Objekt Musterklauseln

Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Famili- en-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmit- tel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.
Objekt. Während der vorübergehenden Unterbringung im Winterquartier / Winterstellplatz (siehe auch §2) gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Objekt als versichert.
Objekt. Name Anschrift Erreichbarkeit Objekteigentümer Name Anschrift Erreichbarkeit Objektbetreiber Name Anschrift Erreichbarkeit Konzeptersteller Name Anschrift Erreichbarkeit Planung und Projektierung * Name Anschrift Erreichbarkeit Verantwortlicher Errichter Montage, Inbetriebsetzung und Abnahme * Name Anschrift Erreichbarkeit Grund für Brandmeldeanlage-Konzept Errichtung einer Brandmeldeanlage Antrag zur Aufschaltung gestellt: ja / nein Erweiterung/Änderung einer bestehenden Brandmeldeanlage Sonstige Rechtsgrundlage gesetzliche Forderung aufgrund einer Sonderbauvorschrift des §41 Abs. (2) Xx. 0 XxxxXXX Brandschutznachweis/-konzept vom   Eigeninitiative des Betreibers (z.B. Forderung der Versicherung) Sonstige Technische und planerische Grundlagen Der verantwortliche Planer/Errichter bestätigt, dass die Anlage den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Amts für Brand- und Katstrophenschutz Suhl DIN EN 54 Brandmeldeanlagen (Technische Bestandteile) DIN-VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand- Einbruch und Überfall – Allgemeine Festlegungen DIN-VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand- Einbruch und Überfall – Festlegungen für Brandmeldeanlagen DIN-VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand- Einbruch und Überfall – Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall DIN EN 981, DIN EN 842, DIN EN ISO 7731, Nr. 2 und 3.3 DIN 33404-3, DIN EN 50849, DIN EN 1838, DIN EN 50136 Dem im Brandschutznachweis/-konzept sowie in der Baugenehmigung geforderten Überwachungsumfang einschließlich der Nebenbestimmungen z.B. Ansteuerung von technischen Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entspricht. Darüber hinausgehende Anforderungen z.B. seitens des Versicherers bleiben unberührt. Eventuelle Abweichungen, die zwischen Auftraggeber und den zuständigen Stellen (z.B. Bauaufsichtsamt, Brandschutzdienststelle, Versicherer) abgesprochen wurden, sind gesondert zu dokumentieren. Eine Kopie der Zertifizierung des Planer/Errichter und des jeweiligen Betriebes sind als Kopie zu übergeben.
Objekt. Der Auftraggeber beabsichtigt, folgendes Objekt zu verkaufen (Adresse, Beschreibung, privat oder gewerblich): 2.1 Der Auftragnehmer wird mit dem Nachweis von Kaufinteressenten und mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. 2.2 Die Preisvorstellung des Auftraggebers liegt bei € _ (Untergrenze € ). 2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden.
Objekt. Wenn die Gäste nicht bei der Gastfamilie gemäss Kontaktangaben wohnen, ist hier die Wohnadresse des Gastes / der Gäste anzugeben. Strasse und Nr. PLZ, Ort Zur Verfügung gestellt wird Kreuzen Sie Zutreffendes an und ergänzen Sie bei Bedarf.
Objekt. Abweichend zu § 2 DCD-2021 leistet der Versicherer während der Unterbringung im Winterquartier / Winterstellplatz Entschädigung für versicherte Sachen, die ausschließlich durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört, beschädigt oder abhanden kommen:
Objekt. Objekte sind z. B. Ferienhäuser, -wohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren. Diese werden zum Gesamtreisepreis mit dem Familien-/Objekttarif versichert. öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Was- serfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rund- flügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis. Unter Reisegepäck versteht man alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, einschließlich Geschenke und Reiseandenken. – aufgegeben Als aufgegebenes Gepäck wird Gepäck bezeichnet, das einem Beförderungsunter- nehmen, einem Beherber- gungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung in Obhut gegeben wird (z. B. auch Zimmersafe im Hotel). – mitgeführt Als mitgeführtes Gepäck zählt Gepäck, das während der Reise nicht aufgegeben oder an ein Beförderungsunter- nehmen in Obhut gegeben wurde und sich im Zugriff der versicherten Person befindet (z. B. Handgepäck).
Objekt. Cenareo (nachfolgend "CENAREO") ist eine Plattform (nachfolgend "Plattform"), die ihren Kunden (nachfolgend "Lizenznehmer") eine Lizenz (nachfolgend "Lizenz") gewährt, die es ihnen ermöglicht, Inhalte über einen Bildschirm, über eine ihnen zur Verfügung gestellte Box (nachfolgend "Player") oder nach dem Herunterladen der auf Android verfügbaren CENAREO-Anwendung zu verteilen. Der Player enthält eine Box, ein HDMI-Kabel und ein Netzteil. Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Allgemeine Geschäftsbedingungen") ist es, die Bedingungen für die Nutzung der Lizenz zu definieren und die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Zusammenhang zu definieren. Sie können falls erforderlich durch besondere Bedingungen ergänzt werden. Sie bilden zusammen mit dem/den Angebot(en) (nachfolgend "Angebot") und etwaigen Sonderbedingungen eine untrennbare Vertragseinheit (nachfolgend "Vertrag"). Im Falle eines Widerspruchs gelten die Bestimmungen des Dokuments höheren Ranges in absteigender Reihenfolge wie folgt: - Das/die Angebot(e) - Etwaige besondere Bedingungen - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen Angeboten hat das aktuellste Dokument Vorrang vor den ältesten. Der Vertrag hat Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von CENAREO genehmigt wurden.
Objekt. Das 1993 errichtete zwei- bis viergeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude, nebst angelegten Hof- und PKW-Stellplatzbereichen und einer gemeinschaftlichen Parkplatzanlage beinhaltet insgesamt sieben Gewerbeeinheiten und 13 Wohnungen sowie weitere, ausschließlich an Objektmieter vermietete 25 Stellplätze. Ankermieter ist die REWE Dortmund Vertriebs GmbH mit einem Festmietvertrag bis 2020. Die Betreiber des REWE-Marktes, die einen weiteren REWE- Markt in Bottrop betreiben, sind innerhalb der Bürgerschaft sehr gut vernetzt. Die Hauseigentümerin ist gemeinsam mit Nachbarn an einer BGB-Gesellschaft beteiligt. Über diese BGB-Gesellschaft werden 90 Stellplätze zum kurzfristigen Parken allen Verbrauchern zur Verfügung gestellt. Bewirtschaftet werden diese Stellplätze von der Stadt Bottrop. Das Gebäude wurde in leichter Hangbauweise errichtet. Ebenerdig zur Schulze-Delitzsch-Straße liegt der REWE-Markt. Dort gelangt man über 2 Treppen oder einen Aufzug zu einer überdachten Galerie mit ursprünglich 5 Ladenlokalen und dem Restaurant. Diese Ebene bildet zur Rückseite nur leicht erhöht das Erdgeschoss. An den Gewerbeeinheiten vorbei gelangt man zum Treppen- hauseingang der Wohnungen an der Gebäuderückseite. Dort befinden sich auch die separat vermieteten Stellplätze und die Anbindung zur Fußgängerzone von Kirchellen, bei den Bürgern liebevoll „Dorf“ genannt. Ladenlokale/Gewerbe: 2.088 m² EG: REWE: 1.300 m² Galerie LL1: Wellness/Massage: 136 m² Galerie LL2: Wellness/Massage: 44 m² Galerie LL3: Gewerbe: 140 m² Galerie LL4: Nagelstudio: 35 m² Galerie LL5: Rechtsanwälte: 120 m² Galerie: Restaurant: 313 m² 13 Wohnungen: 815,95 m² Jeweils 6 Wohnungen im 1. und 2. OG, sowie 1 Wohnung im DG, alle mit Xxxxxxxx oder Loggia. Ausstattung - 3 Heizungs- und Kesselanlagen als Gaszentralheizung, sowie Warmwasser-Pufferspeicher im KG - isolierverglaste Kunststofffenster, teils als Schaufenster bzw. Fensterfrontanlagen ausgebildet - Wintergartenverglasung im Restaurant - Balkone für neun Wohnungen, Dachterrasse für eine Wohnung, Loggien für drei Wohnungen Der bauliche Zustand des Objektes kann als gut, neuwertig und gepflegt bezeichnet werden.