Common use of Plus-Abonnement Clause in Contracts

Plus-Abonnement. Plus-Abonnements werden für die Preisstufen 1 bis 4 und den Stadttarif ausgegeben. Sie berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den auf der Karte eingetragenen Einstiegs- und Zielzonen. Die Plus-Abo-Karte ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. Plus-Abonnements werden grundsätzlich übertragbar ausgege- ben, auf Wunsch kann die Ausgabe auch personengebunden er- folgen. Der Inhaber eines Plus-Abonnements kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unent- geltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Per- sonen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren erwachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Ta- gen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei der Plus-Abo-Karte ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Plus-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen

Plus-Abonnement. Plus-Abonnements werden für die Preisstufen 1 bis 4 und den Stadttarif ausgegeben. Sie berechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den auf der Karte eingetragenen Einstiegs- und Zielzonen. Die Plus-Abo-Karte ist für den auf der Karte aufgedruckten Zeitraum gültig. Plus-Abonnements werden grundsätzlich übertragbar ausgege- ben, auf Wunsch kann die Ausgabe auch personengebunden er- folgen. Der Inhaber eines Plus-Abonnements kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unent- geltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Per- sonen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren erwachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Ta- gen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten bei der Plus-Abo-Karte ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Plus-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermäßig- tem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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