Abonnement Musterklauseln

Abonnement. Autodesk kann Abonnements für die nach diesem Vertrag an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien anbieten. Der Lizenznehmer kann sich in einem solchen Fall entscheiden, ein solches Abonnement zu erwerben (und derartige Abonnements enthalten möglicherweise Rechte, die zusätzlich zu den in diesem Vertrag erwähnten Rechten gewährt werden oder von diesen abweichen). Sämtliche Abonnements unterliegen den jeweils einschlägigen Bestimmungen von Autodesk, welche sich in den jeweiligen Abonnementprogrammbestimmungen befinden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle der Anforderung, Annahme oder Benutzung eines Abonnements an diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß der einschlägigen Abonnementprogrammbestimmungen gebunden ist (und dass diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieses Vertrags und in diesen integriert sind). Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Autodesk als Bedingung zur Bereitstellung eines Abonnements eine weitere Einwilligung in derartige Bestimmungen verlangen kann.
Abonnement. Beim Abonnement steht dem Kunden die geleaste Anzahl MAXQDA Lizenzen für die Dauer von einem Jahr (ab Kaufdatum) zu der auf der Rechnung aufgeführten Abonnement-Rate zur Verfü- gung. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 2 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt. Abonnement-Lizenzen beinhalten alle unter § 14 aufgeführten Service- leistungen. Zudem werden sie kostenfrei auf jede neue Version umgestellt (kostenloses Upgrade).
Abonnement. Durch Abschluss eines Abonnement-Vertrags mit Eintracht Frankfurt oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb einer Dauerkarte, erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch von jeweils 17 Heimspielen einer Saison der Fußball Bundesliga oder der 2. Bundesliga auf dem auf der Dauerkarte ausgewiesenen Platz/Reihe/Block, nach Maßgabe dieser AGB-DK, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9 („Besuchsrecht“). Eintracht Frankfurt erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu den jeweiligen Heimspielen gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Eintracht Frankfurt wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Besitzer der Dauerkarte bei Zutritt zum Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist. Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison eine neue Dauerkarte zugesendet, es sei denn er kündigt sein Abonnement bis zum 15.05. der laufenden Saison mit Wirkung zum 30.06. Die Kündigung hat in Textform per E- Mail, im Online-Ticketshop unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/ oder schriftlich auf dem Postwege an die genannten Kontaktadressen in Ziffer 17 zu erfolgen. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert Eintracht Frankfurt den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist bei Eintracht Frankfurt eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Eintracht Frankfurt ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung von Eintracht Frankfurt ist schriftlich bis zum 15.05. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist. Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse Eintracht Frankfurt in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist aus dieser Ziffer 1.1 automatisch. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall mit Ablauf des 7. Werktages, der dem Tag des letzten Pflichtspiels...
Abonnement. Ein Abonnement wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ein Abonnement-Vertrag entsteht durch die Auswahl und Bestellung der Anzahl an gewünschten Schleifgängen pro Jahr. Der Kunde ist berechtigt, sich die Anzahl der Messerbriefe pro Jahr sowie die Anzahl der zu schleifenden Gegenstände auszuwählen. Dem Kunden steht frei, ein Datum auszuwählen, wann er die Gegenstände mittels Messerbrief für das Schleifen zusendet. Diese Frist darf jedoch 12 Monate nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist läuft die Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung ab. Wenn ein Kunde den Zeitpunkt (Datum) der automatischen Zustellung der Messerbriefe ändern will, muss er dies schriftlich per E-Mail anfordern. Diese Veränderung darf die verrechnete Preise entsprechend der gültigen Preisliste verändern. Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächliche Anzahl der geschliffenen Gegenstände zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Gegenstände, die bestellt wurden. Wenn also z.B. das Schleifen von 4 Messern bestellt wurde, aber tatsächlich 5 Messer zugesendet wurden, wird das Schleifen von 5 Messern in der Rechnung gestellt. Wenn Kunden ein Abonnement wählen ist der Gesamtpreis des Abonnements (Abo-Preis) geringer als der Preis der entsprechenden Leistung beim einmaligen Schleifen (Einzelschliff). Um Missbrauch durch Kunden zu verhindern, werden sämtliche Rabatte, Preisnachlässe und alle anderen Vorteile stammend aus der Abo-Bestellung, bei einer frühzeitigen Kündigung durch den Kunden ungültig. Der Kunde ist dann verpflichtet die Preisdifferenz zum normalen Preis der Dienstleistungen (also zum Einzelschliff) nachzuzahlen. Unter „normalen Preis“ werden Preise für einen Einzelschiff (einmaliges Schleifen), laut der Preisliste, verstanden. Diese Regelung gilt auch bei der einseitigen Kündigung seitens XXXXXXXXXX.XX. Bei der Bestellung eines Abonnements ist der Kunde verpflichtet, die Dienste wie folgt zu nutzen und zu bezahlen: a) Abonnement „1 MAL/JAHR“, oder auch „einmal jährlich“ Der Kunde muss mindestens einmal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Dienstleistung nutzen und/oder bezahlen. Insgesamt jedoch mindestens zweimal. b) Abonnement „2 MAL/JAHR“, oder auch „zweimal jährlich“ Der Kunde muss mindestens zweimal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Dienstleistung nutzen und/oder bezahlen. c) Abonnement „3 MAL/JAHR“, oder auch „dreimal jährlich“ Der Kunde muss mindestens dreimal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Di...
Abonnement. Der Erwerb einer Dauerkarte kann auch im Abonnement erfolgen. Dem Kunden wird dann jeweils vor Beginn einer neuen Saison die neue Dauerkarte zugesendet, es sei denn der Kunde kündigt sein Abonnement bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres. Der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte ist nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Zahlung fällig. Die Kündigung durch den Kunden hat in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim FCK. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), wird der FCK den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist beim FCK eingeht. Der FCK ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des FCK ist schriftlich bis zum 15.04. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist.
Abonnement. Bestimmte Funktionen der Dienste sind nur mit einem kostenpflichtigen Zugriffstarif (ein „Abonnement“) verfügbar. Abonnementstufen, Funktionen und Preise sind unter xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxx einsehbar und können sich jederzeit ändern. Gebühren für Abonnements („Abonnementgebühren“) sind für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, wobei die erste Zahlung fällig ist, wenn Sie Ihrem Konto ein Abonnement hinzufügen. Sofern in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich angegeben, sind Abonnementgebühren nicht erstattungsfähig und basieren auf unseren Standardgebühren und Abrechnungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung gelten. Sie müssen vor dem Start eines Abonnements eine gültige Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode („Zahlungsanbieter“) angeben und Ihr Konto unverzüglich aktualisieren, sollten sich Ihre Zahlungsdaten ändern. Ihre Vereinbarung mit dem Zahlungsanbieter, nicht die vorliegenden Bedingungen, regelt die Verwendung Ihres Zahlungsanbieters. Wir können unsere Preise und Abrechnungspraktiken jederzeit ändern. Solche Änderungen gelten jedoch erst im nächsten Abonnementzeitraum bzw. dann, wenn Sie Ihren Abonnementtyp ändern. Wenn Sie Ihr Abonnement aktualisieren, zahlen Sie für die gesamte Laufzeit der neuen Abonnementstufe, erhalten jedoch anteilig eine Gutschrift für den verbleibenden Wert Ihres früheren Abonnements.
Abonnement. Die Bestellungen gelten grundsätzlich als Bestellung eines Abonnements (kurz „Abo“ bzw. „Bestellung-Abo“). Dies bedeutet, dass die jeweiligen Verträge zwischen Kunde und Sutter unbefristet geschlossen werden. Leistungen mit einer Befristung oder Ein- malleistungen sind im Bestellschein als solche ausdrücklich ausgewiesen (z.B. Kenn- zeichnung „Einmalzahlung“).
Abonnement. Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten ersten Tag eines Kalendermonats und erstreckt sich auf 12 Monate. bb) Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Ver- tragsjahres schriftlich oder per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxx gekündigt werden. Der genaue Kündigungstermin ist der jeweiligen jährlichen Rechnung zu entnehmen.
Abonnement. Vertragsabschluss/Vertragsänderungen Der Antrag auf Abschluss eines Abonnements ist vom Kunden an die Österreichische Post AG, Sammler-Service, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0, (im Folgenden „Sammler-Service“), zu richten. Das erforderliche Formblatt für den Vertragsabschluss („Abo-Bestellschein“) ist über Anfrage beim Sammler-Service und in allen Postfilialen erhältlich bzw. im Internet unter xxxx.xx/xxxxxxxxxx abrufbar. Die Post erledigt den Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Einlangen entweder durch Übermittlung eines entsprechenden Vertrages (samt Kunden- nummer) oder durch schriftliche Bekanntgabe jener Umstände, die dem Abschluss eines Vertrages entgegenstehen. Innerhalb dieser Bearbeitungsfrist ist der Kunde an seinen Antrag gebunden. Das Abonnement kann vom Kunden jederzeit in Bezug auf Versandart, bestellte Artikel, Bestellmenge geändert werden. Das Abonnement gilt ab dem in der Abonnement-Änderungsbestätigung, die vom Sammler-Service an den Kunden übermittelt wird, angeführten Zeitpunkt als geändert; dies gilt jedoch nur unter der Maßgabe, dass Abonnement- Änderungswünsche für einen bestimmten Termin nur berücksichtigt werden können, wenn sie spätestens 6 Wochen vor diesem Termin beim Sammler-Service einlangen. Pflichten der Post Die Post verpflichtet sich, alle im Abonnement bestellten Artikel an den Kunden in der vom Kunden gewählten Versandart gemäß Punkt 3.1.3 zu liefern. Die bestellten Stückzahlen sind garantiert. Innerhalb einer Artikel-Gattung können aber keine unter- schiedlichen Stückzahlen geliefert werden – Ausnahme: zusätzlich zu einem gültigen Sondermarken-Abonnement können von den Sondermarken EUROPA (M1), Tag der Briefmarke (M2) und Weihnachten (M3) eine höhere Stückzahl bestellt werden. Versandarten/-termine – Vorbezugstag: Es werden nur postfrische oder ausschließlich in gestempelter Form erhältliche Artikel geliefert. Die Lieferung wird am offiziellen Vorbezugstag versendet (ca. 10 Lieferungen im Jahr). Die postfrischen Marken sind noch nicht frankaturgültig. aller Neuerscheinungen des Jahres. Die Lieferung erfolgt im Zeitraum zwischen Juni und August (1.Halbjahr) bzw. zwischen November und Dezember (2.Halbjahr).
Abonnement. Die Gesellschaft vermietet dem Kunden gegen Zahlung die in den Abonnementdetails angegebenen Mietgegenstände für die in den Abonnementdetails angegebene Mietdauer. Ferner erbringt die Gesellschaft Wartungsleistungen gemäß Ziff. 7.