Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen. Ergänzend gelten die umseitigen ALV (Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen) der Präg. Sollten Regelungen dieser Vereinbarung den Regelungen der ALV widersprechen, gelten diesbezüglich allein die Regelungen dieser Vereinbarung.
Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen. 1 Angebot / Vertragsschluss / Angebotsunterlagen § 2 Preise / Zahlungsbedingungen BWF Envirotec Austria GmbH § 3 Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit BWF Envirotec Austria GmbH § 4 Formen / Werkzeuge § 5 Abnahme § 6 Gewährleistung, Verjährung BWF Envirotec Austria GmbH
Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen. (Ziff. III. bis VII.)
Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen. 1 Angebot / Vertragsschluss / Angebotsunterlagen BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG xxx.xxx-xxxxx.xx § 2 Preise / Zahlungsbedingungen § 3 Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG xxx.xxx-xxxxx.xx § 4 Formen / Werkzeuge BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG xxx.xxx-xxxxx.xx § 5 Abnahme § 6 Gewährleistung, Verjährung
Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen. Nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates: Hiermit ermächtige ich meine kontoführende Bank widerruflich, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG allgemein gehaltene, bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Services erforderlich sind. Für den Kaufvertrag gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Hinweis: Vorgenannte Bedingungen erhalten Sie mit diesem Kaufvertrag ausgehändigt und liegen zusätzlich in den Geschäftsstellen der Telefónica Germany zur Einsicht- und Mitnahme aus. Ist im Vertrag ein zum Kunden abweichender Kontoinhaber angegeben, muss zusätzlich zum Kunden auch der Kontoinhaber unterschreiben.
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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 71333 % 0,21 % Summe 71333 0,21 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Ausübungszeitraum /Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe Offen 1735070 5,01 % Summe 1735070 5,01 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -