Kursstellung Musterklauseln

Kursstellung. 16.1. Während der Geschäftszeiten stellt der Market Maker in- nerhalb der Handelszeiten fortlaufend Kurse in die Handelsplatt- form ein („Kontraktkurs“), zu denen er grundsätzlich bereit ist, CFD-Positionen zu eröffnen und zu schließen. Die Einstellung von Kursen in die HandelsplaNorm begründet keine Verpflich- tung des Market Maker zum Abschluss von Kontrakten.
Kursstellung. 17) Aufträge in der Handelsplattform
Kursstellung. 15.1 Während der Geschäftszeiten stellt der Market Maker inner- halb der Handelszeiten fortlaufend Kurse in die Handelsplatt- form ein (Kontraktkurs), zu denen er grundsätzlich bereit ist, CFD-Positionen zu eröffnen und zu schließen. Die Einstellung von Kursen in die Handelsplattform begründet keine Verpflich- tung des Market Makers zum Abschluss von Kontrakten.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.