Preise, Zahlung, Verzug Musterklauseln

Preise, Zahlung, Verzug. 4.1 Die von Materion angegebenen Preise sind Nettopreise, d.h. sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Umverpackungs-, Speditions- und Versicherungskosten (ab Werk, Incoterms 2010). 4.2 Hat Materion dem Kunden mitgeteilt, dass Materion einen Auftrag nur gegen Xxxxxxxxxxxxxxxx ausführt, wobei Barmittel als Sicherheit gehalten werden, ist der Kunde verpflichtet, an Materion vor jeglicher Bestellbestätigung oder -annahme einen Geldbetrag zu zahlen, der der Bestellmenge, multipliziert mit einem Proforma- Rechnungsbetrag, entspricht. Dieser Preis wird wie folgt errechnet: Addition des angegebenen Herstellungspreises und der tatsächlichen Metallmarktänderungen auf Basis der Marktpreise am Tag des Erhalts der Bestellung. An dem Tag, an dem die Produkte lieferfertig sind, wird der Betrag dann an den „aktuellen“ Metallmarktpreis angepasst, um etwaige Marktschwankungen sowie Mengenänderungen zu berücksichtigen. Standardliefertoleranzen betragen +/- 10 % der ursprünglichen Bestellmenge; der Kunde kann jedoch wählen, ob er Mehrmengen in diesem Umfang akzeptiert, die dann zu bezahlen sind. 4.3 Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug bezahlt werden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde stimmt der elektronischen Zusendung von Rechnungen zu. 4.4 Materion erhebt Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB). Das Recht auf Vorbringen des Nachweises eines höheren oder weiteren Schadens aufgrund des Verzugs bleibt davon unberührt. 4.5 Materion ist nicht verpflichtet, ihre Vertragspflichten zu erfüllen, solange der Kunde es versäumt, seinen eigenen Vertragspflichten nachzukommen; das schließt solche aus anderen Verträgen mit Materion mit ein, insbesondere, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. 4.6 Der Kunde darf Gegenforderungen nur verrechnen oder Zahlungen auf Basis solcher Gegenforderungen nur dann zurückhalten, wenn diese (nachweislich schriftlich) unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. 4.7 Ist der Kunde in Zahlungsverzug oder liegen Umstände vor, die nach üblichen Bankenstandards Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist Materion berechtigt, offene Bestellungen nur gegen Vorabzahlung oder Sicherheitenstellung auszuführen. In diesem Fall darf Materion alle ihre Forderungen gegen den Kunden unverzüglich fällig stellen, ungeachtet der Laufzeit jeglicher Wechsel, sowie Sicherheiten verlangen. 4.8 Falls kein höherer Schaden nachweislich...
Preise, Zahlung, Verzug. Der Bezugspreis richtet sich nach der auf der Webseite xxx.xx.xx/xxxxxxxxx veröffentlichten Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Evtl. Preisänderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Zahlung kann durch Bankeinzug, Paypal, iTunes oder per Rechnungsstellung erfolgen. Außerdem kann der Verlag jederzeit weitere Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Die Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzugsschaden einschließlich der Mahnungskosten und der Inkassokosten gehen zu Lasten des Abonnenten. Eine zeitweilige Unterbrechung des E-Paper-Abonnements ist nicht möglich, womit auch eine Erstattung von Abonnementgebühren ausscheidet. Der Verlag kann Xxxxxx, die ein Printabonnement beziehen, das E-Paper zum Vorzugspreis anbieten. Kündigt ein Nutzer sein Printabonnement, ändert sich zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des Printabonnements der Bezugspreis für das E-Paper. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Nutzer des E-Paper der jeweils gültige reguläre Preis berechnet. Bezieht ein Kunde ein Printabonnement mit Laufzeitverpflichtung und hat er hierfür eine Prämie bezogen, ist eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auch bei Bezug desE-Paper ausgeschlossen, es sei denn die Prämie bzw. deren Wert wird anteilig zurückbezahlt.
Preise, Zahlung, Verzug. 1. Das vereinbarte Entgelt ist zuzüglich Umsatzsteuer nach Rechnungslegung sofort rein netto ohne Abzug fällig. Vom AG zu vertretende Leerfahrten und Wartezeiten sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. 2. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Wiegekarten des AN oder des beauftragten Drittunternehmens für die Abrechnung der Entsorgungsmengen maßgebend. Reklamationen sind nur innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Abrechnung schriftlich zulässig; nach Ablauf der Frist gelten die abgerechneten Mengen als anerkannt. 3. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der AG unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen. 4. Der AG darf nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Preise, Zahlung, Verzug. 3.1 Die angebotenen Kaufpreise sind bindend. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem MDS-Kaufvertrag nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. 3.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem MDS-Kaufvertrag nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 3.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. 3.5 Wenn der Käufer mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen.
Preise, Zahlung, Verzug. (1) Die angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. (2) Die monatlichen Raten sind im Voraus zu bezahlen. Nach der Anmeldung zahlt der Mieter die erste Rate nach Ablauf des Probe-Abonnements im Voraus. Der Kunde erhält jeden Monat eine Rechnung über Mietpreis und ggf. anfallende Nebenkosten. (3) Wir teilen dem Kunden auf unserer Online-Seite jeweils mit, welche Zahlungsmöglichkeiten konkret zur Verfügung stehen. (4) Hat der Kunde die Zahlung per Lastschrift ausgewählt, erteilt er uns unter Angabe der IBAN und BIC ein entsprechendes Lastschriftmandat. Der geschuldete Rechnungsbetrag wird monatlich per Lastschrift abgebucht. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Schlägt die Lastschrift fehl, befindet sich der Kunde im Verzug. Wir werden innerhalb von 14 Tagen erneut versuchen, den geschuldeten Betrag per Lastschrift einzuziehen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, werden unsere vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt und das Fahrrad von uns beim Kunden abgeholt. Hierfür berechnet Noord 30 € an Kosten. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. (5) Auf Grund sich u.a. ändernder Preise für Fahrräder und/ oder deren einzelner behalten wir uns vor, den monatlichen Mietpreis anzupassen. Über die Preisanpassung wird der Kunde vorab informiert. Erfolgt eine Preisänderung innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung der Erhöhung gegenüber uns in Textform auszuüben ist.

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  • Preise, Zahlung Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien).

  • Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

  • Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.

  • Preise und Zahlung 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen. 2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. 3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. 4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet. 5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten. 6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein. 7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  • Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Abgerechnet wird der tatsächliche Umfang der Belieferung. Abrechnungsgrundlage für den Arbeitspreis ist die gelieferte Strom- menge in Kilowattstunden (kWh). Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei Xxxx des Lastschriftverfah- rens teilt der Lieferant dem Kunden den Tag der Abbuchung spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der Forderung mit (SEPA-Vorabankündigung). 4.2 Soweit Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens von einem Dritten - also nicht vom Kunden selbst - geleistet werden, erfolgt die SEPA-Vorabankündigung gegen- über dem Kunden, nicht gegenüber dem Dritten. Es obliegt dem Kunden, seinerseits den für ihn zahlenden Dritten unverzüglich über die bevorstehenden Abbuchungen zu informieren (4.1 gilt entsprechend). 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kos- ten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kun- den der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als in Höhe der Pauschale. 4.4 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- verweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers be- steht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messein- richtung festgestellt ist. Die Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.5 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dieses gilt nicht für die An- sprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf vollständiger oder teilweiser Nichter- füllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.

  • Vorauszahlung 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag 16.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 16.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziffer 16.3 und 16.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 16.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 16.2 Absatz 3 darauf hingewiesen wurde. 16.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 16.2 Absatz 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.