Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern. Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleis- tungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschal- reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern be- steht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzun- gen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
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Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern. Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleis- tungen Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschal- reise Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern be- steht besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzun- gen Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
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