Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 4.1. Die von uns am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sind, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen. 4.2. Bei unternehmerischen Kunden verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in Kostenvoranschlägen) als Nettopreise exkl. Umsatzsteuer. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet. 4.3. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. 4.4. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. 4.5. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Beauftragung ohne Abzug durch den Kunden fällig. Wir sind jederzeit berechtigt Teilabrechnungen zu stellen, die sofort fällig sind. 4.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verbrauchern erfolgt eine diesbezügliche Anpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung. 4.7. Sollten sich Lohn- oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Diese Regelung gilt nur gegenüber unternehmerischen Kunden. 4.8. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Kunden eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 50,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des uns zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von uns ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 4.9. Soweit Geräte, Programme oder Systeme infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, außer von uns wurde eine entsprechende Garantie zur Installation oder Inbetriebsetzung abgegeben.
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Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 4.15.1. Die von uns am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sind, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.
4.25.2. Bei unternehmerischen Kunden verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in KostenvoranschlägenKostenvoranschschlägen) als Nettopreise exkl. UmsatzsteuerUSt. oder Mehrwertsteuer. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.
4.35.3. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
4.45.4. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt.
4.55.5. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Beauftragung ohne Abzug durch den Kunden fällig. Wir sind jederzeit berechtigt Teilabrechnungen zu stellen, die sofort fällig sind.
4.65.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verbrauchern erfolgt eine diesbezügliche Anpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.
4.75.7. Sollten sich Lohn- oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Diese Regelung gilt nur gegenüber unternehmerischen Kunden.
4.85.8. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Weiters Weiteres wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Kunden eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 50,00 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des uns zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von uns ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.95.9. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
5.10. Soweit Geräte, Programme oder Systeme infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, außer von uns wurde eine entsprechende Garantie zur Installation oder Inbetriebsetzung abgegeben.
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Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 4.1. Die von uns Der am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sindBestellvorganges angegebenen Gesamtpreis ist bei Kunden, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. ein Endpreis inkl der gesetzlichen MehrwertsteuerMehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten. Sonstigen Die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.
4.2. Bei unternehmerischen Kunden Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in Kostenvoranschlägen) als Nettopreise exkl. Umsatzsteuerexkl Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen Preisen, soweit nichts anderes angegeben ist, nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.
4.3. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
4.4. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt.
4.5. Der Kaufpreis wird grundsätzlich unverzüglich mit der Beauftragung ohne Abzug Bestellung durch den Kunden fällig. Wir sind jederzeit berechtigt Teilabrechnungen zu stellen, die sofort fällig sind.
4.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 sofern nichts anderes vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verbrauchern KEX akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten: • Direkte Banküberweisung • Sofortüberweisung • Kreditkarte (Mastercard, VISA) • PayPal Die Daten auf welches PayPal-Konto die Bezahlung zu erfolgen hat erhält der Kunde im Rahmen der der Bestellung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt eine diesbezügliche Anpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.
4.7über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.a.r.l. Sollten sich Lohn- et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in – falls der BrancheKunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Diese Regelung gilt nur gegenüber unternehmerischen Kunden.
4.8einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Geschäften zwischen Unternehmen jedoch ausdrücklich 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank) verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Kunden Geschäften zwischen Unternehmen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 50,00 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Unternehmer unternehmerische Kunden handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des uns KEX zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von uns KEX ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.9. Soweit Geräte, Programme oder Systeme infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, außer von uns wurde eine entsprechende Garantie zur Installation oder Inbetriebsetzung abgegeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 4.16.1. Die von uns am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sind, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.
4.26.2. Bei unternehmerischen Kunden verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in KostenvoranschlägenKostenvorschanschlägen) als Nettopreise exkl. Umsatzsteuerexkl USt oder Mehrwertsteuer. Allfällige Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.
4.36.3. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
4.46.4. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt.
4.56.5. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Beauftragung ohne Abzug durch den Kunden fällig. Wir sind jederzeit berechtigt Teilabrechnungen zu stellen, die sofort fällig sind.
4.66.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verbrauchern erfolgt eine diesbezügliche Anpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.
4.76.7. Sollten sich Lohn- oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. etc verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Diese Regelung gilt nur gegenüber unternehmerischen Kunden.
4.86.8. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Kunden eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 50,00 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des uns zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von uns ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.ua) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.96.9. Soweit Geräte, Programme oder Systeme infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, außer von uns wurde eine entsprechende Garantie zur Installation oder Inbetriebsetzung abgegeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug. 4.16.1. Die von uns am Ende des Bestellvorgang angegeben Preise sind, bei Kunden die als Verbraucher anzusehen sind, Endpreise inkl. inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstigen Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden beim Bestellvorgang separat ausgewiesen, sind im Endpreis jedoch inbegriffen.
4.26.2. Bei unternehmerischen Kunden verstehen sich die angegebenen Produktpreise (auch in KostenvoranschlägenKostenvorschanschlägen) als Nettopreise exkl. Umsatzsteuerexkl USt oder Mehrwertsteuer. Allfällige Verpackungs-, Transport-Transport- , Verladungs- und Versandkosten sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden nach Aufwand verrechnet.
4.36.3. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
4.46.4. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt.
4.56.5. Der Kaufpreis wird unverzüglich mit der Beauftragung ohne Abzug durch den Kunden fällig. Wir sind jederzeit berechtigt Teilabrechnungen zu stellen, die sofort fällig sind.
4.66.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und es erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verbrauchern erfolgt eine diesbezügliche Anpassung nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung.
4.76.7. Sollten sich Lohn- oder Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. etc verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Diese Regelung gilt nur gegenüber unternehmerischen Kunden.
4.86.8. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges bei unternehmerischen Kunden eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 50,00 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, berechtigt eine allfällige Beanstandung der Waren nicht zur Zurückhaltung des uns zustehenden Kaufpreises. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von uns ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.ua) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.96.9. Soweit Geräte, Programme oder Systeme infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, außer von uns wurde eine entsprechende Garantie zur Installation oder Inbetriebsetzung abgegeben.
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