die Anforderung einer Dienstleistung erfordert die individuelle Angabe personenbezogener Daten. Die Mindestinformationen Mindestin- formationen (Pflichtfelder) müssen angegeben werden. Bei Nichtbereitstellung Nichtbereitstel- lung der personenbezogenen Daten kommt grundsätzlich kein Vertrag zustandezu- stande, es sei denn, dass eine rechtliche Verpflichtung (z. B. GrundversorgungGrundversor- gung) liegt vorvorliegt. Beantragte Dienstleistungen (z. B. Auskunfts- oder BeratungsleistungBera- tungsleistung) können bei fehlenden Daten gegebenenfalls nicht durchgeführt durchge- führt werden.

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Samples: THG Quote Transfer Agreement