Fälligkeit und Verzug Musterklauseln

Fälligkeit und Verzug. Die Rechnungsbeträge sind fällig mit Zugang der Rechnung beim Kunden. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Ab dem Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Ist der Kunde nicht Verbraucher iSd. § 13 BGB, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Callax behält sich vor, weitergehende Ansprüche aus dem Verzugsschaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.
Fälligkeit und Verzug. 9.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen 20 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Zahlungen haben kostenfrei und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der TSHK zu erfolgen.
Fälligkeit und Verzug. 1.1 Unsere Rechnungen sind, bei Teillieferungen in Höhe der erbrachten Leistung, spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde, der Unternehmer ist, kommt in Verzug, wenn er dieses Fälligkeitsda- tum überschreitet.
Fälligkeit und Verzug. 4.4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monats (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
Fälligkeit und Verzug. Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.
Fälligkeit und Verzug a. Die Arbeitnehmerüberlassungsvergütung wird mit Zugang der Rechnung fäl- lig. Der Entleiher gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Verleihers eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung. Befindet sich der Entlei- her (teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Entleiher auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. Dem Verleiher steht bei Nichtleistung durch den Entleiher ein Leistungs- verweigerungsrecht zu.
Fälligkeit und Verzug. Die Vergütung ist bei Lieferung fällig. Verzug tritt bei Nichtbezahlung der Vergütung spätestens 30 Tage nach dieser Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
Fälligkeit und Verzug. (25) Der Preis gemäss Ziffer (24) wird innert 30 Tagen seit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. HR-aktiv und der Kunde können auch Verfalltage vereinbaren, wobei eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu erfolgen hat. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Kalendermonats / zu Beginn des Folgemonats.
Fälligkeit und Verzug. Laufende Entgelte sind für die jeweilige Leistungsperiode im Voraus ohne Abzüge zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet. Der Kunde erhält Rechnungen für nutzungsabhängige Entgelte (soweit solche von etracker berechnet werden) jeweils für den vorangegangenen Kalendermonat per E-Mail zugesandt. Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 21 Tagen zahlbar. Die Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen durch den Kunden befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich laufender Entgelte. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist etracker berechtigt, seinen Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zu den etracker Diensten, nach Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt während der Sperrung zur Zahlung laufender Entgelte verpflichtet. Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung ist etracker berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Für Rücklastschriften und nicht eingelöste Schecks hat der Kunde etracker die dadurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte von etracker bleiben unberührt.
Fälligkeit und Verzug. 1 Versicherungsleistungen werden mit Ablauf von vier Wochen fällig, nachdem die berechtigte Person ihren Anspruch hinreichend substanziiert und dem Versiche- rungsunternehmen die ihr zugänglichen Beweise genannt oder übergeben hat.