Prices and Payment Conditions Musterklauseln

Prices and Payment Conditions. The current prices and durations are published by SESSANELLA GmbH on xxxxxxxxxx.xx and xxxxxxxxxx.xxx. SESSANELLA GmbH reserves the right to amend and adjust the prices and durations at any time. The prices to be paid are based on the price list valid at the time of the order confirmation. If the prices are incorrect, SESSANELLA GmbH can reject the contract. At the time of booking a minimum down payment of 30% of the total price is due to validate your reservation. The full amount has to be paid in each case 60 days at the latest before arrival. If the time of booking is within the 60 days before the start of rental, the total price is to be paid directly after booking. The prices include the provision of the ordered services pursuant to the description at xxxxxxxxxx.xx and xxxxxxxxxx.xxx. Additional services (e.g. cooking, washing, excursions) will be charged separately, pursuant to the agreement with the Customer. In the event of non-payment or delayed payment of the invoice, the Customer will be charged arrears interest. In addition, the Customer must reimburse all dunning and collection fees incurred for collecting the claims of SESSANELLA GmbH, as well as any pre- litigation costs. If the Customer does not commence travel, this does not release him or her from the obligation to pay.
Prices and Payment Conditions. 4.1 All prices quoted by us are exclusive value-added tax, import duty and any possible arising taxes or costs. 4.2 Unless otherwise agreed, the Buyer commits him-/herself to payment of total price at the process of conclusion of contract. The contract becomes effective after the Buyer has paid the agreed price for which we have issued a Pro-forma invoice. The Buyer must provide a proof of payment to us (most suitable would be a document confirming the bank transfer). Based on the proof of payment provided the Buyer receives an order confirmation from us. 4.3 We are explicitly entitled to charge partially in case our Service and Goods will be provided separately.
Prices and Payment Conditions. Delivery will be made unpacked ex-works. A premium depending on the means of shipment will be charged for express shipments. Prices will be invoiced in CHF. For deliveries within Switzerland, invoices will be issued exclusively in CHF. Payments in EURO or in any other foreign currency will be accepted only with prior mutual agreement. Changes in the exchange rate can lead to the adjustment of the foreign currency prices. The amounts of the invoices will be due for payment 30 days after the date of the invoice at the latest, net and without deductions, unless agreed otherwise in writing. STS retains the right to deliver only against pre-payment under certain conditions. The prices are to be quoted excluding VAT. Remittance only accepted via bank transfer. All bank charges are fully borne by the buyer.
Prices and Payment Conditions. 1. The prices shall be specified in writing in the respective individual orders. Unless expressly agreed otherwise in writing, these prices are fixed prices and unchangeable until complete delivery and exclude subsequent claims of any kind. Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst 2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich der Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger zur Bereitstellung bei 1zu1 erforder- licher Aufwendungen. Der Versand der Bestellungen erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Inco- terms 2020 DAP für Lieferungen innerhalb der EU; Incoterms 2020 DDP für Lieferungen außerhalb der EU. 3. Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben die Bestellnummer von 1zu1 zu enthalten. 4. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Angaben und Unterlagen nach erfolgter Anlieferung und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend von 1zu1 innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, nach Datum des Rechnungseingangs zu bezahlen. 5. Nicht ordnungsgemäße Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. 6. Der gesamte vereinbarte Betrag wird erst nach vollständiger Leistungserbringung bezahlt. Voraus- oder Teilzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und wenn dies in der 1zu1-Bestellung entsprechend angeführt ist. 7. Die Rechnungslegung in digitaler Form per E-Mail an: e- xxxxxxxx@0xx0.xx ist ausdrücklich erwünscht. 2. Unless otherwise agreed in writing, the prices include the costs of packaging, transport, insurance and other expenses necessary for their preparation at 1zu1. Orders are shipped at the risk of the Supplier. Incoterms 2020 DAP for deliveries within the EU; Incoterms 2020 DDP for deliveries outside the EU. 3. Dispatch notes, waybills, invoices and all correspondence must contain 1zu1’s order number. 4. Invoices are to be paid in single copy with all associated details and documents after delivery and in accordance with the legal requirements of 1zu1 within 14 days less 3% discount or within 30 days net, after the date of receipt of the invoice. 5. Invoices that are not in order shall only be deemed to have been received by us from the time of their correction. 6. The entire agreed amount will only be paid after full performance of the service. Advance or partial payments will only be accepted if they have been ex...

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  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Art der Daten Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien: • Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail) • Name, Vorname der Benutzer • Vertragsstammdaten • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten • Nutzungs- und Verhaltensdaten (Metadaten) • Sprach- und Videoaufzeichnungen • Dokumente

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Geheimhaltung und Datenschutz 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von ergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag. 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind. 35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. ergosoft stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

  • FINAL PROVISIONS Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amendments or supplements by the customer are invalid.

  • Herkunft der Daten Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfall- risiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommu- nikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

  • Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand und Xxxxx des Auftrags bestimmen sich vollumfänglich nach den im jeweiligen Vertragsverhältnis gemachten Angaben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber i.S.v. Art.4 Nr.2 und Art.28 DS-GVO auf Grundlage dieses Auftrags.