Common use of Pflichten des Erhalters Clause in Contracts

Pflichten des Erhalters. Der Erhalter verpflichtet sich all jene Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium innerhalb der unter 3.1 genannten Ausbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung, wie etwa Ausmaß und Gestaltung des Lehrangebotes, Festlegung der Prüfungstermine und Gestaltung der Prüfungsdurchführung, sind Gegenstand des genehmigten Akkreditierungsantrages bzw. der Prüfungsordnung sowie der Hausordnung. Soweit möglich, wird auf die Erfordernisse berufstätiger Studierender Rücksicht genommen. Der/Die Studierende erhält zu Studienbeginn in der ersten Administrationsveranstaltung die wichtigsten Studiendetails in Form einer Informationsmappe. Der Erhalter verpflichtet sich des Weiteren, die Ausbildung auf der Grundlage größtmöglichen Qualitätsanspruches hinsichtlich berufsfeldrelevanter Erfordernisse zu gestalten.

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Pflichten des Erhalters. Der Erhalter verpflichtet sich all jene Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium innerhalb der unter 3.1 genannten Ausbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung, wie etwa Ausmaß und Gestaltung des Lehrangebotes, Festlegung der Prüfungstermine und Gestaltung der Prüfungsdurchführung, sind Gegenstand des genehmigten Akkreditierungsantrages Antrages bzw. der Prüfungsordnung sowie der Hausordnung. Soweit möglich, wird auf die Erfordernisse berufstätiger Studierender Rücksicht genommen. DerJede/Die Studierende r StudentIn erhält zu Studienbeginn in der ersten Administrationsveranstaltung die wichtigsten Studiendetails in Form einer Informationsmappe. Der Erhalter verpflichtet sich des Weiteren, die Ausbildung auf der Grundlage größtmöglichen Qualitätsanspruches hinsichtlich berufsfeldrelevanter Erfordernisse zu gestalten.

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Pflichten des Erhalters. Der Erhalter verpflichtet sich sich, all jene Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium der post- graduale Weiterbildungslehrgang innerhalb der unter 3.1 genannten Ausbildungsdauer Ausbildungs- dauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung, wie etwa Ausmaß und Gestaltung des Lehrangebotes, Festlegung der Prüfungstermine und Gestaltung der PrüfungsdurchführungPrüfungsdurchführung werden vom Erhalter so gestaltet, sind Gegenstand des genehmigten Akkreditierungsantrages bzw. der Prüfungsordnung sowie der Hausordnung. Soweit möglich, wird dass auf die Erfordernisse berufstätiger Studierender Rücksicht genommengenommen wird. Der/Die Studierende erhält zu Studienbeginn Lehrgangsbeginn in der ersten Administrationsveranstaltung Veranstaltung die wichtigsten Studiendetails in Form einer Informationsmappemitgeteilt. Der Erhalter verpflichtet sich des Weiteren, die Ausbildung auf der Grundlage größtmöglichen Qualitätsanspruches hinsichtlich berufsfeldrelevanter Erfordernisse zu gestalten.

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