Abonnement. Autodesk kann Abonnements für die nach diesem Vertrag an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien anbieten. Der Lizenznehmer kann sich in einem solchen Fall entscheiden, ein solches Abonnement zu erwerben (und derartige Abonnements enthalten möglicherweise Rechte, die zusätzlich zu den in diesem Vertrag erwähnten Rechten gewährt werden oder von diesen abweichen). Sämtliche Abonnements unterliegen den jeweils einschlägigen Bestimmungen von Autodesk, welche sich in den jeweiligen Abonnementprogrammbestimmungen befinden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle der Anforderung, Annahme oder Benutzung eines Abonnements an diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß der einschlägigen Abonnementprogrammbestimmungen gebunden ist (und dass diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieses Vertrags und in diesen integriert sind). Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Autodesk als Bedingung zur Bereitstellung eines Abonnements eine weitere Einwilligung in derartige Bestimmungen verlangen kann.
Abonnement. Beim Abonnement steht dem Kunden die geleaste Anzahl MAXQDA Lizenzen für die Dauer von einem Jahr (ab Kaufdatum) zu der auf der Rechnung aufgeführten Abonnement-Rate zur Verfü- gung. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 2 Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt. Abonnement-Lizenzen beinhalten alle unter § 14 aufgeführten Service- leistungen. Zudem werden sie kostenfrei auf jede neue Version umgestellt (kostenloses Upgrade).
Abonnement. Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, stets im Abonnement, d.h. in Form eines Dauerschuldverhältnisses („Abon- nement“). Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zuge- sendet, es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis zum 30.04. des entsprechenden Jahres oder bis zum Ablauf einer durch den SSV Jahn mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) gesondert kommunizierten späteren Frist. Sollte bis zum 30.04. einer Sai- son noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der SSV Xxxx in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist endet in die- sem Fall spätestens mit Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Meister- schaftspflichtspiels und/oder Relegationsspiels der laufenden Saison folgt. Die Kündi- gung kann in Textform (E-Mail ausreichend), im Online-Ticketshop (www.ssv-jahns- xxx.xx) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Maßgeblich für die Wah- rung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim SSV Jahn. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der SSV Jahn den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kün- digungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht inner- halb der angegebenen Kündigungsfrist beim SSV Jahn eingeht. Nach Ablauf der Kündi- gungsfrist ist der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Der SSV Jahn ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweili- gen Saison berechtigt. Die Kündigung des SSV Jahn ist schriftlich bis zum 30.04. des entsprechenden Jahres zu erklären.
Abonnement. Ein Abonnement wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ein Abonnement-Vertrag entsteht durch die Auswahl und Bestellung der Anzahl an gewünschten Schleifgängen pro Jahr. Der Kunde ist berechtigt, sich die Anzahl der Messerbriefe pro Jahr sowie die Anzahl der zu schleifenden Gegenstände auszuwählen. Dem Kunden steht frei, ein Datum auszuwählen, wann er die Gegenstände mittels Messerbrief für das Schleifen zusendet. Diese Frist darf jedoch 12 Monate nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist läuft die Pflicht zur Erbringung der Dienstleistung ab. Wenn ein Kunde den Zeitpunkt (Datum) der automatischen Zustellung der Messerbriefe ändern will, muss er dies schriftlich per E-Mail anfordern. Diese Veränderung darf die verrechnete Preise entsprechend der gültigen Preisliste verändern. Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächliche Anzahl der geschliffenen Gegenstände zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Gegenstände, die bestellt wurden. Wenn also z.B. das Schleifen von 4 Messern bestellt wurde, aber tatsächlich 5 Messer zugesendet wurden, wird das Schleifen von 5 Messern in der Rechnung gestellt. Wenn Kunden ein Abonnement wählen ist der Gesamtpreis des Abonnements (Abo-Preis) geringer als der Preis der entsprechenden Leistung beim einmaligen Schleifen (Einzelschliff). Um Missbrauch durch Kunden zu verhindern, werden sämtliche Rabatte, Preisnachlässe und alle anderen Vorteile stammend aus der Abo-Bestellung, bei einer frühzeitigen Kündigung durch den Kunden ungültig. Der Kunde ist dann verpflichtet die Preisdifferenz zum normalen Preis der Dienstleistungen (also zum Einzelschliff) nachzuzahlen. Unter „normalen Preis“ werden Preise für einen Einzelschiff (einmaliges Schleifen), laut der Preisliste, verstanden. Diese Regelung gilt auch bei der einseitigen Kündigung seitens XXXXXXXXXX.XX. Bei der Bestellung eines Abonnements ist der Kunde verpflichtet, die Dienste wie folgt zu nutzen und zu bezahlen:
a) Abonnement „1 MAL/JAHR“, oder auch „einmal jährlich“ Der Kunde muss mindestens einmal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Dienstleistung nutzen und/oder bezahlen. Insgesamt jedoch mindestens zweimal.
b) Abonnement „2 MAL/JAHR“, oder auch „zweimal jährlich“ Der Kunde muss mindestens zweimal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Dienstleistung nutzen und/oder bezahlen.
c) Abonnement „3 MAL/JAHR“, oder auch „dreimal jährlich“ Der Kunde muss mindestens dreimal während der 12 Monaten nach der Bestellung die bestellte Di...
Abonnement. Bestimmte Funktionen der Dienste sind nur über einen kostenpflichtigen Zugriff (ein „Abonnement“) zugänglich. Informationen zu Abonnementstufen, Funktionen und Preisen finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxx. Sie können jederzeit geändert werden. Gebühren für Abonnements („Abonnementgebühren“) sind im Voraus für jeden Abrechnungszeitraum fällig, wobei die erste Zahlung zu dem Zeitpunkt fällig wird, an dem Sie ein Abonnements zu Ihrem Konto hinzufügen. Sofern in den vorliegenden Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Abonnementgebühren nicht erstattungsfähig und basieren auf unseren Standardgebühren und Rechnungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung gelten. Sie müssen uns vor Beginn eines Abonnements eine gültige Kreditkarte oder eine andere von uns akzeptierte Zahlungsmethode („Zahlungsanbieter“) angeben und Ihr Konto umgehend aktualisieren, wenn sich Änderungen an Ihren Zahlungsangaben ergeben. Ihre Nutzung Ihres Zahlungsanbieters unterliegt nicht den vorliegenden Nutzungsbedingungen, sondern Ihrer Vereinbarung mit dem betreffenden Zahlungsanbieter. Wir dürfen unsere Gebühren und Abrechnungspraktiken jederzeit ändern, dabei gilt jedoch, dass derartige Änderungen für Sie erst mit der nächsten Verlängerung bzw. einer von Ihnen veranlassten Änderung des Abonnements in Kraft treten. Bei einem Upgrade Ihres Abonnements zahlen Sie die Gebühren für ein ganzes Jahr für die neue Abonnementstufe, erhalten jedoch eine anteilige Gutschrift für den verbleibenden Wert Ihres vorherigen Abonnements.
Abonnement. Der Erwerb einer Dauerkarte kann auch im Abonnement erfolgen. Dem Kunden wird dann jeweils vor Beginn einer neuen Saison die neue Dauerkarte zugesendet, es sei denn der Kun- de kündigt sein Abonnement bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres. Der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte ist nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Zahlung fällig. Die Kündigung durch den Kunden hat in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim FCK. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), wird der FCK den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kün- digungsfrist beim FCK eingeht. Der FCK ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des FCK ist schriftlich bis zum 15.04. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist.
Abonnement. Die Gesellschaft vermietet dem Kunden gegen Zahlung die in den Abonnementdetails angegebenen Mietgegenstände für die in den Abonnementdetails angegebene Mietdauer. Ferner erbringt die Gesellschaft Wartungsleistungen gemäß Ziff. 7.
Abonnement. Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten ersten Tag eines Kalendermonats und erstreckt sich auf 12 Monate. bb) Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Ver- tragsjahres schriftlich oder per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxx gekündigt werden. Der genaue Kündigungstermin ist der jeweiligen jährlichen Rechnung zu entnehmen.
Abonnement. Die Art der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes, den der Kunde für die Nutzung und Verwaltung der Geräte und der Anwendung abgeschlossen hat. WALLBOX hat verschiedene Arten von Abonnement für seine Kunden, die den Zugang zu verschiedenen Funktionalitäten und Eigenschaften ermöglichen, je nach der spezifischen Modalität, die abgeschlossen wurde. Mit der Anmietung des Ladedienst genießen alle Kunden den Basic Subscription Plan und die entsprechenden Vorteile, unbeschadet der Möglichkeit, andere spezifische Subscription Plans mit zusätzlichen Vorteilen anzumieten.
Abonnement. Die Bestellungen gelten grundsätzlich als Bestellung eines Abonnements (kurz „Abo“ bzw. „Bestellung-Abo“). Dies bedeutet, dass die jeweiligen Verträge zwischen Kunde und Sutter unbefristet geschlossen werden. Leistungen mit einer Befristung oder Ein- malleistungen sind im Bestellschein als solche ausdrücklich ausgewiesen (z.B. Kenn- zeichnung „Einmalzahlung“).