Positionenschließung Musterklauseln

Positionenschließung. Offene CFD-Positionen werden durch Eröffnung einer gegen- läufigen CFD-Position („Gegengeschäft“) vollständig oder teil- weise geschlossen, d.h. glattgestellt („Glattstellung“). Der Kunde kann während der jeweiligen Handelszeiten grund- sätzlich jederzeit CFD-Positionen schließen und dadurch die schwebenden Bewertungsgewinne oder -verluste realisieren. Der Anspruch auf Glattstellung besteht nur, solange keine Marktstörung (Ziffer 16.3) vorliegt. Soll eine aus mehreren CFD-Teilpositionen bestehende CFD-Gesamtposition nur teilweise geschlossen werden, so erfolgt die Schließung in derjenigen Reihenfolge, in der die CFD-Teilpositionen eröffnet wurden („first in, first out“), sofern der Kunde keine abweichende Weisung erteilt. Beim Schließen einer offenen CFD-Position werden Bewer- tungsgewinne oder –verluste realisiert. Die Wertveränderung einer Position zum Zeitpunkt der Schließung (realisierte Gewinn und Verlust) wird als Differenz zwischen dem Handelsvolumen bei Positionseröffnung und dem Handelsvolumen bei Positions- schließung ermittelt. Für realisierte Gewinne bzw. Verluste, die in einer Währung anfallen, die nicht der Abrechnungswährung entspricht, erfolgt eine Umrechnung in die Abrechnungswährung. Die Umrech- nung erfolgt zum Zeitpunkt der Schließung durch einen ent- sprechenden FX-Kurs aus der Handelswährung in die Abrech- nungswährung. Bewertungsgewinne werden mit dem Kauhurs (Ask) der jeweiligen Währung und Bewertungsverluste mit dem Verkaufskurs (Bid) der jeweiligen Währung umgerechnet. Realisierte Gewinne bzw. Verluste werden mit der Tagesend- buchung abgerechnet. Hierbei erfolgt eine Verrechnung mit bereits vorläufig gutgeschriebenen unrealisierten Gewinnen bzw. Verlusten. Zudem werden bei Positionsschließung die nur vorläufig gutgeschriebenen Beträge (siehe Positionsbewertung) endgültig gutgeschrieben. Die Verpflichtung zur Glattstellung besteht nur in den Grenzen der quotierten Markttiefe des Kontraktkurses. Dies kann dazu führen, dass der Kunde für die vollständige Schließung einer CFD-Position mehrere Aufträge erteilen muss. Dies gilt insbe- sondere, wenn der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass eine Zwangsglattstellung nicht möglich ist oder war. Dies ist regel- mäßig dann der Fall, wenn der Kunde während des Versuchs der Zwangsglattstellung auf der HandelsplaNorm eingeloggt war und mindestens drei Glattstellungswarnungen erhalten hat oder über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten das freie Ka- pital das Mindestkapital unterschritten hat. ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.