Preise und Verpackung Musterklauseln

Preise und Verpackung. II. Prices and Packaging 1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Betrieb, ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 1 Unless something else is agreed upon, our prices are ex our warehouse, excluding packaging. Statutory value added tax (VAT) will be added. 2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist zurückgegeben werden. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht. 2. If the items are to be delivered packaged, we will charge the packaging at cost price. We will take back the packaging delivered according to statutory provisions if it is returned to us within a reasonable period of time. We do not assume any costs incurred by buyer for the return transport or for an own disposal of the packaging.
Preise und Verpackung. 1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkosten- preis; im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpa- ckungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist zurückgegeben werden. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpa- ckung übernehmen wir nicht.
Preise und Verpackung. 6.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, in Schweizer Franken oder in Eu- ro, netto, exklusive Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Zölle usw.), ab Standort des Werks der GEMÜ in Ingelfingen-Criesbach, Deutschland, oder ab Standort des Werks der GEMÜ in Rotkreuz, Schweiz, d.h. EXW Ingelfingen- Criesbach, Deutschland oder Rot- kreuz, Schweiz, gemäss In- coterms der ICC (aktuelle Ausga- be), ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. 6.2 Die Verpackung wird von der GEMÜ Vertriebs AG gesondert in Rechnung gestellt und nicht zu- rückgenommen. 6.3 Falls sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Verhältnisse zwischen dem Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses und dem verein- barten Liefertermin ändern, insbe- sondere Währungsparitäten, ist die GEMÜ Vertriebs AG berech- tigt, die Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen an- zupassen. 6.4 Abrufaufträge werden grundsätz- lich nur auf die Dauer von höchs- tens einem Jahr abgeschlossen. Werden die mit einem Abrufauf- trag bestellten Waren innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, so kann der Verkäufer vom Abruf- auftrag zurücktreten. Für die be- reits abgenommenen Waren er- folgt eine Nachberechnung, wel- cher die Listenpreise des Verkäu- fers zugrunde gelegt werden. Der Käufer hat dem Verkäufer den Schaden zu ersetzen, den der Verkäuferwegen dieses Rücktritts vom Vertrag erleidet. 6.5 Offensichtliche Irrtümer und Feh- ler in Angeboten, Auftragsbestä- tigungen oder Rechnungen dürfen vom Verkäuferberichtigt werden. Rechtsansprüche des Käufers aufgrund irrtümlich erfolgter An- AGB GEMÜ Vertriebs AG - Seite 1 von 6 - 19.06.2020 gaben, die im offensichtlichen Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, kön- nen nicht entstehen.
Preise und Verpackung a) Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu unseren bei der Bestellung gültigen Listenpreisen ab Lager. Die Preise gelten ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung zuzüglich Mehrwertsteuer. b) Andere Verpackungen werden nur zurückgenommen, soweit hierzu eine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Preise und Verpackung. Soweit in der Bestellung keine anderen Festlegungen bestehen, gilt folgende Preisstellung: Die Preise sind Nettofestpreise, ohne Mehrwertsteuer, DDP benannter Bestimmungsort, gemäß INCOTERMS 2010, inkl. Dokumentation, technischer Prüfung, Anstrich, Korrosionsschutz, Markierung, Signierung etc. Minderpreis für Lieferung FCA Herstellerwerk, gemäß INCOTERMS 2010, wird vom Auftragnehmer alternativ angeboten. Die Ware ist, ausgenommen bei Sondervorschreibungen, handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. In die EU importiertes Verpackungsholz hat insbesondere dem „Internationalen Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ (ISPM Nr. 15) zu entsprechen. Lademittel und Emballagen gehen in unser Eigentum über. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers. Der Eigentumsübergang erfolgt gleichzeitig mit dem gemäß INCOTERMS 2010 vorgesehenen Gefahrenübergang.
Preise und Verpackung. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach billigem Ermessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller unverzüglich nachweisen und mitteilen. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Preise und Verpackung. Unsere Preise gelten in Euro ab Werk. Xxxxxx- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten.
Preise und Verpackung auf den Betriebsablauf. Der Besteller wird die geplanten Veränderungen prüfen und diese ggf. freigeben. Solange eine Freigabe nicht erfolgt ist, hat sich der Lieferer an die bisherigen Verfahren und Materialien zu halten. Der Lieferer verpflichtet sich, die vereinbarten oder vorausgesetzten Verfahren und Materialien genau einzuhalten. Zur Abweichung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Bestellers. Ist eine solche Abweichung notwendig, so verpflichtet sich der Lieferer zur unverzüglichen Information des Bestellers unter Ausführung der technischen wie organisatorischen Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Die Lieferer verpflichtet sich weiterhin, dem Besteller aktuelle Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen der Sicherheitsdatenblätter verpflichtet sich der Lieferer, diese ohne vorheriges Anfragen des Bestellers diesem zuzuleiten. Der Lieferer stellt sicher, dass die zu liefernden Waren die Ursprungsbedingungen der EU erfüllen. Er stellt dem Besteller unaufgefordert die entsprechenden Ursprungszeugnisse zur Verfügung, sofern dieser hierauf nicht ausdrücklich schriftlich verzichtet. Der Lieferer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, ein System zur Qualitätssicherung einzuführen. Die Lieferer räumt dem Besteller bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers das Recht ein, den Produktionsprozess vor Ort einzusehen und durch Personal des Bestellers nach Absprache mit dem Lieferer zu überprüfen. Bei Beanstandungen verpflichtet sich der Lieferer im Rahmen seiner wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten für unverzügliche Abhilfe zu sorgen. Der Lieferer verpflichtet sich zum Abschluss einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung.
Preise und Verpackung. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Unsere Waren werden handelsüblich verpackt und, soweit gegeben, nur in kompletten Verpackungseinheiten geliefert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.
Preise und Verpackung. 3.1. Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, sind alle Preise Festpreise DDP Bestimmungsort, einschliesslich Verpackung. 3.2. Nachträgliche Preisanpassungen/-Erhöhungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Xxxxxxxxxxxxx vor deren Ausführung. 3.3. Die Verpackung muss so ausgeführt werden, dass die Ware wirksam gegen Beschädigung und Korrosion während des Transportes und allfälliger anschliessender Lagerung geschützt ist. Für Schäden infolge unsachgemässer Verpackung haftet der Lieferant. 3.4. Der Lieferant ist verpflichtet, die Waren in der von uns vorgeschriebenen Weise zu kennzeichnen oder Beschriften. 3.5. Für sämtliche Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung unserer Weisungen für Transport, Verzollung usw. ergeben, hat der Lieferant einzustehen.