Positionsschließung Musterklauseln

Positionsschließung. Offene CFD-Positionen werden durch Eröffnung einer gegenläufigen CFD-Position („Gegengeschäft“) vollständig oder teilweise geschlossen. Gegenläufige Positionen bezogen auf den gleichen Basiswert werden dabei jeweils durch ein eigenes Gegengeschäft geschlossen. Der Kunde kann während der jeweiligen Handelszeiten grundsätzlich jederzeit eine CFD-Positionen schließen und dadurch die unrealisierten Gewinne oder Verluste realisieren. Der Anspruch auf Positionsschließung besteht nur, solange keine Marktstörung (Ziffer 15.3) vorliegt. Wird eine aus mehreren CFD-Teilpositionen bestehende CFD-Gesamtposition nur teilweise geschlossen, so erfolgt die Schließung in derjenigen Reihenfol- ge, in der die CFD-Teilpositionen eröffnet wurden („first in, first out“), sofern der Kunde keine abweichende Weisung erteilt. Beim Schließen einer offenen CFD-Position werden unrealisierte Gewinne oder Verluste realisiert. Die Wertveränderung einer Position zum Zeitpunkt der Schließung (realisierter Gewinn und Verlust) wird als Differenz zwischen dem Handelsvolumen bei Positionseröffnung und dem Handelsvolumen bei Positi- onsschließung ermittelt. Realisierte Gewinne bzw. Verluste werden mit der Tagesendbuchung abgerechnet. Hierbei erfolgt eine Verrechnung mit bereits vorläufig gutgeschriebenen unrealisierten Gewinnen bzw. Verlusten. Zudem werden bei Positionsschließung die nur vorläufig gutgeschriebenen Beträge (siehe 17.2 Positionsbewertung) endgültig gutgeschrieben. Für realisierte Gewinne bzw. Verluste, die in einer Währung anfallen, die nicht der Abrechnungswährung entspricht, erfolgt eine Umrechnung in die Abrech- nungswährung. Die Umrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Schließung durch einen entsprechenden, auf der Handelsplattform ausgewiesenen Umrech- nungskurs. Bewertungsgewinne werden mit dem Kaufkurs (Ask) der jeweiligen Währung und Bewertungsverluste mit dem Verkaufskurs (Bid) der jeweiligen Währung umgerechnet. Die Verpflichtung zur Positionsschließung besteht nur in den Grenzen der quotierten Markttiefe des Kontraktkurses. Dies kann dazu führen, dass der Kunde für die vollständige Schließung einer CFD-Position mehrere Aufträge erteilen muss.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.