Common use of Praxishinweise zum Arbeitsvertrag Clause in Contracts

Praxishinweise zum Arbeitsvertrag. 1. Relevante Inhalte Zum elementaren Inhalt eines Arbeitsvertrags gehören: ◼ der jeweilige Name und die jeweilige Anschrift des Ar- beitgebers und des Arbeitnehmers; ◼ der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses; ◼ bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses; ◼ der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann; ◼ eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit; ◼ die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit; ◼ die vereinbarte Arbeitszeit; ◼ die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs; ◼ die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ◼ ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

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Samples: www.stbkk.de, public.od.cm4allbusiness.de, stb-brueckner.com

Praxishinweise zum Arbeitsvertrag. 1. Relevante Inhalte Zum elementaren Inhalt eines Arbeitsvertrags gehörengehö- ren: ◼ der jeweilige Name und die jeweilige Anschrift des Ar- beitgebers Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; ◼ der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses; ◼ bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare vorherseh- bare Dauer des Arbeitsverhältnisses; ◼ der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen ver- schiedenen Orten beschäftigt werden kann; ◼ eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit; ◼ die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts Arbeits- entgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien Prä- mien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile Bestand- teile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit; ◼ die vereinbarte Arbeitszeit; ◼ die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs; ◼ die Fristen für die Kündigung des ArbeitsverhältnissesArbeitsverhältnis- ses; ◼ ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

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Samples: www.mgp-steuerberater.de

Praxishinweise zum Arbeitsvertrag. 1. Relevante Inhalte Zum elementaren Inhalt eines Arbeitsvertrags gehören: ◼ der jeweilige Name und die jeweilige Anschrift des Ar- beitgebers und des Arbeitnehmers; ◼ der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses; ◼ bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses; ◼ der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann; ◼ eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit; ◼ die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit; ◼ die vereinbarte Arbeitszeit; ◼ die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs; ◼ die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ◼ ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.;

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Samples: www.steuerberater-bsbs.de