Preisänderungen vor Reisebeginn. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.oeamtc.at, www.meinekreuzfahrt.at, www.meinekreuzfahrt.at
Preisänderungen vor Reisebeginn. 5.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.mondial-medica.at, c.ccdn.hu, www.toptravel.at
Preisänderungen vor Reisebeginn. 6.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.zischka.at, viamontes.at
Preisänderungen vor Reisebeginn. 6.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich verständlich und deutlich auf einem dauerhaften dauer- haften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag vorbehalten Pauschalreisevertrag vorbe- halten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.mobilito.at
Preisänderungen vor Reisebeginn. 1.21. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.mobilereiseberatung.at
Preisänderungen vor Reisebeginn. 6.1 Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständ- lich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über Preisänderungen im Sinne des § 8 PRG, die sich der Reiseveranstalter im Pauschal- reisevertrag Pauschalreisevertrag vorbehalten hat, spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe der Gründe der Preisänderung, in Kenntnis.
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Samples: www.komet-reisen.at