Postalische Zusendung von papierhaften Dokumenten Musterklauseln

Postalische Zusendung von papierhaften Dokumenten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den vereinbarten Zustellungs- und Kommunikationsweg und die diesbezüglich vereinbarte Form – dauerhafter Datenträger – jederzeit zu erweitern und sich die Dokumente innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zusätzlich in Papierform auf dem Postwege gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsver- zeichnis zusenden zu lassen. Der Kunde ist jedoch weiterhin verpflichtet, die im Online-Postkorb zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen und diese ggf. herunterzuladen und/oder auszudrucken und/oder abzuspeichern. Die ebase hat das Recht, einzelne Dokumente, für die gesetzliche Vor- gaben oder besondere Umstände (z. B. bei vorübergehender Sperre des Online-Banking) eine postalische Zustellung erfordern, postalisch gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis dem Kunden zuzusenden.
Postalische Zusendung von papierhaften Dokumenten. Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, den vereinbarten Zustellungs- und Kommunikationsweg und die diesbezüglich vereinbarte Form – dauerhafter Datenträger – jederzeit zu erweitern und sich die Dokumente/Informationen/ Mitteilungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zusätzlich in Papierform auf dem Postwege gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zusenden zu lassen. Die Gesellschaft ist jedoch weiterhin verpflichtet, die im Online-Postkorb zur Verfügung gestell- ten Dokumente zu überprüfen und diese ggf. herunterzuladen und/oder auszu- drucken und/oder abzuspeichern. Die ebase hat das Recht, einzelne Dokumente, für die gesetzliche Vor- gaben oder besondere Umstände (z. B. bei vorübergehender Sperre des Online-Banking) eine postalische Zustellung erfordern, postalisch ggf. gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Gesellschaft zuzusenden.
Postalische Zusendung von papierhaften Dokumenten. Der Kunde hat jedoch die Mö glichkeit, den vereinbarten Zustellungs- und Kom- munikationsweg und die diesbezü glich vereinbarte Form – dauerhafter Daten- trä ger – jederzeit zu ä ndern und sich die Dokumente innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in Papierform auf dem Postwege gegen ein Entgelt ge- mä ß dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis zusenden zu lassen. ebase hat das Recht, einzelne Dokumente, fü r die gesetzliche Vorgaben oder besondere Umstä nde (z.B. bei vorü bergehender Sperre des Online-Banking) eine postalische Zustellung erfordern, postalisch ggf. gegen ein Entgelt gemä ß dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis dem Kunden zu- zusenden.

Related to Postalische Zusendung von papierhaften Dokumenten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.