Common use of Platzordnung Clause in Contracts

Platzordnung. Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

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Platzordnung. Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-Camping- , Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Schleswig-Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

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Platzordnung. Die Hausordnung Nutzung des Übungsplatzes erfordert Vorsicht und die Verhaltens- gegenseitige Rücksichtnahme insbesondere gegenüber Kindern und Hygieneregeln Anfängern. • Geparkt werden darf nur im Fahrerlager. Feldwege müssen für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigehalten werden. • Die An- und Abreise vom und zum Gelände darf nur auf kürzestem Weg zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste nächsten Asphaltstraße (vom Vereinsheim bergab an der Rezeption aushängen Kapelle vorbei auf die Kreisstraße) erfolgen. Umliegende landwirtschaftliche Flächen, Äcker, Wiesen, Feld- und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlichtWaldwege sind strikt tabu. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen• Aus Sicherheitsgründen darf nur gefahren werden, wenn eine Trainingsaufsicht anwesend ist. Bei Nichtbeachtung minderjährigen Teilnehmern gilt zusätzlich: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Strecke nur unter Anwesenheit eines erziehungs- berechtigten Erwachsenen, der Hausordnung steht es sich im Fahrerlager und hinter den Absperrungen aufhält, befahren. Sofern eine weitere Person sorgeberechtigt ist, ist auch dessen schriftliche Einverständniserklärung durch Unter- zeichnung dieses Dokuments vorzuweisen. Mit ihrer Unterschrift erklären die Verteter von Minderjährigen Teilnehmern, dass sie als gesetzliche Vertreter mit der Teilnahme ihrer Tochter/ ihres Sohnes am Training, sowie mit dem Vermieter freiumseitig abgedruckten Haftungsverzicht einverstanden sind. Mit der Unterschrift nur eines Sorgeberechtigten versichert dieser ferner, dass alleiniges Sorgerecht besteht. Die Trainingsaufsicht übernimmt keine Aufgaben des/der Erziehungsberechtigten. Eltern haften für Ihre Kinder. • Fahrer, welche erstmalig das Gelände befahren, müssen sich vorher durch die Trainingsaufsicht oder eine von der Trainingsaufsicht bestimmte Person einweisen lassen. • Es darf nur mit geeigneter Schutzbekleidung und geeignetem Helm (Erläuterungen siehe Aushang) gefahren werden. • Es darf nur auf der vorgegebenen Strecke gefahren werden. • Kein Stehenbleiben und Umschauen an unübersichtlichen Stellen! • Übungsfahrten dürfen nicht in Rennen umfunktioniert werden. Jeder Fahrer hat seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er einem gestürzten Fahrer ausweichen kann, dies betrifft speziell unübersichtliche Kurven und Sprunghügel. Beim Überholen ist ausreichend Abstand zu lassen. • Die Strecke wird in regelmäßigen Abständen vom Hausrecht Gebrauch MV Warching e.V. im ADAC instandgehalten. Durch die Fahrbewegungen entstehende Spurrinnen, Wellen und Löcher sind sportimmanente Herausforderungen und gehören zum Moto-Cross-Sport. Vor Antritt der Fahrt hat sich jeder Fahrer selbst vom Zustand der Strecke und deren Geeignetheit für sein eigenes fahrerisches Vermögen zu machen überzeugen. Die erste Runde bei Trainingsbeginn ist in besonders langsamer Fahrt zurückzulegen. • Das Einfahren in die Stecke und das Ausfahren hat nur an der dazu gekennzeichneten Stelle zu erfolgen. Auf dem Weg vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutretenStandplatz zur Strecke und zurück darf nur im Schritttempo gefahren werden. In Das Verlassen der Strecke ist durch Handzeichen anzuzeigen. • Helfer und Zuschauer dürfen sich während des Fahrbetriebes nicht auf der Stecke aufhalten, sondern nur in ausreichender Entfernung, hinter den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr Absperrungen oder auf den geschotterten Wegen. Kinder dürfen sich auf dem Campingplatzgelände untersagtGelände nicht unbeaufsichtigt aufhalten. In den Ruhezeiten • Im Fahrerlager ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik eine geeignete Matte (Umweltmatte) in ausreichender Größe unter dem Motorrad auszulegen. Über die üblichen Pflege- und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen Wartungsarbeiten (Bsp. Kette schmieren) hinaus sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, keine Werkstattarbeiten im Fahrerlager zulässig • Waschen von Motorrädern oder Teilen ist in den Ruhezeiten grundsätzlich außerhalb des Waschplatzes verboten. Das Befahren • Vor dem Verlassen des Platzes ist der Standplatz zu säubern, der angefallene Müll ist mitzunehmen. • Zulässige Lärmentwicklung sind max. 96 dB(A) für 2-Takt Motorräder und 94 dB(A) für 4-Takt Motorräder. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Trainingsausschluss. Die Durchführung einer Geräuschkontrolle nach den technischen Bestimmungen des DMSB ist für einen Ausschluss nicht erforderlich. Hier ist im Streitfall Erfahrung und Geräuschempfinden der Trainingsaufsicht ausschlaggebend. • Es darf nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit technisch einwandfreien Fahrzeugen gefahren werden. • Bei Unfällen: 1. Unfallstelle sichern, 2. Notruf absetzen, 3. Helfen • Der MV Warching übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. • Unnötige Lärmentwicklung (unnötiges Laufenlassen der Motoren oder Hin- und Herfahren) ist nicht gestattet. Auf • Aus Gründen der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau Sicherheit ist das Befahren der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, Strecken mit nicht geeigneten Klein- bzw. dort eingesehen werden könnenKinder-Motorrädern, sog. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verbotenPocket- bzw. Offenes Feuer kann Pit-Bikes aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verbotenfernöstlicher Produktion in minderwertiger Qualität nicht zugelassen. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- Bewertung und Ballspiele dürfen Entscheidung hierzu obliegt der Streckenaufsicht und ist nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertragverhandelbar.

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Samples: www.moto-warching.de

Platzordnung. Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Schleswig-Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Zusätzliche Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

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Samples: www.waabs.de

Platzordnung. Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage xxx.xxxxx.xx veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig- Schleswig-Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzlich Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

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