Privatschulförderung Musterklauseln

Privatschulförderung. Wir haben unser Versprechen gehalten und das Bruttokostenmodell im Privatschul- gesetz eingeführt. Wir werden ab dem Jahr 2008 die stufenweise Erhöhung des Kos- tendeckungsgrades auf 80 % umsetzen, indem wir bei zurückgehenden Schülerzah- len die Planansätze für die Zuschüsse an Ersatzschulen auf dem derzeitigen Niveau halten werden. Wir stehen zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht an unseren Schulen. Nachdem Muslime die drittgrößte Glaubensgemeinschaft in Baden-Württemberg bil- den, wurde zum Schuljahr 2006/07 an zwölf Grundschulen des Landes zunächst für die Dauer eines vierjährigen Modellversuchs bekenntnisorientierter islamischer Reli- gionsunterricht in deutscher Sprache eingeführt. Diesen Modellversuch, der einen wichtigen Beitrag zur Integration darstellt, werden wir sorgfältig auswerten. Angesichts des dynamischen Wandels unserer Gesellschaft und der Veränderung traditioneller Berufsfelder gewinnt die Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Des- halb wollen wir zukunftsweisende Projekte in diesem Bereich unterstützen und die vorhandenen Weiterbildungsstrukturen - auch in Kooperation mit den Einrichtungen freier Xxxxxx - weiter entwickeln. Wir werden auch das bewährte Lehrerprogramm, durch das schulisches Wissen in Weiterbildungsorganisationen getragen wird, weiterführen. Wir begrüßen alle Maßnahmen zur Verbesserung der Weiterbildungsbereitschaft und regen regionale Weiterbildungskooperationen an. Die Regionalbüros für berufliche Fortbildung werden weitergeführt.
Privatschulförderung. Die Privatschulförderung wird im Rahmen des Erforderlichen und Finanzierbaren weiterentwickelt. In die Überlegungen sollen die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landtagsfraktionen von CDU und FDP/DVP, insbesondere zu den Berechnungsgrundlagen, einbezogen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.