Common use of Preise, Versandkosten Clause in Contracts

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 1/3 des Paketpreises berechnet. MSP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MSP initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP erfolgen jeweils von 89081-Ulm aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je gefahrenem Kilometer 0,40 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung als Ausfallhonorar an MSP zu zahlen. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: www.martinspoerl.de

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern End- verbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung in Höhe von 1/3 des Paketpreises 60 % berechnet. MSP DNP bestätigt den Auftrag Auf- trag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP DNP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MSP DNP initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP DNP erfolgen jeweils von 89081-Ulm Bad Lauterberg im Harz aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP DNP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je je gefahrenem Kilometer 0,40 km 0,48 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden entstehen- den Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar Hono- rar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers Auftragge- bers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP DNP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP DNP eine angemessene Erhöhung Er- höhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP DNP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP DNP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag Ver- trag zurück, so ist die Anzahlung sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MSP DNP zu zahlen. Ge- setzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: dinaundnico.de

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 1/3 des Paketpreises 990,00 EUR berechnet. MSP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 10 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MSP nach Auftragsabschluss (Abgabe der Bilder) initiiert. Der Auftraggeber Auftrag- geber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP erfolgen jeweils von 89081-Ulm Salzburg aus. Die An- und Abreise im Umkreis von 30Km rund um Salzburg ist kostenlos. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je je gefahrenem Kilometer 0,40 km 0,42 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher erforder- licher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung Übernach- tung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen pünktli- chen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar Hono- rar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers Auftragge- bers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP eine angemessene Erhöhung Er- höhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MSP zu zahlen. Gesetz- liche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt Vertrags- rücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: michaelschartner.com

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern End- verbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 1/3 des Paketpreises Anzah- lung berechnet. MSP TH bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder sofort per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP TH und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche AuftragsvergabeAuftragsver- gabe. Die Restzahlung wird von MSP TH initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP TH erfolgen jeweils von 89081-Ulm Bad Lauterberg im Harz aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP TH den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je je gefahrenem Kilometer 0,40 km 0,48 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden entstehen- den Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar Hono- rar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers Auftragge- bers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP TH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP TH vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MSP TH zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt Vertrags- rücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: tiny-hearts.de

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung Anzahlung/Terminreservierungsgebühr von 1/3 des Paketpreises EUR 500,00 berechnet. MSP CVF bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail durch Rücksendung des Vertrags und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP CVF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MSP CVF initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- An-und Abreisen von MSP CVF erfolgen jeweils von 89081Duisburg-Ulm Friemersheim aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart Xx Xxxxxxxxxxxxx xxx 00 xx bzw. bestätigtin den Orten Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Moers, Mülheim, werden folgende hierfür keine Reisekosten berechnet: Je gefahrenem Kilometer 0,40 EURerhoben. Darüberhinaus werden 0,50€ für den gefahrenen km fällig. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP CVF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP CVF eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP CVF auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung als Ausfallhonorar an MSP zu zahlen. Anzahlungen Terminreservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: www.fotomagico.de

Preise, Versandkosten. O5.1 Für den Online-Shop gilt: Sämtliche Preisanga- ben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise inklu- sive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie inklusive einer Folgerechtsumlage und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Für Online-Auktionen gilt: Sämtliche Preisan- gaben im Rahmen unserer Online-Auktion sowie die Herstellung von Ihnen im Rahmen der Fotos gilt das vereinbarte HonorarOnline-Auktion in diesem Zusammenhang abgegebenen Kaufpreisgebote ver- stehen sich zuzüglich eines Aufgelds, ggf. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 1/3 des Paketpreises berechnet. MSP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage USt., einer Folgerechtsumlage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabeanfallender Versandkosten. Die Restzahlung wird von MSP initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP erfolgen jeweils von 89081-Ulm ausHöhe des Aufgelds ist in Ziffer 5.3 geregelt. Die jeweiligen Reisekosten werden Höhe der Folgerechtsumlage ist in Ziffer 5.4 geregelt. O5.2 Die Versandkosten sind in unseren Preisanga- ben in unserem Online-Portal angegeben. Für den Online-Shop gilt, dass der Kaufpreis ein- schließlich Umsatzsteuer und anfallender Versand- kosten und Folgerechtsumlage („Rechnungsbetrag Online-Shop“) außerdem in der Ihnen von uns über- sandten Rechnung angegeben wird. Für Online-Auktionen gilt, dass der Kaufpreis ein- schließlich Umsatzsteuer, anfallender Versandkosten, Folgerechtsumlage und Aufgeld (insgesamt „Rech- nungsbetrag Online-Auktion“) außerdem in der Ihnen von uns übersandten Rechnung angegeben wird (Rechnungsbetrag Online-Shop und Rechnungsbetrag Online-Auktion im Vertrag verbindlich festgelegtFolgenden zusammen auch „Rech- nungsbetrag“). Übersteigt die An- und Abreise von MSP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnetO5.3 Nur für Online-Auktionen gilt Folgendes: Je gefahrenem Kilometer 0,40 EUR. Bei Anreise mit Beim Kauf im Rahmen eine Online-Auktion hat der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen Käufer zusätzlich zum Kaufpreis für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ersten € 500.000,00 ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung Aufgeld von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto 32 % und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 auf die darüberhinausge- henden Beträge von 27 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung als Ausfallhonorar an MSP zu zahlen. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die als regelbe- steuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten € 500.000 ein Aufgeld von 25 % und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 21 % erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. O5.4 Nur für Online-Auktionen gilt Folgendes: Der Veräußerer des Fototermins Gegenstandes ist gemäß § 26 Abs. 1 UrhG zur Zahlung der gesetzlichen Folgerechts- vergütung auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Fotografie verpflichtet, davon trägt der Kunde anteilig in Form einer pauscha- len Umlage von: • 1,5% auf ein Höchstgebot, das erfolgreich von uns zugeschlagen wurde («Hammerpreis») bis zu € 200.000 • 0,5% für den übersteigenden Hammerpreis von € 200.001 bis € 350.000 sowie • 0,25% für einen weiteren Hammerpreis von € 350.001 bis € 500.000 sowie • 0,125% für den weiter übersteigenden Hammer- preis bis zu fünf Millionen; maximal insg. € 6.250. sofern die Urheber noch nicht erstattet70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind. O5.5 Wenn wir Ihre Bestellung gemäß Ziffer 6.1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten. O5.6 Wenn Sie Ihre Vertragserklärung wirksam gemäß Ziffer 3 widerrufen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung bereits bezahlter Kosten für den Versand zu Ihnen (Hinsende- kosten) verlangen.

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Samples: www.van-ham.com

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 1/3 30% des Paketpreises Buchungspreises berechnet. MSP AM bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E- E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP AM und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von MSP AM initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von MSP AM erfolgen jeweils von 89081-Ulm Reutlingen aus. Im Einzugsgebiet von Reutlingen wird hierfür eine Pauschale von EUR 50,00 erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MSP AM den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je je gefahrenem Kilometer 0,40 km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP AM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MSP AM eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP AM auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Xxxxx Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP AM vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist die Anzahlung sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MSP AM zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

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Samples: www.weissmatt.de

Preise, Versandkosten. Für die Herstellung Erstellung der Fotos gilt das vereinbarte vereinbart Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen MehrwertsteuerDie Rechnung erfolgt steuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung §6(1)27 UStG. Die Preisangaben erfolgen in Euro. Bei Aufträgen der Auftragserteilung zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage Hochzeits- oder Eventfotografie wird eine erste Anzahlung Terminreservierungsgebühr in Höhe von 1/3 30% des Paketpreises berechnet. MSP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage vereinbarten Auftragswertes (ohne Zusatzleistungen wie Fotobücher) fällig und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung ist innerhalb von 14 5 Tagen in bar oder per Überweisung ab Auftragsbestätigung und Rechnungslegung fällig. Der Auftraggeber Kunde erklärt mit seiner Anzahlung der Zahlung der Terminreservierungsgebühr nochmal die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MSP durch Foto-Gassner und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung Terminreservierungsgebühr wird von MSP initiiertbei durchgeführter Leistung zu 100% auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet. Der Auftraggeber Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail unverschlüsselt zu erhalten. An- und Abreisen Abreise von MSP Foto-Gassner erfolgen jeweils von 89081-Ulm 0000 Xxxxxxxxxxx aus. Die Bis 50 km einfache Fahrt werden keine Reisespesen verrechnet, soweit nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehend werden die jeweiligen Reisekosten werden Reisespesen im Vertrag verbindlich festgelegtschriftlich vereinbart. Übersteigt die An- und Abreise von MSP Abfahrt den zuvor vereinbarten Umfang, Umfang oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigtvereinbart, werden folgende Reisekosten berechnet: Je je gefahrenem Kilometer 0,40 EUREUR 0,42 verrechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung erforderlichen Übernachtungen werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes Veranstaltungsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ganztägigen Veranstaltungen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende Materialkosten und sonstige Kosten wie MaterialkostenAufwendungen für Porto, ParkgebührenReisekosten, Porto und Verpackung Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind nicht im Honorar Auftragshonorar nicht enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggeberswerden gesondert verrechnet. Essen und Getränke während der Reportage Veranstaltung werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt Im Zuge der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Xxxxxxxxxx und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungenund werden gesondert verrechnet, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MSP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene ArbeitenArbeiten bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen fotografischen Begleitung der Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, oder bei Verzögerungen die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder WitterungseinflüssenWitterungseinflüssen wird ein im Vertrag vereinbartes Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, so kann MSP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangenausgenommen vorheriger anderslautender schriftlicher Vereinbarungen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MSP auch Schadensersatzansprüche geltend machenAn die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden. Xxxxx der Auftraggeber mit Einverständnis von MSP vor dem vereinbarten Fototermin Termin vom Vertrag zurück, so ist wird die Anzahlung als Ausfallhonorar an MSP zu zahlen. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins Terminreservierungsgebühr nicht erstattet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online Galerie, Fotobücher) Eigentum von Foto-Gassner.

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Samples: scb82c9d2cb7685d3.jimcontent.com