Common use of Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn Clause in Contracts

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL den Reisenden durch E‐Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.siamar.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises Reise- preises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (TreibstoffTreib-stoff, andere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (TouristenabgabenTouristenabga- ben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebühren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises Rei- sepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden Reisen- den errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL der Veranstalter den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: leserreisen.ksta.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere an- dere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebüh- ren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse Wech- selkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL der Veranstalter den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die PreiserhöhungPreiser- höhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: daehne-reisen.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL Der Veranstalter kann Preiserhöhungen Preiserhöh- ungen bis 8 % des Reisepreises einseitig ein- seitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (TreibstoffTreib- stoff, andere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebühren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geän- derter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten verein- barten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL der Veranstalter den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich ver- ständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens spätes- tens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.hdc-reisen.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig einsei- tig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar ergebenden unmittelbar erge- benden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (TouristenabgabenTouris- tenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder ge- änderter geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden wer- den entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet umge- rechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL den Reisenden durch E‐Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.eberhardt-travel.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL kann Wir können Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig ein- seitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten erhöh- ten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebühren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten ver- einbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL Unterrichten wir den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: leserreisen.bzv-service.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises Rei- sepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung Erhö- hung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss Vertrags- schluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben Abga- ben (Touristenabgaben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebühren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse Wechsel- kurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden wer- den entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL der Veranstalter den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform Papier- form etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.brauer-reisen.de

Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn. 7.1. Eberhardt TRAVEL kann Wir können Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittel- bar unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) ), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-Hafen- oder Flughafengebühren), oder Flughafengebühren) oder ge- änderter und geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend entspre- chend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Xxxxxxxxx TRAVEL Unterrichten wir den Reisenden durch E‐MailE-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Appears in 1 contract

Samples: leserreisen.mz-web.de